lautenbach
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Ist einer Bekannten von mir letztens passiert.
Ein paar Eckdaten:
Langzeitarbeitslos, fortgeschrittenes Alter (+50), u.a. deswegen kaum noch bzw. keine Aussichten mehr auf irgendeine Beschäftigung (zumindestens in unserer provinzial geprägten Gegend weit ab vom Schuss), Nicht-Leistungsempfänger
Besagte Bekannte war also bei der Agentur zum, glaube, alle zwei Monate stattfindenen Beratungsgespräch, konnte nicht genügend Bewerbungen nachweisen (normalerweise 8 oder 10 Stück in der Woche) und wurde mir nichts dir nichts daraufhin von der Agentur aus dem Rechner geschmissen, sprich abgemeldet. Allerdings mit der Option, das sie, sofern sie noch die geforderte Anzahl Bewerbungen in diesem Jahr zusammenbekommt, sich dann wieder arbeitslos melden kann, also dann auch wieder von der Agentur bei der Rentenkasse als arbeitslos gemeldet wird.
Ist sowas rechtens?
Darf die Agentur an dieser Stelle zu dieser Sanktion bzw. diesem Druckmittel greifen? Auch wenn offensichtlich ist, das in diesem Alter und in der lokalen, arbeitstechnisch ausgelasteten Gegend keine ernstzunehmenden Aussichten mehr auf eine Beschäftigung bestehen und selbst diese "hohlen" Initiativbewerbungen völlig sinnlos verpuffen? Auch wenn, wie in diesem Fall, diejenige keine, ich wiederhole, keine Leistung bezieht, sprich nur arbeitslos gemeldet ist?
Und um nochmal zum Thema Initiativbewerbung zu kommen:
Reicht da tatsächlich eine simple Anfrage und der dementsprechende Vermerk auf dieser Liste der Eigenbemühungen?
Auch wenn, wie ich schon anmerkte, die Anfrage sinnlos verpufft, sprich, keine Rückmeldung vom Arbeitgeber kommt (z.B. per E-Mail)?
Danke schonmal,
lb
Ein paar Eckdaten:
Langzeitarbeitslos, fortgeschrittenes Alter (+50), u.a. deswegen kaum noch bzw. keine Aussichten mehr auf irgendeine Beschäftigung (zumindestens in unserer provinzial geprägten Gegend weit ab vom Schuss), Nicht-Leistungsempfänger
Besagte Bekannte war also bei der Agentur zum, glaube, alle zwei Monate stattfindenen Beratungsgespräch, konnte nicht genügend Bewerbungen nachweisen (normalerweise 8 oder 10 Stück in der Woche) und wurde mir nichts dir nichts daraufhin von der Agentur aus dem Rechner geschmissen, sprich abgemeldet. Allerdings mit der Option, das sie, sofern sie noch die geforderte Anzahl Bewerbungen in diesem Jahr zusammenbekommt, sich dann wieder arbeitslos melden kann, also dann auch wieder von der Agentur bei der Rentenkasse als arbeitslos gemeldet wird.
Ist sowas rechtens?
Darf die Agentur an dieser Stelle zu dieser Sanktion bzw. diesem Druckmittel greifen? Auch wenn offensichtlich ist, das in diesem Alter und in der lokalen, arbeitstechnisch ausgelasteten Gegend keine ernstzunehmenden Aussichten mehr auf eine Beschäftigung bestehen und selbst diese "hohlen" Initiativbewerbungen völlig sinnlos verpuffen? Auch wenn, wie in diesem Fall, diejenige keine, ich wiederhole, keine Leistung bezieht, sprich nur arbeitslos gemeldet ist?
Und um nochmal zum Thema Initiativbewerbung zu kommen:
Reicht da tatsächlich eine simple Anfrage und der dementsprechende Vermerk auf dieser Liste der Eigenbemühungen?
Auch wenn, wie ich schon anmerkte, die Anfrage sinnlos verpufft, sprich, keine Rückmeldung vom Arbeitgeber kommt (z.B. per E-Mail)?
Danke schonmal,
lb