Ablehungsbeischeid bei 32 Kilo Gewichtsverlust: Was sollte ich jetzt tun?

Leser in diesem Thema...

BesonderesEreignis

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Okt 2017
Beiträge
3
Bewertungen
0
Hallo liebes Forum,

ich habe seit Anfang des Jahres 32 Kilo abgenommen (ärztlich unbegleitet) und da ich nichts passendes mehr zum anziehen habe, habe ich einen Antrag auf Erstaustattung mit der Begründung der enormen Gewichtsabnahme und dem Hinweis auf ein besonderes Ereignis gestellt. Habe auch alle Bekleidungsartikel, die ich benötige fein säuberlich im Antragsschreiben mit Preis, Bezeichnung und Bekleidungsgeschäft aufgelistet. Auch mit allen notwendigen Hinweisen, die man bei so einem Antrag mitformulieren sollte. Allerdings ohne Attest.

Daraufhin kam ein Schreiben, dass man für den Antrag noch einen geeigneten Nachweis wie z. B. ein Attest von mir bräuchte.

Daraufhin bin ich zu einem Allgemeinarzt gegangen (habe aktuell keinen Hausarzt) und der hat mir ein Attest ausgestellt, welches eigentlich keines ist. Der hat da nur etwas von Patient war das erste mal bei mir und berichtet von Gewichtsverlust, ich habe ihm angeraten, die Ursachen des Gewichtsverlustes weiter klären zu lassen. Diagnose war Gewichtsverlust durch Depressionen usw. Mir wurde schon schlecht, als ich sah, was der da reingeschrieben hat, fand ich nicht gerade hilfreich, vorallem, weil jeder sehen konnte, dass ich mir andauernd die viel zu große Hose wieder hochziehen musste und mein schlabbriger Pullover fast auf Höhe meiner Kniekehlen runterhing.

Nun gut, habe das Attest mit sehr ungutem Gefühl nachgereicht und nun kam der Ablehnungsbescheid. Begründung: Aufgrund einer fehlenden Vorbehandlung kann der erfolgte Gewichtsverlust nicht nachvollzogen werden. Die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem zweiten Buch Sozialgestzbuch. Eine Zahlung ist daher nicht möglich.

So, und jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie komme ich zu meinem Recht?

- Soll ich zusätzlich Zeugen meines enormen Gewichtsverlustes mit zur Arge bringen oder ein deutlicheres Attest von einem anderen Arzt holen?

- Und mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen? Und was sollte ich dem Widerspruch beilegen?

- Oder etwa sofort zum Sozialgericht und Eilantrag stellen, denn schließlich habe ich nichts passendes mehr zum anziehen?

- Oder gleich einen Rechtsanwalt beauftragen, mit diesem Schein meine ich?

- Wie stehen meine Chancen generell? (das Gerichtsurteil müsste doch dafür sorgen, dass mir geholfen werden muss, nehme ich an)

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe und Unterstützung - Brauche halt dringend was zum anziehen und bin über die Ablehung echt geschockt! :doh::doh::doh:
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.217
Bewertungen
19.255
Hallo @BesonderesEreignis

ich habe seit Anfang des Jahres 32 Kilo abgenommen (ärztlich unbegleitet) und da ich nichts passendes mehr zum anziehen habe,

Nun hier liegt das Problem ohne ärztliche Begleitung, also ein Nachweis
das die Gewichtsabnahme aus gesundheitlichen Gründen erfolgte.

Hartz IV - Empfänger hat Anspruch auf neue Kleidung bei nachgewiesener starker Gewichtsveränderung

Infolge starken Gewichtsverlustes kann bei Erwachsenen ein Bedarf an einer Erstausstattung für Bekleidung gem. § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II entstehen. Der Begriff der Erstausstattung ist abzugrenzen von dem Erhaltungs- bzw. Ergänzungsbedarf, der aus der Regelleistung zu bestreiten ist.

Die Erstausstattung mit Bekleidung erfasst in diesem Zusammenhang diejenigen Fälle, in denen so gut wie keine Ausstattung für die jeweilige Bedarfssituation vorhanden ist; etwa nach Gesamtverlust durch Wohnungsbrand oder aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" (BT-Drs. 15/1514 S. 16).

Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen – im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind – nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (vgl. insoweit BSG , Urt. v. 23.3.2010 – B 14 AS 81/08 R; LSG Berlin-Bbg., Urt. v. 25.2.2010 – L 34 AS 24/09; LSG NW, Urt. v. 17.9.2008 – L 12 AS 57/07).

Quelle:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.11.2011, - L 19 AS 1468/11 B -

und

Mit § 24 Abs. 3 SGB II hat der Gesetzgeber normiert, dass trotz der grundsätzlichen Abgeltung auch einmaliger Bedarfe durch die Regelleistung bestimmte Bedarfe weiterhin gesondert gedeckt werden können. Es handelt sich dabei um spezielle Bedarfe, die erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichen. § 24 Abs. 3 SGB II ist bedarfsbezogen zu verstehen. Für die Erstausstattung mit Bekleidung ist daher entscheidend, ob auf Grund eines besonderen Umstandes erstmals ein Bedarf für die Ausstattung mit Bekleidung entsteht.

Demgegenüber unterfallen die Kosten für die laufende Anschaffung und Instandhaltung der Kleidung ausdrücklich der Regelleistung. Außergewöhnliche Umstände wie Obdachlosigkeit, langjährige Inhaftierung und ggf. erhebliche Gewichtsschwankungen, können einen besonderen Bedarf begründen, wenn so gut wie keine brauchbaren Kleidungsstücke mehr vorhanden sind (vgl. zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 23 Abs. 3 S.1 Nr. 2 SGB II BSG Urteile vom 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R, Rn. 26 und 23.03.2010 - B 14 AS 81/08 R, Rn. 15 f; BT-Drs. 15/1514 S. 60).

Quelle:Tacheles Forum: L 19 AS 1777/13 B ER

Text hervorgehoben.

Und was sollte ich dem Widerspruch beilegen?

Taja ein Attest, was du ja leider nicht in der Form hast, das auf eine
längere Behandlung/Erkrankung verweist.

Oder etwa sofort zum Sozialgericht und Eilantrag stellen, denn schließlich habe ich nichts passendes mehr zum anziehen

Nein den Weg kannst du dir sparen erst der Widerspruch und dann ggf.zum SG .

habe ich einen Antrag auf Erstaustattung mit der Begründung der enormen Gewichtsabnahme und dem Hinweis auf ein besonderes Ereignis gestellt.

Welches "besonderes Ereignis" meinst du bitte hier?

Habe auch alle Bekleidungsartikel, die ich benötige fein säuberlich im Antragsschreiben mit Preis, Bezeichnung und Bekleidungsgeschäft aufgelistet.

Dazu bitte hier weiterlesen, du kannst leider nicht nur einfach ein Geschäft dafür aufschreiben:

Pauschale Geldbeträge für Bekleidung sind so zu bemessen, dass der Hilfebedürftige mit dem gewährten Betrag sich in menschenwürdiger Weise kleiden kann. Die Höhe der Pauschalen muss auf der Grundlage von Bezugsquellen, Preislisten etc nachvollziehbar sein

Quelle:
BSG vom 13.04.2011, B 14 AS 53/10 R
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Attest ist ja schön und gut. Mag auch vom JC gefordert sein aber letztlich geht es nur darum den Gewichtsverlust nachzuweisen und dafür bedarf es nicht unbedingt eines Attest bei dem es primär sowieso eher um die Ursachen gehen dürfte die aber nicht leistungsrelevant sind.

Ein Nachweis für den Gewichtsverlust dürfte, wie im übrigen auch bei Krankheit, auch durch Zeugenbeweis erbracht werden können wenn kein Attest vorliegt.

Eine krankheitsbedingte Verhinderung kann auch ohne Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung etwa durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden
(Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 32 Rn. 13; Sonnhoff in
JurisPK-SGB II, 2. Aufl., Stand 24.8.2010, § 32 Rn. 191).
 

BesonderesEreignis

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Okt 2017
Beiträge
3
Bewertungen
0
Lieben Dank für Eure Antworten,

also das "besonderes Ereignis" ist natürlich der enorme Gewichtsverlust!

Ich habe nicht einfach nur ein Geschäft aufgeschrieben, sondern wie es empfohlen wird, die gesamten Bezugsquellen und Preise angegeben.

Ja, würde gerne zunächst den Widerspruch inklusive schriftlichem Zeugenbeweis von meinem Bekannten einreichen, weil der mich ja auch noch mit mehr Kilos auf den Rippen gesehen hat, und wenn mir mein rechtmässiger Anspruch dann immer noch mit fadenscheinigen Begründungen verweigert wird, dann setze ich mein Recht am Ende halt mit Rechtsanwalt und Eilantrag beim Sozialgericht durch.

Die Begründung von meiner Sachbearbeiterin ist aus meiner Sicht absoluter Blödsinn. Ob ein SB meinen Gewichtsverlust nachvollziehen kann ist doch völlig wurscht. Und meine beantragte Leistung entspricht in jedem Fall dem SGB , ob dem zweiten oder einem anderen Buch ist mir doch egal.

Frage mich auch, ob ein Zeugenbeweis wirklich anerkannt wird?

Und wenn ja, reicht eine schriftliche Zeugenaussage oder muss ich meinen Bekannten extra mit zur Arge schleppen? Meine Güte wo leben wir denn überhaupt?
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Zeugenbeweis sollte schon reichen aber natürlich kann das JC dies anzweifeln und die Leistung ablehnen. Dann geht es über den Widerspruch bis zum Sozialgericht. Dort kann es in der Tat sein das der Zeuge aussagen muss und der Richter könnte dies, wenn er Zweifel hat, auch unter Eid machen.

Das ist aber nur das schlimmste Szenario und dazu muss es nicht zwingend kommen.

Hast du evtl. noch Bilder von dir, so nach dem Motto vorher/nachher ?

Das könnte auch helfen und deine sowie die Aussage des Zeugen untermauern.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
Etwas ist mir beim Thema extreme Gewichtsschwankungen unverständlich. Wie kleidet sich jemand während der Abnehmphase und wann ist das Endgewicht erreicht? Je nach Abnehmgeschwindigkeit müssten doch eigentlich auch schon nach 1-2 Monaten die bisherigen Sachen nicht mehr passen, da zu groß. Läuft man dann weiterhin in den zu großen Sachen rum oder kauft man sich nicht auch schon zwischendurch was passendes?

Das soll kein Vorwurf an TE sein, ich kann mir nur nicht vorstellen, dass man sich zwischendurch nie neue passende Kleidung kauft, sondern damit wartet, bis irgendein Endgewicht erreicht ist.

Da TE ohne ärztliche Begründung und Begleitung diesen Gewichtsabbau vorgenommen hat, könnte das JC auch die Frage stellen, ob der Gewichtsabbau nach den 32 kg zu Ende ist, oder ob dieser noch weitergeht oder gar wieder zugenommen wird.

Dennoch ist meine Hauptfrage, wie kleidet man sich während der Phase der Gewichtsabnahme.
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Da TE ohne ärztliche Begründung und Begleitung diesen Gewichtsabbau vorgenommen hat, könnte das JC auch die Frage stellen, ob der Gewichtsabbau nach den 32 kg zu Ende ist, oder ob dieser noch weitergeht oder gar wieder zugenommen wird.
Die ärztliche Begründung für den Gewichtsverlust geht das JC nichts an. Das ist eine medizinische Diagnose und nicht leistungsrelevant. Eine ärztliche Begleitung wäre mit Sicherheit sinnvoll und besser gewesen aber auch das ist nicht leistungsrelevant.

Einzig Leistungsrelevant ist der tatsächlicher enorme Gewichtsverlust der zu dem Leistungsanspruch führt. Diesen muss der TE schon nachweisen.

Wann denn die Gewichtsabnahme beendet ist muss dir der TE schon selber erklären aber ich denke das man doch irgendwann merkst das man nicht mehr weiter abnimmt sondern auf dem Gewicht stehen bleibt.
Sonst wäre ja irgendwann gar kein ELO mehr da :icon_lol::icon_lol::icon_lol:
 

Porks

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Jun 2008
Beiträge
600
Bewertungen
295
้hi
bei mir war es so (auch ca so viel Abgenommen nach Krankheit) da sagte mein Sachbearbeiter oh sie haben aber viel abgenommen passen den noch alle Sachen wegen Vorstellungsgespräche usw.

Nein !
Es dann beantragen sie mal das was sie brauchen und schreiben rein Zeuge (Den Sachbearbeiter weil er ja einen kennt) Gut hatte aber noch ein Attest das aber keiner wollte . Es gab 380€ für Kleidung ohne Schuhe und der Kauf musste per Rechnung belegt werden .
 

Gemcitabine

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Aug 2017
Beiträge
274
Bewertungen
261
Dennoch ist meine Hauptfrage, wie kleidet man sich während der Phase der Gewichtsabnahme.

Das konntest du ja zwischen den Zeilen lesen - beim Arztbesuch wurden die früheren Klamotten getragen und waren entsprechend viel zu weit.
Ob das Absicht war, um das Anliegen zu unterstreichen, weiß ich nicht.

Dass wieder zugenommen wird, ist sogar sehr wahrscheinlich, gibt zahlreiche Studien dazu. Nur die wenigsten halten das neue Gewicht, insbesondere, wenn sehr schnell in kurzen Zeiträumen abgenommen wurde.
Das ist ja aber egal, dann kann der TE ja wieder auf die (hoffentlich nicht entsorgte) frühere Kleidung zurückgreifen.

Ich kann mir vorstellen, aus Sicht des Amtes, dass der Grund für die Gewichtsreduktion interessant sein könnte - handelt es sich um eine ästhetische Maßnahme oder wurde aus gesundheitlichen Gründen (auf Anraten behandelnder Ärzte) abgenommen?
Einfach mit "dient in jedem Fall der Gesundheit" zu argumentieren, wird nichts werden, da jeder Mediziner bestätigen wird, dass so starke Gewichtsabnahmen ohne medizinsiche Begleitung eher gesundheitsgefährdend sind. Es sei denn, besondere Einzelfälle wie eine wichtige anstehende Operation machen so etwas zwingend notwendig.

Genaugenommen muss man sich auch bei weniger drastischer Gewichtsabnahme neue Kleidung kaufen, zumindest bestimmte Kleidungsstile wie Jeans und sowas.
besonders auch passgerechte Kleidung für Vorstellungsgespräche, da man dort eher nicht im Schlabberlook auftritt.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
Einzig Leistungsrelevant ist der tatsächlicher enorme Gewichtsverlust der zu dem Leistungsanspruch führt. Diesen muss der TE schon nachweisen.

Aber dennoch steht die Frage im Raum, wie sich Abnehmende während der Abnehmphase kleiden, vorallem wenn das voraussichtliche Ende der Abnehmphase, also das Zielgewicht bei selbstständiger Abnehmentscheidung, nicht direkt absehbar ist. Kaufen diese sich niemals währenddessen neue Kleidung, obwohl die bisherige schon zu groß und unpassend sein kann? Wird mit der Beschaffung passender Bekleidung immer gewartet, bis irgendein Zielgewicht in unbekannter Zeit erreicht ist? :sorry:, aber ich finde das irgendwie unrealistisch. Man geht ja auch zwischendurch mal raus. Mir wäre es unangehm mit schlabbriger zu großer Kleidung draußen rumzulaufen. Da würde ich mir schon vorher passende Bekleidung besorgen.

Nachtrag: Da hat sich mein Beitrag während der Erstellung mit dem von @ Gemcitabine überschnitten.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.217
Bewertungen
19.255
dann setze ich mein Recht am Ende halt mit Rechtsanwalt und Eilantrag beim Sozialgericht durch.

Auch der Rechtsanwalt wird dich fragen, welche ärztliche Belege haben sie dafür und Eilantrag erfolgt nur in einer Notlage, da wird dich der Rechtspfleger darauf hinweisen, also Beweislast der Notlage.

Jetzt mal noch eine ganz andere Frage bzw. Anmerkung, lies dir mal den § 24 SGB II durch, hier meine ich diesen Absatz:

Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
 

BesonderesEreignis

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
14 Okt 2017
Beiträge
3
Bewertungen
0
Danke nochmal für Eure weiteren Antworten,

ja, ich trage ausschließlich noch die zu groß gewordenen Klamotten, was soll ich auch sonst tragen? Von 220 Euro im Monat kannst Du Dir nicht mal zwischendurch eine Hose etc. kaufen, zahle noch Raten ab, deshalb habe ich nicht den Gesamtbetrag zur Verfügung.

Ja, von 32 Kilo immerhin wieder rauf auf 30 Kilo - also wieder 2 Kilo zugenommen, bringt mir aber auch nichts.

Was soll ich jetzt in den Wiederspruch schreiben? Das ich zwei Zeugen habe, diese mit Telefonnummer und Anschrift benennen und deren unterschriebenen Zeugenaussagen beifügen? Und wenn dann immer noch rumgesponnen wir Eilantrag mit mündlicher Aussage der Zeugen vor dem Sozialgericht unter Eid - kein Problem? Dann dürfte ich ja spätestens zu meinem Recht gekommen sein, nehme ich an.
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Ich kann mir vorstellen, aus Sicht des Amtes, dass der Grund für die Gewichtsreduktion interessant sein könnte - handelt es sich um eine ästhetische Maßnahme oder wurde aus gesundheitlichen Gründen (auf Anraten behandelnder Ärzte) abgenommen?
Einfach mit "dient in jedem Fall der Gesundheit" zu argumentieren, wird nichts werden, da jeder Mediziner bestätigen wird, dass so starke Gewichtsabnahmen ohne medizinsiche Begleitung eher gesundheitsgefährdend sind.
Das die JC immer mehr wissen wollen als erlaubt ist ja nun nicht wirklich neu. Fakt ist aber das es für die Leistung nur relevant ist das der Bedarf tatsächlich existiert und nachgewiesen ist.

Ob die Gewichtsabnahme nun medizinisch notwendig war oder aus reinen Schönheitsgründen erfolgte ist dabei für das neugierige JC interessant aber nicht leistungsrelevant. Das man so etwas unter medizinischer Begleitung machen sollte sehe ich auch so ist aber ebenfalls nicht für den Bedarf relevant. Wenn der TE mit seiner Gesundheit spielt ist dies seine Sache.

Existiert der Bedarf, ist er nachgewiesen und hat der Gesetzgeber für diesen Fall eine Regelung getroffen ist diese dann auch entsprechend anzuwenden. Befindlichkeiten des JC sind dabei nicht von Interesse.

Ganz abgesehen davon das jemand der soviel Gewicht verliert ja nun offensichtlich einiges an Übergewicht hatte und dann ist eine Gewichtsreduktion in Anbetracht der Herz/Kreislaufbelastung und der Gelenke immer medizinisch sinnvoll und unter Umständen lebensverlängernd. Um das zu wissen muss ich weder Mediziner sein noch brauche ich dafür ein Attest.

Nachtrag:

Wenn ich genau darüber nachdenke fällt mi8r sogar noch ein das man als ALG 2 Empfänger alles tun muss um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Die Gewichtsabnahme des TE dürfte einerseits seine Vermittlungschancen erhöht haben und seine Belastbarkeit im Erwerbsleben dürfte sich damit auch gebessert haben.
Ergo hat er hier die Grundlage für eine leichtere Vermittlung geschaffen was langfristig seine Hilfebedürftigkeit verringern dürfte.

Ich weiß das ist gewagt aber muss auch erst einmal widerlegt werden was dem JC schwerfallen dürfte.
 

faalk

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Dez 2014
Beiträge
1.781
Bewertungen
2.314
Eine krankheitsbedingte Verhinderung

Völlig andere Situation.
Für diese Angelegenheit mit Sicherheit nicht anwendbar.

Die ärztliche Begründung für den Gewichtsverlust geht das JC nichts an

Sollte im Ärztlichen Attest so was stehen, wie "Gewichtsreduzierung geschah auf Ärztlichen anratens um Gesundheitliche Folgeschäden zu minimieren o.ä. "

Wurden noch lange keine Diagnosen verwendet.

oder aus reinen Schönheitsgründen erfolgte ist dabei für das neugierige JC interessant aber nicht leistungsrelevant.

Stimmt ist nicht Leistungsrelevant. Ob das JC auch neue Kleidung zahlen muss, wenn der ELO sich denkt "Ich nehme jetzt mal ab/zu, sieht besser aus" ?

Bei Krankheitsbedingten Gewichtsverlust sieht das dann schon Anders aus.

Existiert der Bedarf, ist er nachgewiesen und hat der Gesetzgeber für diesen Fall eine Regelung getroffen

Aus den Richtlinien zum SGB II § 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2
SGB II ergibt sich folgendes:

2.2.1 Leistungsvoraussetzungen: Erstausstattungen für Bekleidung kommen demnach nur in Betracht ...bei neuem Bekleidungsbedarf auf Grund außergewöhnlicher Umstände, z.B. bei ärztlich attestierter krankheitsbedingter plötzlicher Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme von mehr als 25 % des Ursprungsgewichtes,

Wobei wir wieder beim ärztlichen Attest wären. :wink:

Ich sehe das so, Ohne (vernünftiges) Attest, keine Übernahme der Kosten für neue Bekleidung. Ob nun durch Zeugen, Vorher/Nachher Fotos etc. pp.
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Aus den Richtlinien zum SGB II § 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2
SGB II ergibt sich folgendes:

2.2.1 Leistungsvoraussetzungen: Erstausstattungen für Bekleidung kommen demnach nur in Betracht ...bei neuem Bekleidungsbedarf auf Grund außergewöhnlicher Umstände, z.B. bei ärztlich attestierter krankheitsbedingter plötzlicher Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme von mehr als 25 % des Ursprungsgewichtes,
Ergibt sich das daraus ?
Evtl. hättest du dein Zitat auch mit der Quelle versehen sollen da man daraus dann auch erkennen kann das dies nur die Sichtweise/Richtlinien eines Amt aus Bielefeld darstellt. Hier ein Link zu dem Machwerk in dem dein zitierter Satz 1 zu 1 wiederzufinden ist: Zitat zu finden auf Seite 9
Es handelt sich, soweit ich das bis jetzt herausfinden konnte, noch nicht einmal um die Sichtweise aus den sogenannten "fachlichen Hinweisen" der AFA, wobei auch jedem der sich schon länger mit der Materie beschäftigt, klar ist das auch diese nur eine Sichtweise und kein geltendes Recht darstellen. Nur all zu oft ist die AFA mit Ihrer Betrachtung der Dinge auf die Nase gefallen.

Fazit: Es ergibt sich nichts mehr daraus als eine einzelne Betrachtung ohne irgendwelchen rechtsverbindlichen Charakter.

Ich sehe das so, Ohne (vernünftiges) Attest, keine Übernahme der Kosten für neue Bekleidung. Ob nun durch Zeugen, Vorher/Nachher Fotos etc. pp.
Das ist deine Betrachtungsweise die man teilen kann aber nicht muss. Genau wie meine Betrachtungsweise zuvor.

Evtl. kann man sich aber deiner Meinung durchaus anschließen wenn denn du dafür auch entsprechende Anhaltspunkte liefern kannst die nicht nur ein Bielefelder Amt betreffen. Allerdings sieht es bisher für mich so aus als gäbe es dazu nichts wirklich eindeutig Belastbares so das man hier abschätzen muss welchen Weg man einschlägt um zu seinem "Recht" zu kommen.

Da das Amt sehr wahrscheinlich versuchen wird Kosten zu sparen kann man es bleiben lassen oder den "kostenfreien" Rechtsweg beschreiten um zu schauen zu welchem Schluss ein Richter hierbei kommt. Ein Garantie kann dazu hier mit Sicherheit niemand geben aber Seepferdchen hat in Posting #3 dafür schon sehr wertvolle Hinweise gegeben welche Tendenzen andere Gerichte dazu haben.

Nur ohne wirklich belastbare Nachweise würde ich diesen Weg auch nicht gehen. Ein Attest wäre hier in der Tat sehr hilfreich aber es ergibt sich für mich nicht das man den Bedarf nur damit nachweisen kann.
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
ja, ich trage ausschließlich noch die zu groß gewordenen Klamotten, was soll ich auch sonst tragen? Von 220 Euro im Monat kannst Du Dir nicht mal zwischendurch eine Hose etc. kaufen, zahle noch Raten ab, deshalb habe ich nicht den Gesamtbetrag zur Verfügung.

Hast du schonmal nachgeschaut, ob es in deiner Stadt oder Umgebung Sozialkaufhäuser oder Second-Hand-Bekleidungsgeschäfte gibt? Schaue auch mal in die Kleinanzeigen von kostenlosen Zeitungen, sofern es diese bei euch gibt, oder bei Anzeigenportalen wie ibääh-Kleinanzeigen, ob dort jemand kostenlos gebrauchte Kleidung zu verschenken hat. Eventuell gibt es bei dir in der Stadt oder Umgebung so etwas wie Kleiderkammern, wo Bedürftige sich mit dem nötigsten eindecken können. Zumindest hättest du dann wenigstens ein paar deutlich besser passende Kleidungsstücke.

Ja, von 32 Kilo immerhin wieder rauf auf 30 Kilo - also wieder 2 Kilo zugenommen, bringt mir aber auch nichts.

Ich hoffe, dass bei dir kein Jojo-Effekt einsetzt, aber darf man fragen, ob du nach diesen 32 kg dein Zielgewicht erreicht hast und du dieses auch langfristig halten kannst? Es könnte sein, dass das JC sich für diesen Punkt interessiert, denn schließlich wollen die JC nicht unnötig Geld ausgeben, aus ihrer Sicht.
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Ich hoffe, dass bei dir kein Jojo-Effekt einsetzt, aber darf man fragen, ob du nach diesen 32 kg dein Zielgewicht erreicht hast und du dieses auch langfristig halten kannst? Es könnte sein, dass das JC sich für diesen Punkt interessiert, denn schließlich wollen die JC nicht unnötig Geld ausgeben, aus ihrer Sicht.
Nachvollziehbarer Gedankengang nur glaube ich das weder der TE noch irgendein Mediziner eine definitiv zutreffende Prognose für die Zukunft geben kann.
Käme das JC zu dem Schluss das man die Leistung verwehrt weil man der Meinung ist der nimmt eh wieder zu würde das JC damit bei Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Nase fallen.
 

Gemcitabine

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Aug 2017
Beiträge
274
Bewertungen
261
Ganz abgesehen davon das jemand der soviel Gewicht verliert ja nun offensichtlich einiges an Übergewicht hatte und dann ist eine Gewichtsreduktion in Anbetracht der Herz/Kreislaufbelastung und der Gelenke immer medizinisch sinnvoll und unter Umständen lebensverlängernd. Um das zu wissen muss ich weder Mediziner sein noch brauche ich dafür ein Attest.

So einfach ist es eben leider nicht.
Radikaldiäten (schneller Gewichtsverlust in kürzerer Zeit, womöglich noch ohne seine Ernährungsgewohnheiten sowie Lebensstil für die Langfrist umzustellen) sind eine riesige Belastung für den Organismus, haben Auswirkungen auf den Immunstatus und zahlreiche andere negative Effekte.

Das könnte man ja alles als Kollateralschäden in Kauf nehmen, wie bei vielen anderen Behandlungen und Therapien, die auch nicht ohne Nebenwirkung sind, wo aber der langfristige Nutzen überwiegt.

Liefe es so: Gewichtsabnahme, Stabilisierung und Erhaltung aufgrund langfristiger konsequenter Änderung der Ernährungsgewohnheiten & Lebensstiles. Gewichtsreduktion erfolgreich abgeschlossen, Zielgewicht erreicht und wird gehalten, ohne Auf und Abs größerer Dimension bzw Jojo.

So läuft es aber gerade bei solch recht radikalen Gewichtsreduktionen fast nie, was folgt ist hinlänglich bekannt und auch empirisch belegt.
Und genau dort wird es richtig ungesund für den Körper und auch für die Psyche, denn es ist sehr frustrierend, dank veränderter bzw angepasster Stoffwechsellage während der Abnahme bei normaler/bedarfsgerechter Kalorienzahl trotzdem schnell zuzunehmen und dann geht bei vielen das Auf und Ab los, da sie natürlich an den ersten Erfolg anknüpfen möchten.

Hier ist mal eine Quelle dazu, mit einer wirklich sehr umfangreichen langjährigen Studie -

scinexx | Wer dick ist, bleibt es meist: Nur ein geringer Anteil der Übergewichtigen schafft es, das Normalgewicht zu erreichen

Wie beim Alkoholiker "nur nicht mehr saufen" nie reicht, um langfristig trocken zu bleiben, muss auch der ehemalige Übergewichtige seinen Lebensstil, Gewohnheiten und Einstellungen ändern, um eine Chance zu haben, das Normalgewicht langfristig zu halten.
Sorry, wenn das jetzt mutraubend klingt, aber das ist einfach realistisch.
Dafür sind das viel zu komplexe Vorgänge, das Suchtgedächtnis spielt eine große Rolle, bzw beim Essen das Belohnungszentrum.

Käme das SBchen auf den Trichter, hätte es die Statistiken jedenfalls klar auf ihrer Seite und damit hantieren die ja nun mal gerne (spätestens beim Sozialgericht, vermute ich...)

Wenn noch weiter abgespeckt werden soll, würde ich auf jeden Fall den Hausarzt mit ins Boot holen.

Es geht ja dabei auch um die Eigeninitiative. Gerade Kleidung bekommt man mit ein wenig Kreativität echt zu Schnäppchenpreisen in guter Qualität (auch Markenware). Ist gar kein Geld dafür da momentan, siehe was Erwerbssuchender vorschlug.

@ Ereignis
Ich drücke dir jedenfalls ganz fest die Daumen, dass du zu denen gehörst, die auf der richtigen Seite der Statistik sind :wink:
Natürlich auch für deinen Mehrbedarf, aber werde auch selbst nebenbei aktiv, sei dir das einfach wert.
Aufs Jc verlassen, bzw auf deren Gnädigkeit - das macht nur abhängig und wenn du jetzt soviel abgespeckt hast, schaffst du es auch, dir ein paar Quellen für gute Klamotten aufzutun! :cheer2:
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.402
Bewertungen
24.591
Das könnte man ja alles als Kollateralschäden in Kauf nehmen, wie bei vielen anderen Behandlungen und Therapien, die auch nicht ohne Nebenwirkung sind, wo aber der langfristige Nutzen überwiegt.
Naja wenn ich sarkastisch wäre, was ich nie bin :bigsmile:, könnte ich behaupten das alle die hier aufschlagen irgendwelche Kollateralschäden durch übertriebenen JC -Anteilnahme haben.

Spaß beiseite. Ich bin kein Mediziner und es kann sein das es alles stimmt was du da schreibst aber hier geht es um die Leistungsgewährung und dort spielt der Bedarf ein tragende Rolle und leider nicht deine Ausführungen so umfangreich selbige auch sind. :sorry:

Gibt es für solche Probleme nicht irgendwelche medizinische Foren ?
 

Gemcitabine

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Aug 2017
Beiträge
274
Bewertungen
261
Spaß beiseite. Ich bin kein Mediziner und es kann sein das es alles stimmt was du da schreibst aber hier geht es um die Leistungsgewährung und dort spielt der Bedarf ein tragende Rolle und leider nicht deine Ausführungen so umfangreich selbige auch sind. :sorry:

Es ist aber eine übliche Vorgehensweise, wenn es um die Verteilung von Ressourcen geht, eine Abwägung von Interessen vorzunehmen.
Krankenkassen tun das auch und verlangen einen Wirksamkeitsnachweis für jede Therapieform und jedes Medikament, bevor sie die Kosten übernehmen.

Dass die sb -lichen Entscheidungen nicht nur der Interessenlage des Mehrbedarfs-Antragsstellers folgen, sondern wirtschaftliche Erwägungen einbeziehen, bzw die Interessen der Allgemeinheit ebenso berücksichtigen, die das alles ja letzlich finanzieren müssen (wir auch mit, übrigens), ist doch verständlich.
Nicht immer ist die Evidenzlage so klar wie bei gewichtsreduzierenden "Rosskuren" dieser Art - dass Diätratgeber im allgemeinen nicht funktionieren, weil die größere Herausforderung nach dem Abnehmen das Halten des neuen Gewichts ist, weiß inzwischen ja wirklich schon jedes Kind (naja, vielleicht bin ich da auch zu optimistisch ;)).

Man hätte einfach eine viel bessere Verhandlungsposition, wenn man einen behandelnden Arzt und seine Empfehlung im Rücken hätte, der sich auch prognostisch positiv äußern könnte. Natürlich ohne ins Detail zu gehen.
Ärzte können mit ihren Attesten sehr viel bewirken bei diesem Verrecker von Erwerbslosenverwaltung. Das sehe ich gerade bei einer Freundin, deren Psychotherapeut mit einem einzigen Schreiben erwirken konnte, dass sie vom JC erst einmal in Ruhe gelassen wird, sich nicht sinnlos bewerben muss wie zuvor. Mir ist auch ein Bewährungshelfer bekannt, der knallhart Wackelkandidaten aus Maßnahmen nehmen lässt, wenn er den Eindruck bekommt, diese gefährden die Stabilität seiner Schäfchen.
Es ist ein immenser Unterschied, ob man diesem Gemöppe allein auf weiter Flur gegenübertritt oder ob man Rückendeckung hat. Das wissen ja auch alle, die Erfahrungen mit Beiständen haben.
 
Oben Unten