Ablehnung Wohnungsbeschaffungskosten

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Pete

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Hallo Freunde.

Da meine Ex-Freundin zum 30.11.11 ausgezogen ist, habe ich nun 67m² für mich alleine. Eine KDU-Senkungsaufforderung der Arge habe ich erhalten. Gleichzeitig eine Tabelle mit Höchstwerten, gemessen am Mietspiegel von 2007.

Ich stellte einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten, also alle Kosten, die ich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche habe, wie Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto usw.

Gestern erhielt ich den Ablehnungsbescheid:



Eine Rechtsfolgebelehrung ist auf der Rückseite.

Zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen für mich auch Umzugskosten incl. Renovierung. Diese müssen sie, wenn sie mich auffordern die Kosten zu senken, gewähren.

Wie seht ihr das?

Gruß
Pete
 
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen für mich auch Umzugskosten incl. Renovierung. Diese müssen sie, wenn sie mich auffordern die Kosten zu senken, gewähren.Wie seht ihr das?

In der Regel ja, aber nur dann, wenn konkret eine Wohnung zur Anmietung gefunden wurde.
 
Stell die Kostensenkungsufforderung bitte anonymisiert hier rein um prüfen zu können, ob die Angemessenheit seitens des JC ausreichend beurteilt wurde.
 






Miete kalt: 418,00 €

Betriebskosten: 88,00 €
Heizkosten: 59,00 €
Wasser: 25,00 €
Strom: 50,00 € (Warmwasseraufbereitung mit Boiler: 8,60 € Mehrbedarf bewilligt)

Gruß

Pete
 
.

Gestern erhielt ich den Ablehnungsbescheid:
Fristwahrend Widerspruch einlegen.


Das sind Wohungsbeschaffungskosten

a) Telefonate
b) Kauf von Tageszeitungen, Anzeigenblättern
d) Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und zum Mietvertragsabschluss
e) Maklerkosten


Stell mal den Text deines Antrages ein.
 
Sehr geehrter Herr XXX,

anliegend sende ich Ihnen die Nachweise zur KDU - Senkungsaufforderung vom 19.12.2011, mir zugestellt am 21.12.2011. Der Zeitraum für die Bemühungen liegt vom 21.12.2011 bis 15.01.2012. Sie erhalten Nachweise von Genossenschaften sowie Zeitungsannoncen mit einer jeweiligen Kurznotiz dahinter.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit vorsorglich die Miete nach Ablauf von 6 Monaten weiterhin zu bewilligen.

Ferner beantrage ich die Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten und bitte Sie gleichzeitig um Angabe, wie diese zu belegen sind (hierunter fallen alle Kosten, die ich im Zusammenhang mit der Wohnungssuche habe, wie Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto usw.)

Mit freundlichem Gruß

Gruß
Pete
 
Hier mal ein Link zu der Anweisung SGB §22 Hamburg…..

Schaut euch das bitte mal an, die schreiben hier über die Angemessene m² Zahl für die Personenzahl unterschiedliche Angaben, mal 12m² dann 15m² dann 12m² für eine Person mehr???? Diese Anweisung in ihrer jetzigen Form ist doch Humbug! Oder? Das geht doch so nicht. Was sagt ihr?

Hier der Link:

https://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html
 
Aus rechtlicher Sicht ist es nur eine KANN-Leistung!

Hast Du dem Antrag keine Nachweise/Belege über die Kosten der Wohnungssuche beigefügt?

Dann konnte der Antrag auch keinen Erfolg haben.

Nur wenn die Kosten nachgewiesen wurden, können sie auch übernommen werden.

Das Jobcenter wird Dir im Vorfeld keine Gelder pauschal bewilligen.
 
Ih würde auch eine Aufstellung über die bisher angefallen Kosten mit einem neuen Antrag auf Erstattung abgeben, und einen rechtsmittelfähigen begründeten schriftlichen Bescheid verlangen - und nicht nur eine bloße Antwort.

Dagegen kannst du dann Widerspruch einlegen.
 
richtig - aber ablehnen dürfen sie so wie geschehen?

Schau dir mal die Begründung an...die ist in jedem Fall falsch!
 
Was die "Umzugskosten" betrifft, so wurde bereits richtiges geschrieben. Weitere Erkenntnisse sind über diesen Link zu erfahren.

Was ist jetzt zu tun ? Der wichtigste Part ist zunächst die Wohnungssuche und zwar ausreichend dokumentiert. Dies allein ist auch notwendig um ggf. weitere Rechtsschritte gegen eine Absenkung der KDU -ab dem 1.5.2012- erfolgversprechend einzuleiten.

Aus meiner Sicht ist die als angemessen anzusehende Miete nicht haltbar. Warum: Die Werte (aus 2007), welche zum 1.1.2010 leicht angehoben wurden, sind bis heute nicht angepasst worden. Daraus ergibt sich meiner Meinung nach zwangsläufig, das zu diesen Mietwerten eine Anmietung heute kaum nöglich ist. Nach meiner Einschätzung sind bei Neuanmietung (Kaltmiete in Hamburg) mind. 10 %, ausgehend vom 1.1.2010, hinzuzurechnen. Dieses wurde in der Kostensenkungsaufforderung leider nicht berücksichtigt.

Aus den vorgenannten Gründen würde ich mittels entsprechendem Schreiben von dem JC abverlangen, sich zu diesem Sachverhalt entsprechend zu erklären - d.h., eine Neuberechnung (siehe oben) vorzunehmen.
 
Mietspiegel von 2007 beinhaltet aufgearbeitet Daten aus 2005 und 2006.
Die Basisdaten taugen schon nicht zu Feststellung welcher Wohnraum zu welchem Preis von einem Verhartzten angemietet werden kann.
 
@Ipadoc: Da hast Du Recht.

Das ist eine Sauerei sondergleichen. Deswegen habe ich nun einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert.

Danke Leute.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß
Pete
 
im SGBII: §22 steht zu Wohnungsbeschaffungskosten:

(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden.
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
 

Hast Du eine Quelle für diesen Text?
 
Hamburg halt.. Außerdem ist der dir mitgeteilte Mietpreis zu niedrig, da man mal eben die Baualtersklasse hinzugezogen hat, die vom BSG gecancelt wurde.
Außerdem steht zu bezweifeln, dass die Mietpreise generell den Anforderungen des BSG entsprechen.
 
Hast Du eine Quelle für diesen Text?
Einfach mal auf den Link klicken

SGB II § 22


(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
 

...
@Pete
Du bist auf einem guten Wege.Jetzt denk mal hierüber nach : über EA das JC in die Schranken verweisen...

https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/72737-kostensenkungsaufforderung-gegenwehr.html
 

Warum hast du dann oben den alten Gesetzestext zitiert? Weil du einfach mal den Link angeklickt hast?

 
Danke Euch Leute.

Kakiki das sind ja ne Menge Informationen, da muss ich mich erstmal durchwuseln.

Es ist wirklich schwer ne passende Wohnung zu finden hier in Hamburg. Werde ab 01.08. eine Ausbildung in Hamburg machen und wollte es bis dahin "unter Dach und Fach" haben mit dem Umzug.

Laut Videotext im NDR sind nun die KDU-Bemessungsgrenzen für das Jahr 2011 der Zugrundelegung beschlossen worden anstatt 2007.
Ein Anfang.

Die 6,15 € für Recherche- und Telefoniekosten sind heute auf dem Konto eingegangen.

Gruß
Pete
 
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