Ablehnungsbescheid aufgrund zu hoher KDU aktueller Wohnung

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Bernd94

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Guten Tag zusammen,

ich wohne aktuell in einer zu teuren Wohnung und muss dementsprechend die Differenz selbst tragen. Dies sind momentan nach einer Erhöhung der Nebenkosten etwa ~ 65€.

Aufgrund der Erhöhung habe ich mir eine neue Wohnung gesucht welche mir auch schriftlich durch das JC zugesichert wurde, d.h. die Kosten hierfür werden voll übernommen.
Während der Zusicherung kamen auch die Umzugskosten zur Sprache welche mir mündlich zugesichert wurden, da auch wenn meine jetzige Wohnung zu teuer ist, ein Umzug in eine angemessene Wohnung nicht verwehrt wird.
Der Mietvertrag für die neue Wohnung wurde bereits geschlossen, nur der Umzug steht noch in den Sternen.
Mit meinen Hartz 4 Leistungen kann ich mir im Leben kein unternehmen leisten und auch selbst kann ich kein Möbelstück transportieren.

Heute erhielt ich nun nach einreichen von 3 Angeboten der Regionalen Umzugsunternehmen einen Ablehnungsbescheid welchen ich als Anhang hinzugefügt habe.
Evtl. sei noch anzumerken, dass mir durch einen Arzt bestätigt wurde, dass ich einen Umzug nicht alleine bewältigen kann und bekannte bzw. verwandte sich nicht vorhanden. :(

Wie ist hier die Lage?

Bekam ich evtl. eine mündliche Falschauskunft oder ist der Bescheid einfach fehlerhaft?

Ich danke vorab bereits für jegliche Hilfe .

Grüße
 

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"Mündlich" geht schonmal garnix!

Wenn dir eine schriftliche Zusicherung vorliegt, dann solltest du diese kopieren und an den Absender schicken und um eine Stellungnahme bitten.

Hü und Hot passieren schnell mal im Jobcenter...
 

ela1953

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Ich lese: Die Umzugskosten werden abgelehnt, weil für die neue Wohnung keine Genehmigung erteilt wurde wegen zu teuer.
 

Fabiola

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Ich lese: Die Umzugskosten werden abgelehnt, weil für die neue Wohnung keine Genehmigung erteilt wurde wegen zu teuer.

Aus dem Eingangspost:
Aufgrund der Erhöhung habe ich mir eine neue Wohnung gesucht welche mir auch schriftlich durch das JC zugesichert wurde, d.h. die Kosten hierfür werden voll übernommen.
Wenn das so ist, dann weiß wohl die rechte Hand im JC nicht was die linke Hand tut :doh:
 

Bernd94

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Hi,

Ja genau, der Ablehnungsgrund ist der, dass das meine AKTUELLE Wohnung zu teuer ist und ich ohne Genehmigung hier einzog.

Die Übernahme der Miete für die NEUE wurde mir schriftlich bestätigt.

Seitens der JC Mitarbeiterin welche bei der Zusicherung für die Mietkosten zugegen war, wurde mir gesagt, dass ich die Kosten für den Umzug erstattet bekomme, hierfür hat sie sich weil sie es nicht wusste extra nochmal mit einer "Fachabteilung" besprochen und auch die bestätigten das.

Gibt es eine Grundlage weswegen die Kosten abgelehnt werden könnten? Der Grund, dass die Miete momentan zu hoch ist, ist doch an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.
 

Bernd94

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Entschuldigung vorab schonmal für 2 Beiträge innerhalb so kurzer Zeit.

Ich habe so eben mal im SGB II nachgelesen und der Paragraf ( SGB II §22 abs. 4) auf den sich das JC bezieht besagt

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Dies habe ich habe ich für die neue Wohnung ja getan und auch eine Zusicherung erhalten.

Wenn ich das ganze korrekt interpretiert habe, ist dieser Paragraf für mein Anliegen quasi überhaupt nicht relevant da hier nur die Angemessenheit der neuen Wohnung zur Sprache kommt oder irre ich da?

Auch im §22 abs. 6 steht:

(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

Hier wird nur von "Kann" Leistungen gesprochen, was ich absolut schwammig finde und meines Empfindens stark für "Nasenentscheidungen" seitens des JC spricht.

Auch kann ich keinerlei informationen zu den im §6 genannten "anderen Gründen" finden, auch hier scheint es primär Ermessenssache des jeweiligen Bearbeiters zu sein.

Liege ich soweit richtig oder habe ich hier einen Denkfehler begangen?
 

22ohhappy

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Kann =wie das Jobcenter wünscht.
Außerdem könnten sie sich darauf berufen, dass
du den notwendigen Umzug selbst herbeigeführt/verursacht hast.
Was hälst du davon ein Darlehen zu beantragen, damit der Umzug stattfinden kann?
 

HartzVerdient

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Dies habe ich habe ich für die neue Wohnung ja getan und auch eine Zusicherung erhalten.

Verstehe ich richtig, dass du von A nach B umziehst und immer noch beim gleichen JC bist ? Oder hat sich die Zuständigkeit des JC auch geändert, weil du in einen neuen Ort gezogen bist ?

Ich denke, dass das JC das "Zusicherungsverfahren" nur so lapidar ohne jegliche Prüfung der Rechtsgrundlagen durchgeführt hat. Bzw. deren Prozesse nur so lapidar durchgewunken hat. Das ergibt sich bereits aus der Erklärung, dass die SB vom JC erstmal mit der Fachabteilung telefonieren musste.

Bildlich könnte ich mir das so vorstellen. Neues Angebot vorgelegt und etwas kommuniziert, dass die alte Wohnung zu teuer war und die neue Wohnung günstiger.

Die Uschi hat das wohl schnell mal gebrained bekommen, weil man Geld sparen kann und das durchgewunken. Vermutlich noch schriftlich aufgesetzt, dass man dir den Umzug genehmigt.

ABER!

Das ist ja nur ein Teil des Zusicherungsverfahrens! Es gilt auch noch zu prüfen, ob Umzugskosten anfallen, ob ein Umzugsunternehmen gerufen werden muss (wenn man selbst keine Möglichkeit hat), ob Renovierungskosten anfallen usw...

... und das hat man hier wohl nicht geprüft ...

Im Nachhinein versucht man sich mit scheinheiligen Argumenten aus der Nummer zu ziehen. So von wegen: "Sie haben ja die alten Wohnung ohne Zustimmung bezogen" ...

Wäre aber in meinen Augen eine Argumentation wie: "Sie können nicht umziehen, weil vor millionen von Jahren die Dinosaurier ausgestorben sind. Da sie bald auch aussterben werden, ersparen Sie uns das."...

Nochmal: Die Modalitäten des Umzugs + Kosten, sind bereits Bestandteil des Zusicherungsverfahrens... Hier hat das JC eindeutig gepennt...

Sobald dir das schriftlich vorliegt, solltest du einen Widerspruch schreiben und denen klarmachen, dass die Prüfung der Umzugsmodalitäten (also die Kosten) im Rahmen einer Zusicherung im Vorfeld zu prüfen gewesen wären. Da dir nun die Zusicherung schriftlich vorliegt, ist das letztendlich ein Problem des JC (naja und deins, weil dir die Kohle für den tatsächlichen Umzug fehlt).

... Geld auftreiben, umziehen und gleichzeitig klagen beim SG ...
 

Bernd94

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Hi,

Ja, genau ich ziehe innerhalb der selben Stadt um und das JC ändert sich nicht.

So wie du es dir vorstellst lief es tatsächlich ab, Angebot vorgelegt, Schriftliche Zusicherung bekommen und Mietvertrag unterschrieben.

Ich habe mal einen Text zusammen gezimmert in meiner aktuellen Überforderung und hoffe, dass ich das ganze so einreichen kann.
Andernfalls wäre ich auch hier über Hilfe dankbar :)

Widerspruch gegen den Bescheid vom 07.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erfolgt fristgerecht Widerspruch gegen den von ihnen am 07.11.2017 ergangenen Ablehnungsbescheid für die Übernahme der Umzugskosten, welchen ich wie folgt begründe:

Die Modalitäten und auch die Kostenübernahme haben im Rahmen des Zusicherungsverfahrens zu erfolgen, welches mit schriftlicher Zusicherung, dass die Kosten der Unterkunft angemessen sind, erfolgt ist, eine nachträgliche Überprüfung ist hier nicht angemessen.
 

Bernd94

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Ich wohne momentan ca. 2 Jahre hier und ja, sie war von anfang an zu teuer.

Aber es gab keine Alternative :(
 
E

ExUser 2606

Gast
Das ist jetzt das Problem. Die sagen, weil Du damals ohne Genehmigung umgezogen bist, zahlen sie jetzt keinen Umzug.

HAst Du damals Umzugskosten bekomen? Wenn nict, könnte man argumentieren, dass keine Mehrkosten entstehen, weil Du ja einmal umziehen musstest und en Ersten Umzug selber bezahlt hast.
 
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