Hallo Freunde.
Da meine Ex-Freundin zum 30.11.11 ausgezogen ist, habe ich nun 67m² für mich alleine. Eine KDU -Senkungsaufforderung der Arge habe ich erhalten. Gleichzeitig eine Tabelle mit Höchstwerten, gemessen am Mietspiegel von 2007.
Ich stellte einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten, also alle Kosten, die ich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche habe, wie Telefonkosten, Fahrtkosten , Porto usw.
Gestern erhielt ich den Ablehnungsbescheid:
Eine Rechtsfolgebelehrung ist auf der Rückseite.
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen für mich auch Umzugskosten incl. Renovierung. Diese müssen sie, wenn sie mich auffordern die Kosten zu senken, gewähren.
Wie seht ihr das?
Gruß
Pete
Da meine Ex-Freundin zum 30.11.11 ausgezogen ist, habe ich nun 67m² für mich alleine. Eine KDU -Senkungsaufforderung der Arge habe ich erhalten. Gleichzeitig eine Tabelle mit Höchstwerten, gemessen am Mietspiegel von 2007.

Ich stellte einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten, also alle Kosten, die ich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche habe, wie Telefonkosten, Fahrtkosten , Porto usw.
Gestern erhielt ich den Ablehnungsbescheid:

Eine Rechtsfolgebelehrung ist auf der Rückseite.
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen für mich auch Umzugskosten incl. Renovierung. Diese müssen sie, wenn sie mich auffordern die Kosten zu senken, gewähren.
Wie seht ihr das?
Gruß
Pete