Hallo Ihr Lieben,
heute erreichte uns der Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit der Begründung, dass meinem Mann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB bis März 2018 zustehen.
Mein Mann ist doch aber kein Asylant.
Er ist vorgeburtlich per Familienzusammenführungsvisum offiziell und legal in Deutschland eingereist.
Wir waren auch schon bei der Ausländerbehörde, welche uns zur Unterlagenabgabe für den Aufenthaltstitel einen Termin Mitte Dezember gegeben hat. Ab voraussichtlich Mitte Februar erhalten wir dann den Aufenthaltstitel, zunächst für 3 Jahre, anschließend unbefristet.
Zwar steht im Visum 'Erwerbstätigkeit nicht gestattet', aber was kann er dafür, dass die Ausländerbehörde durch die 'richtigen' Flüchtlinge so überlastet ist? Er würde auch gerne sofort einen Intergrationskurs machen um eine Arbeit zu finden, den A1- Test hat er bereits erfolgreich bestanden. Hat er folglich das Nachsehen, weil die Ausländerbehörde mit der Arbeit nicht hinterherkommt?
Wenn er wirklich offiziell als Flüchtling gilt. An wen muss er sich für die Leistungen wenden? Muss er dann etwa in so ein Heim? Wir erwarten unser Kind übrigens Anfang Januar... spätestens dann ist er doch kein Flüchtling mehr? Außerdem war er bereits per Schengenvisum 3 Monate dieses Jahr in Deutschland. Mit ner Leistungssperre dürfte es eigentlich nichts zu tun haben oder wie seht ihr das?
Soll ich in Widerspruch gehen?
Danke und einen schönen Sonntag.
heute erreichte uns der Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit der Begründung, dass meinem Mann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB bis März 2018 zustehen.
Mein Mann ist doch aber kein Asylant.
Er ist vorgeburtlich per Familienzusammenführungsvisum offiziell und legal in Deutschland eingereist.
Wir waren auch schon bei der Ausländerbehörde, welche uns zur Unterlagenabgabe für den Aufenthaltstitel einen Termin Mitte Dezember gegeben hat. Ab voraussichtlich Mitte Februar erhalten wir dann den Aufenthaltstitel, zunächst für 3 Jahre, anschließend unbefristet.
Zwar steht im Visum 'Erwerbstätigkeit nicht gestattet', aber was kann er dafür, dass die Ausländerbehörde durch die 'richtigen' Flüchtlinge so überlastet ist? Er würde auch gerne sofort einen Intergrationskurs machen um eine Arbeit zu finden, den A1- Test hat er bereits erfolgreich bestanden. Hat er folglich das Nachsehen, weil die Ausländerbehörde mit der Arbeit nicht hinterherkommt?
Wenn er wirklich offiziell als Flüchtling gilt. An wen muss er sich für die Leistungen wenden? Muss er dann etwa in so ein Heim? Wir erwarten unser Kind übrigens Anfang Januar... spätestens dann ist er doch kein Flüchtling mehr? Außerdem war er bereits per Schengenvisum 3 Monate dieses Jahr in Deutschland. Mit ner Leistungssperre dürfte es eigentlich nichts zu tun haben oder wie seht ihr das?
Soll ich in Widerspruch gehen?
Danke und einen schönen Sonntag.