Hallo [HartzFear],
hatte hier länger nicht reingesehen, möchte aber gerne deine Fragen (soweit möglich) noch beantworten ...
Was mich noch interessieren würde wäre, mit welchen Instrumenten die KK versuchen könnte, jemanden auf dem Krankengeldbezug zu drängen. Has du dafür ein paar plastische Beispiele?
Ich denke mal, dass du inzwischen (wie angeraten) schon einige Beispiele dazu hier nachgelesen hast, ich selbst war (vor meiner EM-Berentung) 2 Mal länger
AU geschrieben.
Beim ersten Mal hatte ich auch noch die Illusion, dass man ja bei der
KK interessiert sein sollte, mich in Ruhe genesen zu lassen, ich musste allerdings zunächst am Herzen operiert werden und so gab es bis dahin keine Möglichkeiten für die
KK mich "einfach für gesund erklären zu lassen".
Nach der OP war ich dann sowieso zur Reha und auch noch "dumm genug" meinen Reha-Bericht bei der
KK abzugeben, weil man mir doch "nur helfen wollte schnell wieder auf die Beine zu kommen" ...
Ich war noch im festen Arbeitsverhältnis und im Reha-Bericht stand geschrieben, dass man (am Schluss der Reha) meinte, ich könne im Zeitraum "X" wieder soweit sein, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Das war natürlich eine eher theoretische Prognose (bei gutem Verlauf weiterhin) aber die
KK hat das gerne übernommen und mein Krankengeld dann mit der Begründung irgendwann beendet ...
Damals kannte ich mich auch noch nicht aus und habe angenommen, das müsse so sein und hätte seine Richtigkeit.
Mein Wiedereinstieg nach fast 1 Jahr
AU wurde auch nicht mehr durch das "Hamburger Modell" abgemildert, dann hätte die
KK ja noch weiter Krankengeld zahlen müssen.
Mein
AG und meine Ärzte hätten das sinnvoll gefunden aber die
KK hat es abgelehnt ... also musste ich direkt voll wieder einsteigen in meinen Job ...
Das ging dann auch nicht lange gut und ich wurde (nach knapp 7 Monaten) erneut krank, weil mich das nun psychisch komplett umgeworfen hatte ... daraus ergab sich nun ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, das hat der
KK nicht wirklich gefallen.
Nach knapp 4 Monaten
AU wurde ich schon aufgefordert eine psychosomatische Reha (bei der
DRV ) zu beantragen, die (aus meiner Sicht "leider") auch bewilligt wurde, die Klinik (am Wohnort) hatte ich mir wenigstens selbst ausgesucht.
Ablehnen könnte man das, aber nur rein theoretisch, denn die
KK wird dann das Krankengeld einstellen ... wegen "Verletzung der Mitwirkungspflicht" bei der Genesung.
Ich habe das
ALG II -Unterdrückungssystem mehrere Jahre "genossen". Ist die
KK da schlimmer unterwegs als das Jobcenter?
Das ist zwar nicht direkt vergleichbar (ich kenne auch
BEIDES) aber die
KK haben auch genug fiese Methoden, den Krankengeld-Beziehern das gesund werden, richtig schwer zu machen.
Zudem verstehe ich nicht ganz, was die KK machen will, wenn ich eine AU erhalte und diese auch zeitnah und nachweisbar der KK zusende?
Die
KK kann deine
AU jederzeit durch den
MDK überprüfen lassen und danach (mit der Behauptung, du wärst aus Sicht des
MDK jetzt gesund) das Krankengeld einstellen, deine abgegebene
AU nützt dir ja nur so lange was, wie die
KK das auch dann überweisen wird ...
Es ist sehr gut wenn deine Ärzte da voll hinter dir und deiner
AU -Bescheinigung stehen, der
MDK ist aber berechtigt deinem Arzt die weitere
AU für dich faktisch "zu verbieten" ...
Das darf rechtlich gesehen erst passieren, wenn du persönlich beim
MDK vom Arzt auch begutachtet wurdest, aber das nehmen die
KK nicht immer so genau (wie sie es eigentlich müssten).
Besonders bei Arbeitslosen wird das gerne mal versucht, schon um (hoffendlich) bald weniger Krankengeld zahlen zu müssen, wenn sich dann bei der
AfA schnell herausstellt, dass der Kranke eben leider doch noch nicht gesund war.
Die
AfA will auch nicht zahlen für kranke Arbeitslose, also geht es nach 6 Wochen "Leistungsfortzahlung" (nach § 146
SGB III) dann zur
KK zurück ...
Wie es dir schon geschildert wurde hat die
KK trotzdem einen fianziellen Vorteil davon, denn sie braucht nicht zahlen während du
ALGI bekommst
UND muss anschließend nur noch im gleichen (also geringeren) Betrag monatlich dein Krankengeld weiter zahlen.
Dann kann man schon mal nicht behaupten, dass man nichts bekommen hat. Den Trick kenne ich schon vom JC .
Nachweis-sicher sollte man
AU -Bescheinigungen immer auch an die
KK senden aber das ist in der Regel nicht ein "vorrangiges Problem", dass die Bescheinigungen nicht vorliegen sollen.

Die lösen ja nicht "automatisch" auch eine Überweisung des Krankengeldes aus, es gibt ja auch sehr viele Leute die eine
AU -Bescheinigung einreichen und längst kein Krankengeld mehr bekommen (können), nach der Aussteuerung z.B.
Die
AU -Bescheinigung bestätigt zunächst mal nur, dass du Arbeits-
UNFÄHIG bist ... egal ob mit oder ohne Krankengeld-Anspruch.
Es ist also ausgeschlossen, dass die KK mich z.B. zum Sozialamt schickt, um da einen Antrag zu stellen, weil die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht durchlaufen sind, richtig?
Die
KK kann dich überhaupt
NICHT zum Sozial-
AMT schicken, die kann aber versuchen dich (als Arbeitslosen wenigstens vorübergehend) an die
AfA los zu werden oder in eine med. Reha "bitten" ... die dann in der Regel über die
DRV (mit Übergangsgeld) laufen wird.
Du hast geschrieben, dass ich dann einen Antrag auf Krankengeld stellen soll, sobald ich AU sei. ...................... Oder kann ich ein Formular dafür downloaden?
Ob deine
KK das als Download anbietet kann ich nicht beurteilen, Telefonate sind oft unsicher, schriftlich ist meist besser ... oder persönlich zur Filiale gehen wenn die in der Nähe ist.
Ich hab noch eine weitere Frage zu dem Thema. Ich habe mit einem bekannten gesprochen, der mal in einer ähnlichen Situation war. Er berichtete mir, dass die KK anfangs Druck macht, dann aber nachlässt. Allerdings ist er bei einer anderen KK als ich.
Das wird wohl auch sehr unterschiedlich sein und hängt auch von den konkreten Diagnosen (theoretischen Besserungs-Aussichten) bei jedem Einzelnen ab.
Die
GKV wollen inzwischen
ALLE sparen, wo sie nur können und Krankengeld ist ein sehr teurer Posten.
Es mach schon einen gewaltigen Unterschied, ob du noch einen Arbeitsplatz hast oder arbeitslos geworden bist ...
Mit Arbeitsplatz kann man den Kranken schon mal nicht so leicht für "gesund" erklären wie einen Arbeitslosen, der sich ja (mit
Hilfe der
AfA ) eine "leichtere" Arbeit suchen könnte, als er bisher gemacht hat.
Er erzählte mir zudem, dass man ihm zum Gutachter geschickt hätte. Es könnte zudem sein, dass die KK versuchen würde, mir eine Rehe aufzuschwatzen, weil sie dann nicht mehr Leistungsträger seien, sondern die RV.
Das ist ein sehr "üblicher Weg" und die "schwatzen" dir das nicht auf, sondern fordern das gesetzlich berechtigt ein (§ 51
SGB V).
Dafür bekommen sie auch sehr leicht ein "Gutachten nach Aktenlage" vom
MDK in dem dann steht, dass deine "Erwerbsfähigkeit" gefährdet oder gar schon gemindert sein soll.
Das kann der
MDK problemlos
IMMER (auch ohne Untersuchung) "feststellen", wer länger
AU krank ist braucht bestimmt eine med. Reha, damit er wieder Arbeits-
FÄHIG wird.
Dagegen kommst du selbst und dein Arzt in der Regel gar nicht an, "man meint es doch nur gut mit dir" (angeblich) und die
DRV zahlt (die Reha und das Übergangsgeld).
Denn die
DRV möchte natürlich vermeiden, dass deine Erwerbsfähigkeit so schwer beeinträchtigt wird, dass du womöglich eine Rente wegen Erwerbsminderung brauchen könntest ...
Darauf hofft die
KK zwar durch diese Reha aber ansonsten wird "angenommen", dass du wenigstens direkt als Arbeits-
FÄHIG dort entlassen wirst und erst mal zur
AfA in die Arbeitsvermittlung musst.
In meinem Falle hat das
NICHT funktioniert, die Reha hat mich weiter
AU entlassen (weil ich die vorhandene Arbeit nicht mehr machen sollte) aber für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" war ich (angeblich) noch "fitt genug" für Vollzeit.
So musste dann die
KK weiter bis zur Aussteuerung zahlen, die man auch gerne etwas "vorverlegen" wollte, weil ich ja schon mal "so lange krank gewesen sei" ...
Das konnte ich dann selbst im
Widerspruch abwehren, weil die aktuelle Erkrankung neu war und mit der Herz-OP gar nichts zu tun hatte.
Ich hatte dazu gelernt und den 2. Reha-Bericht bekam die
KK von mir auch
NICHT mehr "zur Einsicht" ... "um mir besser helfen zu können" ...
Ich hatte inzwischen verstanden, dass dafür
NUR meine behandelnden Ärzte zuständig sind, mein Psychiater hat mich unbeirrt weiter
AU geschrieben (fast 4 Jahre durchgehend), bis ich ihm den Bescheid zur EM-Rente dann vorlegen konnte.
Knapp 2 Jahre davon waren wir auch noch beim
JC aber dort hat man uns damals noch völlig in Ruhe gelassen ... auch nicht versucht uns an das Sozial-
AMT "abzuschieben".
Ich würde es nicht wollen, dass man mich in eine Kur schickt, obwohl ich das nicht will und ich mich somit nicht mehr um mein Haustier kümmern kann.
Das dürfte die
KK dann wenig interessieren, wenn du den geforderten Antrag dann nicht stellst (dafür hast du dann 10 Wochen Zeit), dann wird dein Krankengeld eingestellt, das steht bereits klar in der Aufforderung drin.
Sogar für vorhandene Kinder und / oder pflegebedürftige Angehörige muss man sich dann eine Lösung einfallen lassen, es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten was für deine Genesung zu tun ...
Inwiefern könnte man hier als Betroffener sich dagegen wehren? Ginge das nicht auch regional im Rahmen einer Tagesklinik oder ist die KK da rigoros?
Dagegen "wehren" kannst du dich im Prinzip also gar nicht und ein Haustier wird sicher für die
KK kein Hinderungsgrund sein, ob es in Wohnnähe eine entsprechende
DRV -Reha-Klinik gibt kannst du ja schon erkunden.
Du hast ein Klinik-Wahlrecht (§ 8
SGB IX) und kannst auch versuchen eine "ambulante" Reha zu beantragen, das ist ähnlich einer Tagesklinik, da kannst du jeden Tag nach Hause.
https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202772.htm Das ist aber auch fast "wie arbeiten" und wird bei psychischen Problemen eher
NICHT bewilligt von der
DRV , weil gerade der (auch räumliche) Abstand zu den üblichen Alltagsproblemen ein Teil der Therapien ist.
Ich war trotzdem "stationär", konnte aber die therapiefreien Zeiten häufig zu Hause verbringen, mich hätte es schon belastet noch deutlich früher aufstehen zu müssen, um dort morgens pünktlich "auf der Matte zu stehen" ...
Tagesklinik ist eine Form der Akut-Behandlung, die über die
KK bezahlt wird, das hat mit einer
DRV - Reha nichts zu tun, die
KK will ja Geld sparen und nicht noch mehr ausgeben müssen ...
Ich werde sowieso meinen Arzt miteinbeziehen, wenn die KK meint Druck zu machen.
Den Druck wird wohl dein Arzt eher bekommen als du selber, der
MDK ist die einzige gesetzliche Institution, die deinem Arzt vorschreiben kann dich
NICHT weiter
AU zu schreiben.
Er kann (und sollte) es dann trotzdem tun (wenn du nun mal krank bist) aber du bekommst bis zur Klärung der Angelegenheit kein Krankengeld mehr gezahlt wenn du Pech hast.
Ein
Widerspruch von dir an die
KK (als Mitglied der
KK )
UND ein sehr guter med.
Widerspruch von deinem Arzt (
DIREKT an den MDK ) sind dann erforderlich, damit diese Klärung (med. Begutachtung deiner Person durch den
MDK ) herbeigeführt wird.
MfG Doppeloma