Hallo, wenn ich mal frage darf, war es denn so viel an Abfindung, dass du deinen Freibetrag schon überschritten hast? So wie ich immer wieder mitbekommen, wird ein Zufluss, gerade wenn er über das die Leistungen von
ALG II hinausgeht, auf mehre Monate verteilt und dann abgezogen. Ist der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft und überschreitet der Zufluss das
ALG II, dann darf erstmal nur das ganze
ALG II gestrichen werden. Dann muss man sehen, ob man dann den anderen Zufluss als Schonvermögen behalten kann. Und erst was da rüber ist, kann dir dann noch mal angerechnet werden. Eine Streitfrage ist dann aber immer noch, ob es für zweckgebundene Dinge, wie z. Bsp. für eine dringend benötigte Waschmaschine genommen werden kann. Und wenn du den Zufluss vor dem Bezug von
ALG II erhalten hast, dein Schonvermögen noch nicht ausgeschöpft war, dann darf die
ARGE gar nichts von diesem Vermögen / Zufluss abziehen. Gruß