Mein Schwager hat seinen Arbeitsvertrag bei der ZAF gekündigt. Jetzt ist er bei einer Malerfirma direkt beschäftigt, das heißt, er ist dort eingestellt. Der neue AG hat nun Bedenken, an die ZAF eine Ablöse zahlen zu müssen. Ist das richtig ? Der neue AG ist keine Entleihfirma des alten Arbeitgebers, der ZAF.