Hallo Ihr Lieben !
Ich bräuchte mal Eure Hilfe. Folgendes Problem. Meine Tochter war im April diesen Jahres auf Klassenfahrt. Ich habe einen Antrag beim Amt geholt und gefragt wann ich diesen abgeben muss. Dort sagte man mir wenn ich alle Unterlagen zusammen habe.
Das Problem bei der ganzen Sache ist ich konnte den Antrag erst abgeben nachdem die Klassenfahrt schon stattgefunden hatte. Die Schule war nicht in der Lage mir eine Rechnung zu geben, weil die entgüldigen Kosten erst eine Woche vor Klassenfahrtbeginn feststanden. Ich war aber zwischenzeitlich beim Amt und habe nachgefragt ob der Antrag auch danach noch gestellt werden kann, die Antwort natürlich kein Problem. Nun bin ich ratlos. Ich werde in Widerspruch gehen, doch habe ich Chancen.
Ich habe nichts gefunden wo drin steht das die Klassenfahrt im voraus vom Amt gezahlt wird. Es läuft ja über das Bildungs und Teilhabe Paket.
Ich weiß bei meinem Praktikum beim Sozialamt wurden die Kosten rückwirkend erstattet. Ich bin ratlos.
Kann mir jemand von Euch helfen. Im dem Paragraphen den mir das Amt geschickt hat ( § 28 SGB II ) steht nicht drin wann ich diesen Antrag stellen muss.
Danke im voraus.
LG
Ich bräuchte mal Eure Hilfe. Folgendes Problem. Meine Tochter war im April diesen Jahres auf Klassenfahrt. Ich habe einen Antrag beim Amt geholt und gefragt wann ich diesen abgeben muss. Dort sagte man mir wenn ich alle Unterlagen zusammen habe.
Das Problem bei der ganzen Sache ist ich konnte den Antrag erst abgeben nachdem die Klassenfahrt schon stattgefunden hatte. Die Schule war nicht in der Lage mir eine Rechnung zu geben, weil die entgüldigen Kosten erst eine Woche vor Klassenfahrtbeginn feststanden. Ich war aber zwischenzeitlich beim Amt und habe nachgefragt ob der Antrag auch danach noch gestellt werden kann, die Antwort natürlich kein Problem. Nun bin ich ratlos. Ich werde in Widerspruch gehen, doch habe ich Chancen.
Ich habe nichts gefunden wo drin steht das die Klassenfahrt im voraus vom Amt gezahlt wird. Es läuft ja über das Bildungs und Teilhabe Paket.
Ich weiß bei meinem Praktikum beim Sozialamt wurden die Kosten rückwirkend erstattet. Ich bin ratlos.
Kann mir jemand von Euch helfen. Im dem Paragraphen den mir das Amt geschickt hat ( § 28 SGB II ) steht nicht drin wann ich diesen Antrag stellen muss.
Danke im voraus.
LG