Ich habe auf meinen Antrag auf Mietnebenkostenübernahme folgenden Ablehnungsbescheid erhalten:
Sie haben die Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist bzw. nach Mahnung eingereicht (§286 BGB) und der nachzuzahlende Gesamtbetrag beträgt weniger als 2 Monatsmieten.
Es stimmt zwar,daß ich den Antrag etwaszu spät eingereicht habe(wel ich erst da erfahren hatte,das die ARGE die Kosten normalerweise übernimmt) und die Nachzahlung beträgt mit knapp 400 Euro weniger als 2 Monatsmieten.Trotzdem frage ich mich ob die Ablehnung rechtens ist,denn mir droht nun ein gerichtliches Mahnverfahren und wohl dann auch die Kündigung der Wohnung. Ich habe heute Widerspruch eingelegt. Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
MfG!
Sie haben die Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist bzw. nach Mahnung eingereicht (§286 BGB) und der nachzuzahlende Gesamtbetrag beträgt weniger als 2 Monatsmieten.
Es stimmt zwar,daß ich den Antrag etwaszu spät eingereicht habe(wel ich erst da erfahren hatte,das die ARGE die Kosten normalerweise übernimmt) und die Nachzahlung beträgt mit knapp 400 Euro weniger als 2 Monatsmieten.Trotzdem frage ich mich ob die Ablehnung rechtens ist,denn mir droht nun ein gerichtliches Mahnverfahren und wohl dann auch die Kündigung der Wohnung. Ich habe heute Widerspruch eingelegt. Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
MfG!