Ablehnung Wohnungsbeschaffungskosten

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Pete

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Hallo Freunde.

Da meine Ex-Freundin zum 30.11.11 ausgezogen ist, habe ich nun 67m² für mich alleine. Eine KDU -Senkungsaufforderung der Arge habe ich erhalten. Gleichzeitig eine Tabelle mit Höchstwerten, gemessen am Mietspiegel von 2007. :icon_sad:

Ich stellte einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten, also alle Kosten, die ich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche habe, wie Telefonkosten, Fahrtkosten , Porto usw.

Gestern erhielt ich den Ablehnungsbescheid:

AblehnungWohnungsbeschaffungskosten180112.jpg


Eine Rechtsfolgebelehrung ist auf der Rückseite.

Zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen für mich auch Umzugskosten incl. Renovierung. Diese müssen sie, wenn sie mich auffordern die Kosten zu senken, gewähren.

Wie seht ihr das?

Gruß
Pete
 
Hallo Leute.

Es hat sich nun etwas getan bei uns in Hamburg.
Nämlich das nun wieder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen entscheidend ist, zur Berechnung der angemessenen Nettokaltmiete.

Siehe hier: Fachanweisung zu § 22 SGB II - Stadt Hamburg

Berechnung: Kaltmiete - angemessene Nettokaltmiete = 418,00 € - 327,00 € = 91 € (die aus dem Regelsatz bezahlt werden müssten)

Wenn ich nun aber mit dem Mietenspiegel von 2011 besser da stehe, wäre es dann nicht so, dass dieser Betrag bewilligt werden müsste?

https://www.hamburg.de/contentblob/3134246/data/die-mietenspiegel-tabelle-2011.pdf

Durch das Wohnlagenverzeichnis habe ich rausgefunden, dass meine Straße in der Wohnlage "normal" einzustufen ist.
Bad + Sammelheizung vorhanden. Das Baujahr ist 1961.

Berechnung : 63,99m² x 5,86 € (Mittelwert) = 374,98 €

Kaltmiete - 374,98 € = 418,00 € - 374,98 € = 43,02 € (die aus dem Regelsatz bezahlt werden müssten)

Seht ihr das genauso?

Gruß
Pete
 
Es hat sich nun etwas getan bei uns in Hamburg.
Nämlich, dass nun wieder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen entscheidend ist, zur Berechnung der angemessenen Nettokaltmiete.


Seht ihr das genauso?
Nö, nach meinen Unterlagen (Fachanweisungen 2009) wurde
unterschieden nach


  • "Höchstwerte für 2-Personen-Haushalte"
  • "Höchstwerte für 3-Personen-Haushalte"
  • "Höchstwerte für 3-Personen-Haushalte"


usw.

Und immer daran denken, die neuen Pauschalen (!) basieren
auf der Annahme, es gäbe in HH genügend Wohnraum
(Vorgabe nach § 22 SGB -II).
Auch darüber könnte man mal nachdenken!
 
Aus 6,15 € Recherchekosten werden 4,65 €.

CCF21042012_00002.jpg


Warum nur?
Können diese etwa auch sanktioniert werden (ernst gemeint)?

Gruß
Pete
 
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