Hallo,
ich bin seit Januar 2013 wieder selbständig und mein Leistungsbezug ist seit März nach 4 Jahren beendet. Jetzt muß ich noch die abschließende EKS abgeben und Ende
Als Einnahmen habe ich eine Banküberweisung und mehrere Bar-Rechnungen mit jeweils ca. 100,- €.
Ausgaben werde ich keine geltend machen, weil die kaum über den 100 Euro/Monat liegen und ich weder Lust noch Zeit dazu habe.
Frage:
Was muß bzw. sollte ich zur ausgefüllten Anlage an Belegen unaufgefordert mitsenden, damit ich das Thema Jobcenter reibungslos abschließen kann?
Ich denke mal:
Und wenn ich schonmal hier bin, nächste Frage:
Läßt sich das Jobcenter bei der Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen auf Ratenzahlung ein?
ich bin seit Januar 2013 wieder selbständig und mein Leistungsbezug ist seit März nach 4 Jahren beendet. Jetzt muß ich noch die abschließende EKS abgeben und Ende

Als Einnahmen habe ich eine Banküberweisung und mehrere Bar-Rechnungen mit jeweils ca. 100,- €.
Ausgaben werde ich keine geltend machen, weil die kaum über den 100 Euro/Monat liegen und ich weder Lust noch Zeit dazu habe.
Frage:
Was muß bzw. sollte ich zur ausgefüllten Anlage an Belegen unaufgefordert mitsenden, damit ich das Thema Jobcenter reibungslos abschließen kann?
Ich denke mal:
- Kopie der Kontoauszüge
- Formlose Auflistung der Bareinnamen
oder, wenn es der Wahrheitsfindung dienlicher ist:- Rechnungskopien der Bareinnahmen (jaja, z.T. geschwärzt)
Und wenn ich schonmal hier bin, nächste Frage:
Läßt sich das Jobcenter bei der Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen auf Ratenzahlung ein?