Lanzelotte2013
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- 1 Februar 2013
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Hallo,
ich erhoffe mir hier Hilfe.
Heute habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Hier der Text:
"Ihren Antrag vom 04.02.2013 lehne ich ab (§ 137 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 04.02.2013 weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. (§ 142 und § 143 SGB II)."
Und nun zu meinem Hintergrund.
Ich bin seit nunmehr 8 Jahren in Elternzeit, habe 3 Kinder bekommen. Ich war die ganze Zeit bei meiner Firma angestellt, eben in Elternzeit.
Eine Weiterbeschäftigung nach der letzten Elternzeit (endet am 03.02.) ist nicht möglich und ich habe die Kündigung erhalten.
Warum habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld??? Vor den Kindern habe ich jahrelang!! Vollzeit gearbeitet und war nie arbeitslos.
Es wäre ganz toll, wenn mich jemand aufklären könnte. Vielen lieben Dank!
ich erhoffe mir hier Hilfe.
Heute habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Hier der Text:
"Ihren Antrag vom 04.02.2013 lehne ich ab (§ 137 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 04.02.2013 weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. (§ 142 und § 143 SGB II)."
Und nun zu meinem Hintergrund.
Ich bin seit nunmehr 8 Jahren in Elternzeit, habe 3 Kinder bekommen. Ich war die ganze Zeit bei meiner Firma angestellt, eben in Elternzeit.
Eine Weiterbeschäftigung nach der letzten Elternzeit (endet am 03.02.) ist nicht möglich und ich habe die Kündigung erhalten.
Warum habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld??? Vor den Kindern habe ich jahrelang!! Vollzeit gearbeitet und war nie arbeitslos.
Es wäre ganz toll, wenn mich jemand aufklären könnte. Vielen lieben Dank!