Absehbares Ende des Arbeitsverhältnisses. Danach ALG I oder Krankengeld?

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Guten Morgen,

ich arbeite derzeit im ÖD. Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert, weil das Projekt, an dem ich mitgearbeitet habe, ebenfalls ausläuft. Eine weitergehende Perspektive ist nicht absehbar. Aus persönlichen Gründe sind meine Chancen am Arbeitsmarkt gleich Null.

Ich hätte Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld I, gefolgt von ALG II , mit dem ich bereits ausgiebig Bekanntschaft gemacht habe:icon_kotz:. Ich muss dazu sagen, dass ich Chroniker bin und noch so manche Baustelle hätte, an der ich in Ruhe arbeiten wollen würde.

Ich überlege daher, den absehbaren Bezug von ALG I durch den nahtlosen vorherigen Bezug von Krankengeld zu verzögern. Natürlich spielen auch ökonomische Gründe eine Rolle.

Meine Fragen(n), die sich dabei stellen, sind folgende:

- Verfällt mein Anspruch auf ALG I , wenn ich davor Krankengeld beziehe?

- Wie wird bei einem anschließenden ALG I -Bezug das Krankengeld in die Beruchnungsgrundlage einbezogen?

Schönen Dank für's Lesen
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Das Krankengeld wird aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis berechnet.
Auch die AU bezieht sich auf die vorherige Tätigkeit, unabhängig davon, ob Du bereits gekündigt bist.

So lange Du auf die 150 Tage innerhalb 24 Monaten kommst, verfällt da auch nichts.

Ökonomisch kann Dir die KK / MDK die Suppe versalzen. ;-)
Die haben das besonders gerne, am Ende des AV AU .

Nur einen einzigen Tag wollen die Dich raushaben, damit die Berechnungsgrundlage dann das Alg1 ist.
 
E

ExUser 2606

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Da verfällt nichts, vom KG werden sogar noch ALG Beiträge gezahlt, so dass Du weitere Anspruchszeit aufbaust.

Lass Dich noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses krank schreiben, dann ist das KG höher, weil es aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird.
 
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Das Krankengeld wird aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis berechnet.
Auch die AU bezieht sich auf die vorherige Tätigkeit, unabhängig davon, ob Du bereits gekündigt bist.

So lange Du auf die 150 Tage innerhalb 24 Monaten kommst, verfällt da auch nichts.
Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du damit?

Ökonomisch kann Dir die KK / MDK die Suppe versalzen. ;-)
Die haben das besonders gerne, am Ende des AV AU .

Nur einen einzigen Tag wollen die Dich raushaben, damit die Berechnungsgrundlage dann das Alg1 ist.
Und wie wollen die das machen? Ich habe einen Psychiater, bei dem ich bereits langjährig, auch dank des JC , in Behandlung bin. Der hat mir wortwörtlich folgendes gesagt: "Die JC hat vielleicht die Lizenz zu quälen. Ich aber habe die Linzenz zum krank schreiben!".

Was will die KK da schon großartig tun? Etwa den mD einschalten? Und was will der dann machen? Mich spontan über Nacht heilen? Mir meine Sorgen und Ängste nehmen? Meine chronische Erkrankung, mit der ich sogar arbeiten gehe, wegzaubern?

Da verfällt nichts, vom KG werden sogar noch ALG Beiträge gezahlt, so dass Du weitere Anspruchszeit aufbaust.
Das wusste ich nicht, danke. Also ist es so, dass ich im KG-Bezug sogar noch eine längere Anwartschaft aufbaue wegen der Abgaben?

Lass Dich noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses krank schreiben, dann ist das KG höher, weil es aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird.
Ja, dass ist auch meine Idee. Der KG-Bezug beginnt erst mit der 7. Woche AU , richtig? Wann wäre da der richtige Zeitpunkt für eine AU , wenn am 31.12. diesen Jahres mein AV endet?
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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Ich wollte Dir keine zusätzlichen Ängste bereiten, sondern nur unabhängig von der Krankheit mögliche Folgen aufzeigen.

Die kranken Kassen haben Fallmanagement.
Und es gibt halt Fälle, da lassen die einen schon mal Wasser saufen.

Muss nicht auf Dich zutreffen.

Generell muss man sich aber vor Augen führen, was eine am letzten Arbeitstag ausgestellte AU für die Krankenkasse bedeutet.

Höheres Krankengeld für 77 Wochen und 6 Tage, weil Du ja vom alten AG nur einen Tag Lohnfortzahlung bekommst.
Krankengeldanspruch hast Du ab dem 1.Tag, es sei denn es gibt Lohnfortzahlung.
Also musst Du eben nicht 6 Wochen abwarten.
Das ist ja gerade der ökonomische Trick dabei. ;-)

Das ist gleichzeitig meine Antwort, denn aus ökonomischer Sicht ist der letzte Arbeitstag (nicht Beschäftigungstag), der beste Zeitpunkt.
Gehst halt am 27.12. oder 28.12. zum Arzt, falls der dann nicht in Urlaub ist.

Der MDK muss Dich nach Deiner letzten Tätigkeit beurteilen, obwohl Du gar nicht mehr beschäftigt bist.

Je nach Beruf und Krankheit kann sowas schon mal entscheidende Auswirkungen auf den Fortbestand einer AU haben.
 
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Ich wollte Dir keine zusätzlichen Ängste bereiten, sondern nur unabhängig von der Krankheit mögliche Folgen aufzeigen.

Die kranken Kassen haben Fallmanagement.
Und es gibt halt Fälle, da lassen die einen schon mal Wasser saufen.

Muss nicht auf Dich zutreffen.
So habe ich das auch nicht verstanden. Natürlich weiß ich, dass die KK betriebswirtschaftlich handelt und am liebsten nur Einnahmen ohne Ausgaben haben will.

Generell muss man sich aber vor Augen führen, was eine am letzten Arbeitstag ausgestellte AU für die Krankenkasse bedeutet.
Wieso sollte man am letzten Tag eine AU ausstellen? Das macht doch garkeinen Sinn, wenn das KK sowieso erst ab der 7. Woche anspruchsberechtigt ist. Die Krankmeldung muss doch hier viel früher erfolgen, oder nicht?

Der MDK muss Dich nach Deiner letzten Tätigkeit beurteilen, obwohl Du gar nicht mehr beschäftigt bist.

Je nach Beruf und Krankheit kann sowas schon mal entscheidende Auswirkungen auf den Fortbestand einer AU haben.
Und was will der MDK daraus ableiten? Bessere Genesungschancen, weil man Handwerker statt Büroangestellter ist?
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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Siehe meinen Nachtrag, Du hast ab dem 1. Tag einer AU Krankengeldanspruch.

Das ist auch immer so, aber man bekommt in der Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Ab dem ersten Tag des Beschäftigungsende eben nicht mehr, und da muss dann die KK zahlen.
Die 6 Wochen werden sonst ja auch auf die 78 Wochen angerechnet.

Dann halt nur ein paar Tage.

Ja, im Büro kann man zum Beispiel mit bestimmten Diagnosen arbeiten, auf dem Dach nicht etc.
Und bei Arbeitslosmeldung bist Du für alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkt verfügbar.
Also Pförtner etc. ist dann der Maßstab.

Verstanden?

Don‘t fear please.
 
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@ RobbiRob

Ich glaube jetzt verstehe ich dich. Ich war immer der Meinung gewesen, dass KG-Anspruch erst ab der 7. Woche der AU besteht. Auf dem letzten Drücker werde ich das nicht machen. Alleine schon deshalb, weil meine Erkrankung aktuell schlimmer wird. Ich versuche noch eine Weile durchzuhalten.
 
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...

Das ist gleichzeitig meine Antwort, denn aus ökonomischer Sicht ist der letzte Arbeitstag (nicht Beschäftigungstag), der beste Zeitpunkt.
Gehst halt am 27.12. oder 28.12. zum Arzt, falls der dann nicht in Urlaub ist.
Hierzu hätte ich noch eine Frage. Angenommen man würde das so machen. Wie sieht der formale Ablauf aus? Schickt mir die KK automatisch die nötigen Formulare zu oder muss ich zur KK und sagen, dass ich KG beantragen will?

Muss man ja auch nicht ausreizen, aber Richtung Ende macht das Sinn, falls man sowas überhaupt steuern kann.

Bist Du freigestellt? Dann wäre das schon eher möglich.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/46.html

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/49.html

Zum nachlesen...
Verstehe deine Frage nicht. Meinst du beruflich? Falls ja, dann nein. Ich gehe nachwievor meiner Tätigkeit nach.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Hierzu hätte ich noch eine Frage. Angenommen man würde das so machen. Wie sieht der formale Ablauf aus? Schickt mir die KK automatisch die nötigen Formulare zu oder muss ich zur KK und sagen, dass ich KG beantragen will?

Ich kann das nur mutmaßen, in der Regel müssen die AG eine Meldung an die Krankenkasse senden, wenn es Richtung Ende der 6 Wochen geht.

Ob man das in diesem Fall tun wird, bezweifle ich.

Aber wo ist das Problem?
Anrufen bei der Krankenkasse und sagen, dass die Afa Dich wieder nach Hause geschickt hat, da die Krankenkasse zahlen muss.

Dann wissen die direkt was Sache ist.
Ein Antrag in dem Sinne, sind die Formulare ja auch nicht und nach den Mitwirkungsbestimmungen musst Du Dich ja eh melden, wenn Du innerhalb einer AU den Job verlierst.

Das hast Du damit direkt erledigt.

Freistellung hat sich dann erledigt, ich meinte weil wenn Du arbeitest ist es natürlich schwieriger eine AU zu planen.

Bin da auch kein Freund von, da Du Dich ja dann selber schädigen würdest.
 

Doppeloma

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Hallo RobbiRob,

Ja, im Büro kann man zum Beispiel mit bestimmten Diagnosen arbeiten, auf dem Dach nicht etc.
Und bei Arbeitslosmeldung bist Du für alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkt verfügbar.
Also Pförtner etc. ist dann der Maßstab.

Vorsicht mit dieser Behauptung, das gilt erst im SGB II ...

Im SGB III (ALGI auch nach Aussteuerung aus dem Krankengeld) gibt es durchaus noch andere Zumutbarkeits-Grenzen (siehe §140 SGB III) die an die letzte Tätigkeit (besonders an das zuletzt erzielte Einkommen) näher angrenzen MÜSSEN ...

Da kommt das Einkommen eines "Pförtners" in der Regel nicht ran (meist nur Mindestlohn) ... :icon_evil:

Zudem sind die Anforderungen für gesundheitlich Eingeschränkte meist schon zu hoch, das beginnt bei 12-Stunden-Schichten und hört mit "Pakete" schleppen noch lange nicht auf.

Den AfA -SB ist bei solchen Vermittlungs-Vorstellungen mal ein "tiefer" Blick in die eigenen Berufsbeschreibungen (BerufeNet) der AfA zu empfehlen ... :idea:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo [HartzFear],

mit deiner konkreten Frage bist du wohl besser in einem anderen Forenbereich aufgehoben, dort findest du auch schon viele Fälle wo du den weiteren Ablauf nachlesen kannst, wenn du (leider) noch krank wirst VOR dem Ablauf deines Arbeitsvertrages.

ich arbeite derzeit im ÖD. Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert, weil das Projekt, an dem ich mitgearbeitet habe, ebenfalls ausläuft.

Dann meldest du dich zunächst mal pünktlich (und nachweislich) als "Arbeit-Suchend" spätestens am Montag dem 01.10. bei der AfA , weil dein Arbeitsverhältnis (voraussichtlich) zum 31.12.2018 enden wird.

Damit beugst du schon mal der ersten Woche Leistungssperre vor, die man dir sonst (§ 159 SGB III) "aufdrücken" kann wenn du dann mal Geld von der AfA beziehen möchtest / musst.

Eine weitergehende Perspektive ist nicht absehbar. Aus persönlichen Gründe sind meine Chancen am Arbeitsmarkt gleich Null.

Das mag sicher deine berechtigte persönliche Einschätzung sein aber die solltest du besser bei ALLEN Behörden (mit denen du zukünftig zu tun hast) für dich behalten ...
Das hören die doch alle nicht so gerne, wo wir laut Politik doch direkt auf die "Vollbeschäftigung" zusteuern ...

Ich hätte Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld I, gefolgt von ALG II , mit dem ich bereits ausgiebig Bekanntschaft gemacht habe.

Das lässt sich durch geschickte Vorgehensweise bestimmt wenigstens um einige Zeit aufschieben ... die gangbaren Wege dort hin wurden dir ja schon beschrieben ...

Ich muss dazu sagen, dass ich Chroniker bin und noch so manche Baustelle hätte, an der ich in Ruhe arbeiten wollen würde.

Ob man dir auch die gewünschte Ruhe geben wird bleibt abzuwarten, denn wie du schon selbst erkannt hast, versuchen auch die KK inzwischen sehr intensiv Krankengelder einzusparen wo sie die Möglichkeiten dafür sehen möchten.

Ich überlege daher, den absehbaren Bezug von ALG I durch den nahtlosen vorherigen Bezug von Krankengeld zu verzögern. Natürlich spielen auch ökonomische Gründe eine Rolle.

Bei wem spielen die keine besondere Rolle, in deinem Falle siehst du ja nicht mehr viel Hoffnung wenn du erst wieder in ALGII angekommen bist und dann hat sich auch Krankengeld erledigt.

- Verfällt mein Anspruch auf ALG I , wenn ich davor Krankengeld beziehe?

Nein, da verfällt vorerst NICHTS wie es dir schon bestätigt wurde und durch Bezug von Krankengeld (länger als 12 Monate im "besten Falle") kommen sogar weitere Ansprüche dazu, die du dann nach einer Aussteuerung (Ende des Krankengeld-Anspruches) noch bekommen musst.

Wie viel das genau werden könnte hängt dann vom Lebensalter (U 50 / Ü 50) und von den Vorversicherungszeiten ab, bis 50 Jahre gibt es höchstens für 12 Monate ALGI .

Wirst du also kurz vor dem Ende deines Arbeitsvertrages noch bescheinigt krank (Mitte Dezember wäre vielleicht nicht ganz so "auffällig" für die KK ), dann beginnt dein Anspruch an die KK direkt nach dem Ende des Arbeitsvertrages.

Ich gehe jedenfalls dabei von gesetzlicher Krankenversicherung aus, bei privat kann das (Vertraglich) durchaus anders geregelt sein.

Der AG muss nur noch zahlen so lange auch der Arbeitsvertrag noch besteht, die KK muss also auch VOR Ablauf von 6 Wochen dann die Leistung von Krankengeld schon übernehmen ...

Niemand weiß ja vorher genau ab wann er nun krank werden wird ... :idea:

Bei der AfA musst du dann nur Bescheid geben (statt "Arbeitslos-Meldung /Antragstellung offiziell"), dass du nun zwar arbeitslos bist (ab dem 01.01.2019) ABER vorerst noch AU -Krank sein wirst.

Dann wird man dir mitteilen, dass du dich erst nach der Genesung wieder melden sollst, weil du mit laufender AU ohnehin nicht in Arbeit vermittelbar bist.

Es ist also überflüssig sich da "wegschicken" zu lassen, die reine Info dazu genügt völlig.

Bei der KK stellst du den Antrag auf Zahlung von Krankengeld ab dem 01.01.2019 weil dein Arbeitsverhältnis (und damit die Lohnfortzahlung) dann beendet ist.

Dafür gibt es meiner Erinnerung nach Formulare, die du dann von der KK bekommst, dein AG wird da auch was ausfüllen müssen, denn es geht ja um die Berechnungs-Grundlage.

Als kleiner Hinweis solltest du dir auch rechtzeitig die Arbeitsbescheinigung für die AfA ausstellen lassen, die wirst du unbedingt benötigen EGAL wann du mal ALGI beantragen musst.

Oft genug muss man dem AG dann später erst hinterherlaufen, also besser gleich dafür auch mit vorsorgen, das Formular dafür bekommst du auch online.

- Wie wird bei einem anschließenden ALG I -Bezug das Krankengeld in die Beruchnungsgrundlage einbezogen

Genau das wird nämlich NICHT passieren, auch ALGI wird als Lohnersatzleistung DIREKT aus deinem letzten Einkommen berechnet ... und die AfA besteht darauf diese "amtliche" Bescheinigung zu bekommen dafür.

Was passieren kann wenn die KK es schafft dich an die AfA "abzudrängen" (vor einer Aussteuerung nach 78 Wochen) wurde ja schon angedeutet, danach gilt das ALGI als Zahlbetrag bei der KK weiter, wenn du doch wieder krank wirst.

Auch da ist schon ein gewisses "Sparpotential" für die KK drin und man lässt besonders bei Arbeitslosen Kranken nichts unversucht, dieses Potential auch zu nutzen.

Krankengeld aus dem letzten Einkommen beträgt etwa 75 - 80 % des letzten Brutto-Einkommens und ALGI nur etwa 60 % (ohne Kind) - 67 % (mit Kind) des letzten Netto-Einkommens.

Welche Tricks die KK dafür so anwenden kann (und auch wird) findest du in dem Bereich, wo ich dein Thema nun hin schieben werde ...
Da bist du mit weiteren Fragen dazu (aus meiner Sicht) auch besser aufgehoben.

MfG Doppeloma
 
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@ Doppeloma

Was mich noch interessieren würde wäre, mit welchen Instrumenten die KK versuchen könnte, jemanden auf dem Krankengeldbezug zu drängen. Has du dafür ein paar plastische Beispiele? Ich habe das ALG II -Unterdrückungssystem mehrere Jahre "genossen". Ist die KK da schlimmer unterwegs als das Jobcenter?

Zudem verstehe ich nicht ganz, was die KK machen will, wenn ich eine AU erhalte und diese auch zeitnah und nachweisbar der KK zusende? Natürlich werde ich bei so einem brisanten Fall eine Doppelstrategie fahren. Wichtige Dokumente würde ich vorab per Fax an die KK schicken und die Originale auf dem Postweg als Einwurfeinschreiben. Dann kann man schon mal nicht behaupten, dass man nichts bekommen hat. Den Trick kenne ich schon vom JC .

Es ist also ausgeschlossen, dass die KK mich z.B. zum Sozialamt schickt, um da einen Antrag zu stellen, weil die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht durchlaufen sind, richtig? Diese 6 Wochen gelten nur bei einem unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnis.

Du hast geschrieben, dass ich dann einen Antrag auf Krankengeld stellen soll, sobald ich AU sei. Wie mache ich das am besten? Telefonisch einefach durchgeben, dass ich AU bin und gleichzeitig am XX.XX. meine Befristung ausläuft ? Oder kann ich ein Formular dafür downloaden?

Ich wäre dir/euch dankbar, wenn ihr auf einen Thread verlinken könntet, wo ich so einen Vorfall mal nachlesen könnte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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MDK schreibt gesund“

Das sollte hier und bei Gockelsuche genügend Lesestoff bieten.

Auf der AU sollte Dein Arzt das Kreuz entsprechend bei „Krankengeldfall“ machen.

Normalerweise reicht das und die Meldung des AG aus, da der AG im elektronischen Verfahren auch in diesen Fällen melden muss.

Da das in der Praxis aber immer wieder Probleme gibt, ruft man einfach bei der Krankenkasse an und bittet um die erforderlichen Unterlagen.

Krankengeld an sich muss man eigentlich nicht beantragen, allerdings wollen die Krankenkassen bei Erstantrag Dinge abfragen, u.a. auch Deine Bankverbindung.

Die Auszahlung von Krankengeld erfolgt immer rückwirkend mit der nächsten AU .
 
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Ich hab noch eine weitere Frage zu dem Thema. Ich habe mit einem bekannten gesprochen, der mal in einer ähnlichen Situation war. Er berichtete mir, dass die KK anfangs Druck macht, dann aber nachlässt. Allerdings ist er bei einer anderen KK als ich.

Er erzählte mir zudem, dass man ihm zum Gutachter geschickt hätte. Es könnte zudem sein, dass die KK versuchen würde, mir eine Rehe aufzuschwatzen, weil sie dann nicht mehr Leistungsträger seien, sondern die RV.

Aufgrund diverser persönlicher Probleme habe ich einem bedürftigen Tier bei mir ein Zuhaus gegeben. Auch aus therapeutischer Sicht ist das für mich bzw. uns beide eine Win-Win-Situation. Ich würde es nicht wollen, dass man mich in eine Kur schickt, obwohl ich das nicht will und ich mich somit nicht mehr um mein Haustier kümmern kann.

Inwiefern könnte man hier als Betroffener sich dagegen wehren? Ginge das nicht auch regional im Rahmen einer Tagesklinik oder ist die KK da rigoros?
 
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Ob eine Teilstationaere Reha fuer dich geeignet ist, kommt auf das Krankheitsbild an. Du has ein Wunsch- und Wahlrecht, was die Rehaklinik betrifft.
[>Posted via Mobile Device<]
 
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Noch ist es nicht soweit. Ich möchte halt nur alle Eventualitäten in Betracht ziehen. Ich werde sowieso meinen Arzt miteinbeziehen, wenn die KK meint Druck zu machen.
 

Doppeloma

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Hallo [HartzFear],

hatte hier länger nicht reingesehen, möchte aber gerne deine Fragen (soweit möglich) noch beantworten ...

Was mich noch interessieren würde wäre, mit welchen Instrumenten die KK versuchen könnte, jemanden auf dem Krankengeldbezug zu drängen. Has du dafür ein paar plastische Beispiele?

Ich denke mal, dass du inzwischen (wie angeraten) schon einige Beispiele dazu hier nachgelesen hast, ich selbst war (vor meiner EM-Berentung) 2 Mal länger AU geschrieben.

Beim ersten Mal hatte ich auch noch die Illusion, dass man ja bei der KK interessiert sein sollte, mich in Ruhe genesen zu lassen, ich musste allerdings zunächst am Herzen operiert werden und so gab es bis dahin keine Möglichkeiten für die KK mich "einfach für gesund erklären zu lassen".

Nach der OP war ich dann sowieso zur Reha und auch noch "dumm genug" meinen Reha-Bericht bei der KK abzugeben, weil man mir doch "nur helfen wollte schnell wieder auf die Beine zu kommen" ...

Ich war noch im festen Arbeitsverhältnis und im Reha-Bericht stand geschrieben, dass man (am Schluss der Reha) meinte, ich könne im Zeitraum "X" wieder soweit sein, die Arbeit wieder aufzunehmen.

Das war natürlich eine eher theoretische Prognose (bei gutem Verlauf weiterhin) aber die KK hat das gerne übernommen und mein Krankengeld dann mit der Begründung irgendwann beendet ...
Damals kannte ich mich auch noch nicht aus und habe angenommen, das müsse so sein und hätte seine Richtigkeit.

Mein Wiedereinstieg nach fast 1 Jahr AU wurde auch nicht mehr durch das "Hamburger Modell" abgemildert, dann hätte die KK ja noch weiter Krankengeld zahlen müssen.
Mein AG und meine Ärzte hätten das sinnvoll gefunden aber die KK hat es abgelehnt ... also musste ich direkt voll wieder einsteigen in meinen Job ...

Das ging dann auch nicht lange gut und ich wurde (nach knapp 7 Monaten) erneut krank, weil mich das nun psychisch komplett umgeworfen hatte ... daraus ergab sich nun ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, das hat der KK nicht wirklich gefallen. :icon_evil:

Nach knapp 4 Monaten AU wurde ich schon aufgefordert eine psychosomatische Reha (bei der DRV ) zu beantragen, die (aus meiner Sicht "leider") auch bewilligt wurde, die Klinik (am Wohnort) hatte ich mir wenigstens selbst ausgesucht.

Ablehnen könnte man das, aber nur rein theoretisch, denn die KK wird dann das Krankengeld einstellen ... wegen "Verletzung der Mitwirkungspflicht" bei der Genesung.

Ich habe das ALG II -Unterdrückungssystem mehrere Jahre "genossen". Ist die KK da schlimmer unterwegs als das Jobcenter?

Das ist zwar nicht direkt vergleichbar (ich kenne auch BEIDES) aber die KK haben auch genug fiese Methoden, den Krankengeld-Beziehern das gesund werden, richtig schwer zu machen.

Zudem verstehe ich nicht ganz, was die KK machen will, wenn ich eine AU erhalte und diese auch zeitnah und nachweisbar der KK zusende?

Die KK kann deine AU jederzeit durch den MDK überprüfen lassen und danach (mit der Behauptung, du wärst aus Sicht des MDK jetzt gesund) das Krankengeld einstellen, deine abgegebene AU nützt dir ja nur so lange was, wie die KK das auch dann überweisen wird ...

Es ist sehr gut wenn deine Ärzte da voll hinter dir und deiner AU -Bescheinigung stehen, der MDK ist aber berechtigt deinem Arzt die weitere AU für dich faktisch "zu verbieten" ...
Das darf rechtlich gesehen erst passieren, wenn du persönlich beim MDK vom Arzt auch begutachtet wurdest, aber das nehmen die KK nicht immer so genau (wie sie es eigentlich müssten).

Besonders bei Arbeitslosen wird das gerne mal versucht, schon um (hoffendlich) bald weniger Krankengeld zahlen zu müssen, wenn sich dann bei der AfA schnell herausstellt, dass der Kranke eben leider doch noch nicht gesund war.

Die AfA will auch nicht zahlen für kranke Arbeitslose, also geht es nach 6 Wochen "Leistungsfortzahlung" (nach § 146 SGB III) dann zur KK zurück ...
Wie es dir schon geschildert wurde hat die KK trotzdem einen fianziellen Vorteil davon, denn sie braucht nicht zahlen während du ALGI bekommst UND muss anschließend nur noch im gleichen (also geringeren) Betrag monatlich dein Krankengeld weiter zahlen.

Dann kann man schon mal nicht behaupten, dass man nichts bekommen hat. Den Trick kenne ich schon vom JC .

Nachweis-sicher sollte man AU -Bescheinigungen immer auch an die KK senden aber das ist in der Regel nicht ein "vorrangiges Problem", dass die Bescheinigungen nicht vorliegen sollen. :icon_evil:
Die lösen ja nicht "automatisch" auch eine Überweisung des Krankengeldes aus, es gibt ja auch sehr viele Leute die eine AU -Bescheinigung einreichen und längst kein Krankengeld mehr bekommen (können), nach der Aussteuerung z.B.

Die AU -Bescheinigung bestätigt zunächst mal nur, dass du Arbeits-UNFÄHIG bist ... egal ob mit oder ohne Krankengeld-Anspruch.

Es ist also ausgeschlossen, dass die KK mich z.B. zum Sozialamt schickt, um da einen Antrag zu stellen, weil die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht durchlaufen sind, richtig?

Die KK kann dich überhaupt NICHT zum Sozial-AMT schicken, die kann aber versuchen dich (als Arbeitslosen wenigstens vorübergehend) an die AfA los zu werden oder in eine med. Reha "bitten" ... die dann in der Regel über die DRV (mit Übergangsgeld) laufen wird.

Du hast geschrieben, dass ich dann einen Antrag auf Krankengeld stellen soll, sobald ich AU sei. ...................... Oder kann ich ein Formular dafür downloaden?

Ob deine KK das als Download anbietet kann ich nicht beurteilen, Telefonate sind oft unsicher, schriftlich ist meist besser ... oder persönlich zur Filiale gehen wenn die in der Nähe ist.

Ich hab noch eine weitere Frage zu dem Thema. Ich habe mit einem bekannten gesprochen, der mal in einer ähnlichen Situation war. Er berichtete mir, dass die KK anfangs Druck macht, dann aber nachlässt. Allerdings ist er bei einer anderen KK als ich.

Das wird wohl auch sehr unterschiedlich sein und hängt auch von den konkreten Diagnosen (theoretischen Besserungs-Aussichten) bei jedem Einzelnen ab.

Die GKV wollen inzwischen ALLE sparen, wo sie nur können und Krankengeld ist ein sehr teurer Posten.
Es mach schon einen gewaltigen Unterschied, ob du noch einen Arbeitsplatz hast oder arbeitslos geworden bist ...

Mit Arbeitsplatz kann man den Kranken schon mal nicht so leicht für "gesund" erklären wie einen Arbeitslosen, der sich ja (mit Hilfe der AfA ) eine "leichtere" Arbeit suchen könnte, als er bisher gemacht hat.

Er erzählte mir zudem, dass man ihm zum Gutachter geschickt hätte. Es könnte zudem sein, dass die KK versuchen würde, mir eine Rehe aufzuschwatzen, weil sie dann nicht mehr Leistungsträger seien, sondern die RV.

Das ist ein sehr "üblicher Weg" und die "schwatzen" dir das nicht auf, sondern fordern das gesetzlich berechtigt ein (§ 51 SGB V).
Dafür bekommen sie auch sehr leicht ein "Gutachten nach Aktenlage" vom MDK in dem dann steht, dass deine "Erwerbsfähigkeit" gefährdet oder gar schon gemindert sein soll.

Das kann der MDK problemlos IMMER (auch ohne Untersuchung) "feststellen", wer länger AU krank ist braucht bestimmt eine med. Reha, damit er wieder Arbeits-FÄHIG wird.
Dagegen kommst du selbst und dein Arzt in der Regel gar nicht an, "man meint es doch nur gut mit dir" (angeblich) und die DRV zahlt (die Reha und das Übergangsgeld).

Denn die DRV möchte natürlich vermeiden, dass deine Erwerbsfähigkeit so schwer beeinträchtigt wird, dass du womöglich eine Rente wegen Erwerbsminderung brauchen könntest ...

Darauf hofft die KK zwar durch diese Reha aber ansonsten wird "angenommen", dass du wenigstens direkt als Arbeits-FÄHIG dort entlassen wirst und erst mal zur AfA in die Arbeitsvermittlung musst.

In meinem Falle hat das NICHT funktioniert, die Reha hat mich weiter AU entlassen (weil ich die vorhandene Arbeit nicht mehr machen sollte) aber für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" war ich (angeblich) noch "fitt genug" für Vollzeit.

So musste dann die KK weiter bis zur Aussteuerung zahlen, die man auch gerne etwas "vorverlegen" wollte, weil ich ja schon mal "so lange krank gewesen sei" ...
Das konnte ich dann selbst im Widerspruch abwehren, weil die aktuelle Erkrankung neu war und mit der Herz-OP gar nichts zu tun hatte. :icon_evil:

Ich hatte dazu gelernt und den 2. Reha-Bericht bekam die KK von mir auch NICHT mehr "zur Einsicht" ... "um mir besser helfen zu können" ... :icon_evil:

Ich hatte inzwischen verstanden, dass dafür NUR meine behandelnden Ärzte zuständig sind, mein Psychiater hat mich unbeirrt weiter AU geschrieben (fast 4 Jahre durchgehend), bis ich ihm den Bescheid zur EM-Rente dann vorlegen konnte.

Knapp 2 Jahre davon waren wir auch noch beim JC aber dort hat man uns damals noch völlig in Ruhe gelassen ... auch nicht versucht uns an das Sozial-AMT "abzuschieben". :icon_evil:

Ich würde es nicht wollen, dass man mich in eine Kur schickt, obwohl ich das nicht will und ich mich somit nicht mehr um mein Haustier kümmern kann.

Das dürfte die KK dann wenig interessieren, wenn du den geforderten Antrag dann nicht stellst (dafür hast du dann 10 Wochen Zeit), dann wird dein Krankengeld eingestellt, das steht bereits klar in der Aufforderung drin.

Sogar für vorhandene Kinder und / oder pflegebedürftige Angehörige muss man sich dann eine Lösung einfallen lassen, es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten was für deine Genesung zu tun ...

Inwiefern könnte man hier als Betroffener sich dagegen wehren? Ginge das nicht auch regional im Rahmen einer Tagesklinik oder ist die KK da rigoros?

Dagegen "wehren" kannst du dich im Prinzip also gar nicht und ein Haustier wird sicher für die KK kein Hinderungsgrund sein, ob es in Wohnnähe eine entsprechende DRV -Reha-Klinik gibt kannst du ja schon erkunden.

Du hast ein Klinik-Wahlrecht (§ 8 SGB IX) und kannst auch versuchen eine "ambulante" Reha zu beantragen, das ist ähnlich einer Tagesklinik, da kannst du jeden Tag nach Hause.

https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202772.htm

Das ist aber auch fast "wie arbeiten" und wird bei psychischen Problemen eher NICHT bewilligt von der DRV , weil gerade der (auch räumliche) Abstand zu den üblichen Alltagsproblemen ein Teil der Therapien ist.

Ich war trotzdem "stationär", konnte aber die therapiefreien Zeiten häufig zu Hause verbringen, mich hätte es schon belastet noch deutlich früher aufstehen zu müssen, um dort morgens pünktlich "auf der Matte zu stehen" ...

Tagesklinik ist eine Form der Akut-Behandlung, die über die KK bezahlt wird, das hat mit einer DRV - Reha nichts zu tun, die KK will ja Geld sparen und nicht noch mehr ausgeben müssen ...

Ich werde sowieso meinen Arzt miteinbeziehen, wenn die KK meint Druck zu machen.

Den Druck wird wohl dein Arzt eher bekommen als du selber, der MDK ist die einzige gesetzliche Institution, die deinem Arzt vorschreiben kann dich NICHT weiter AU zu schreiben.
Er kann (und sollte) es dann trotzdem tun (wenn du nun mal krank bist) aber du bekommst bis zur Klärung der Angelegenheit kein Krankengeld mehr gezahlt wenn du Pech hast.
Ein Widerspruch von dir an die KK (als Mitglied der KK ) UND ein sehr guter med. Widerspruch von deinem Arzt (DIREKT an den MDK ) sind dann erforderlich, damit diese Klärung (med. Begutachtung deiner Person durch den MDK ) herbeigeführt wird.

MfG Doppeloma
 
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@ Doppeloma

danke für deine ausführliche Berichterstattung. Ich muss sagen, ich bin echt schockiert, wie die KK mit kranken Menschen umgehen. Das Schweinesystem begrenzt sich nicht nur auf das SGB II, sondern auf alle "Sozial"gesetzbücher.

Die KK sitzen auf fast 2 Mrd. Euro Rücklagen, wollen aber weiter auf dem Rücken der Versicherten sparen:doh: Warum fangen die nicht mal bei den Gehältern Ihrer Vorstände an?

Für mich klingt das alles ziemlich komplex. Wenn ich darf, dann werde ich bei Bedarf auf dich wieder zurück kommen. Ich werde mich im Vorfeld schon mal nach einer DRV -Reha-Klinik in meiner Umgebung umsehen. Wenn ich schon ein Wunschrecht habe, dann will ich das auch wahrnehmen. Räumliche Distanz wäre bei mir das Falsche, weil es keinen Einfluss auf meine Probleme hat. Die sind da wo ich bin. Mein Arzt würde das sicher untermauern.
 
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Schönen 2. Advent euch allen,

ich habe nun meine AU und stehe vor dem Problem, dass ich nicht weiß, was ich damit machen soll. Natürlich bekommt das Original mein AG . Die Frage ist jetzt, wie ich das Krankengeld beantragen soll? Telefonisch ist mir nicht nachweisbar. Ich habe ja noch den Durchschlag für die KK . Ich habe mir überlegt, einen Zweizeiler alá "hiermit beantrage ich Krankengeld" zusammen mit dem Durchschlag für die KK als Einschreiben zu verschicken, damit die Sache nachweisbar bleibt. Wie würdet ihr das machen?
 
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Warte so machbar. Wenn die KK einen Vordruck braucht, wird sie sich melden.
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Hab mich jetzt so entschieden, den besagten Durchschlag mit der herkömmlichen Post und ohne Begleitschreiben an die KK zu schicken. Gleichzeitig habe ich diesen Durchschlag gescannt und der KK per E-Mail geschickt. Denkenswerterweise versenden sie Zugangsbestätigungen, sodass ich den Versand als auch die Ankunft dokumentieren kann. Da ich offiziell noch beschäftigt bin, werde ich auch noch keinen KG-Antrag stellen, um die KK nicht schon im Vorfeld auf dumme Ideen zu bringen. Das werde ich gegen Ende diesen Monats machen. Entweder persönlich in der Geschäftsstelle oder aber auf den Schriftweg. Kommt ganz darauf an, wie mein Gesundheitszustand ist. Ich beziehe mich bei der Antragstellung auf den § 9 SGB X
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. 2Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Insofern sollte dann ein Schreiben als Einschreiben mit "hiermit beantrage ich Krankengeld..." reichen, um den Ball ins Rollen zu bringen. Ich hoffe, dass der von mir eingeschlagene Weg in Ordnung ist.
 
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