Absetzbarkeit eines Autos?

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Eleonore1983

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Hallo ich habe eine ganz blöde Frage.
Mein Freund bezieht momentan Hartz IV hat aber einen 400 Euro Job angenommen der sich bei besserer wirtschaftlichen Lage in einen Vollzeitjob wandelt.
Jetzt hab ich eine Frage da ich momentan Krankengeld beziehe und mich mein Arbeitgeber hinausgeworfen hat (habe Abfindung bekommen) habe ich mir gleich ein Fahrzeug gekauft da ich dieses nach meinem Krankenstand benötige um in die Arbeit zu kommen. Kann man dieses bei der Arge irgendwie absetzen?
Ich wäre um jede Antwort dankbar, da ich irgendwie schon einmal etwas gehört hab kann auch verkehrt sein weiß nicht!!
 

sleepy5580

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Zum einem gab es auf jeden Fall bis Ende letzten Jahres die Möglichkeit vom Amt eine Unterstützung für einen Autokauf zu bekommen, Vorraussetzung war aber das dieser entweder dazu diente einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen oder für einen Aufstocker einen sozialversicherungspflichtigen Job zu sichern, weil zum Beispiel das alte Auto komplett Schrott(meintes du das vielleicht) ob und wie weit es diese Möglichkeit seit 1.1.09 noch gibt bin ich völlig überfragt.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit seine KFZ-Haftpflichtversicherung bei einem +400€-Job mit in die Freibeträge einfliessen zu lassen.
 

Eleonore1983

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Na ja gut aber bei meinem Freund hieß es das er mit einem 400 Euro job gar nichts absetzen kann weil er nämlich noch nen Unterhaltstitel hat.
Wie kann man den das machen das man das Auto bezahlt kriegt? Einmal ganz blöd nachgefragt
 

Fotoz

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Hallo, wenn ich mal frage darf, war es denn so viel an Abfindung, dass du deinen Freibetrag schon überschritten hast? So wie ich immer wieder mitbekommen, wird ein Zufluss, gerade wenn er über das die Leistungen von ALG II hinausgeht, auf mehre Monate verteilt und dann abgezogen. Ist der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft und überschreitet der Zufluss das ALG II, dann darf erstmal nur das ganze ALG II gestrichen werden. Dann muss man sehen, ob man dann den anderen Zufluss als Schonvermögen behalten kann. Und erst was da rüber ist, kann dir dann noch mal angerechnet werden. Eine Streitfrage ist dann aber immer noch, ob es für zweckgebundene Dinge, wie z. Bsp. für eine dringend benötigte Waschmaschine genommen werden kann. Und wenn du den Zufluss vor dem Bezug von ALG II erhalten hast, dein Schonvermögen noch nicht ausgeschöpft war, dann darf die ARGE gar nichts von diesem Vermögen / Zufluss abziehen. Gruß
 
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