Hallo Zusammen,
ich habe jetzt hier einiges über Riester-Renten gelesen, hätte aber noch ein paar Fragen. Vielleicht kann die ja jemand beantworten:
Also es ist ja wohl so, dass die Riester-Rente nicht als Vermögen berechnet wird, bei der Frage ob man ALG-II bekommt.
Dann ist es wohl auch so, dass die Beiträge zur Riester Rente von dem Einkommen abgezogen werden können, so dass also im Prinzip die ARGE die Rentenbeiträge bezahlt (zahlt man 20 Euro Riester-Rente, hat man 20 Euro weniger Einkommen, also erhält man 20 Euro mehr ALG-II).
Folgende Fragen:
1. Kann man die Riester-Rente auch wieder aussetzen? (Also wenn man z.B. aus dem ALG-II raus kommt, aber sein selbstverdientes Geld doch lieber jetzt verwendet, statt es für später anzusparen)
2. Falls ja, geht das auch ohne bestimmte Gründe und für längere Zeit?
3. Kann man die Riester-Beiträge nur von Erwerbseinkommen abziehen, oder auch von sonstigem Einkommen (Unterhalt, Kindergeld...)?
4. Die Mindestbeträge berechnen sich ja vom Bruttoeinkommen des Vorjahres. Zählen zu dem Bruttoeinkommen auch Zahlungen aus ALG-I? Wie sieht es mit Zahlungen des ALG-II aus? Wohngeld? Unterhalt? Kindergeld?
5. Wie sieht es aus, wenn man sich im Laufe des Jahres 2008 getrennt hat? Zählt da das Gesamteinkommen des Ehepaares aus 2007? Wie wird man für 2008 gestellt (Alleinstehend/Verheiratet)?
6. Wenn man jetzt einen Vertrag abschließt, kann man noch die ganze Förderung für 2008 bekommen?
7. Wenn man jetzt einen Vertrag abschließt, und z.B. Beträge für ab Oktober nachzahlt, kann man das dann jetzt noch als Ausgaben für Riester für Oktober, November und Dezember rechnen? Wenn der Bescheid der ARGE eh noch vorläufg ist, vermindern sich dann nachträglich noch die anzurechnenden Einkommen und erhöht sich dann nachträglich noch das ALG-II?
Ich weiß, viele Fragen, aber vielleicht kann der eine oder andere ja die eine oder andere Frage beantworten...
Vielen Dank schon mal im Voraus, auch im Namen meiner (noch)-Frau
Gruß
Orlando
ich habe jetzt hier einiges über Riester-Renten gelesen, hätte aber noch ein paar Fragen. Vielleicht kann die ja jemand beantworten:
Also es ist ja wohl so, dass die Riester-Rente nicht als Vermögen berechnet wird, bei der Frage ob man ALG-II bekommt.
Dann ist es wohl auch so, dass die Beiträge zur Riester Rente von dem Einkommen abgezogen werden können, so dass also im Prinzip die ARGE die Rentenbeiträge bezahlt (zahlt man 20 Euro Riester-Rente, hat man 20 Euro weniger Einkommen, also erhält man 20 Euro mehr ALG-II).
Folgende Fragen:
1. Kann man die Riester-Rente auch wieder aussetzen? (Also wenn man z.B. aus dem ALG-II raus kommt, aber sein selbstverdientes Geld doch lieber jetzt verwendet, statt es für später anzusparen)
2. Falls ja, geht das auch ohne bestimmte Gründe und für längere Zeit?
3. Kann man die Riester-Beiträge nur von Erwerbseinkommen abziehen, oder auch von sonstigem Einkommen (Unterhalt, Kindergeld...)?
4. Die Mindestbeträge berechnen sich ja vom Bruttoeinkommen des Vorjahres. Zählen zu dem Bruttoeinkommen auch Zahlungen aus ALG-I? Wie sieht es mit Zahlungen des ALG-II aus? Wohngeld? Unterhalt? Kindergeld?
5. Wie sieht es aus, wenn man sich im Laufe des Jahres 2008 getrennt hat? Zählt da das Gesamteinkommen des Ehepaares aus 2007? Wie wird man für 2008 gestellt (Alleinstehend/Verheiratet)?
6. Wenn man jetzt einen Vertrag abschließt, kann man noch die ganze Förderung für 2008 bekommen?
7. Wenn man jetzt einen Vertrag abschließt, und z.B. Beträge für ab Oktober nachzahlt, kann man das dann jetzt noch als Ausgaben für Riester für Oktober, November und Dezember rechnen? Wenn der Bescheid der ARGE eh noch vorläufg ist, vermindern sich dann nachträglich noch die anzurechnenden Einkommen und erhöht sich dann nachträglich noch das ALG-II?
Ich weiß, viele Fragen, aber vielleicht kann der eine oder andere ja die eine oder andere Frage beantworten...
Vielen Dank schon mal im Voraus, auch im Namen meiner (noch)-Frau
Gruß
Orlando