Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Hi,
soeben finde ich Post von der ARGE in meinem Briefkasten. Es ist die Entscheidung über meinen beantragten Mehrbedarf auf den ich schon seid knapp 6 Monaten warte.
Die Arge hat ihren zeitlichen Rahmen voll ausgeschöpft. Allerdings verwirrt mich das Schreiben ein wenig.
Im Schreiben ist nämlich die Rede davon, dass ich den MEB am 20.10.2008 beantragt hätte. Das ist so nicht richtig. Beantragt wurde der MEB im ALG-II Hauptantrag und der liegt nachweislich 5 Monate zurück (Kopie vorhanden natürlich).
Der MEB (ebenfalls in Kopie vorhanden) besagt das selbe Datum. Da kann also schon mal was nicht stimmen. Ferner ist die Rede von einem mysteriösen Amtsarzt den ich nie gesehen habe. Stellen die nun schon Ferndiagnosen?
Bei Beantragung des MEB habe ich bewusst nicht die Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet. Darauf hin wurde die ganze Sache an das hiesige Gesundheitsamt überwiesen zwecks Klärung. Ich war weder beim Gesundheitsamt noch beim Amtsarzt vorstellig.
Somit wurde also alles per Aktenlage entschieden. Jetzt frage ich mich aber welche Akte? Ich hab ja keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Wie geht das also?
Meine Erkrankung (MC) ist eine rezidivierende Erkrankung. Derzeit geht es mir auch etwas besser. Ist das trotzdem Anlass dazu den Mehrbedarf abzulehnen? Die Krankheit und die Einschränkungen sind ja nach wie vor vorhanden.
Also irgendwie werd ich da nicht schlau draus. Kann es sein, dass der SB sich im Fall vertran hat? Das passt nämlich vorne und hinten nicht.
Was meint ihr? Kann man den Bescheid angreifen? Und wenn ja. Mit welchen Argumenten?
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Paolo
soeben finde ich Post von der ARGE in meinem Briefkasten. Es ist die Entscheidung über meinen beantragten Mehrbedarf auf den ich schon seid knapp 6 Monaten warte.
Die Arge hat ihren zeitlichen Rahmen voll ausgeschöpft. Allerdings verwirrt mich das Schreiben ein wenig.
Im Schreiben ist nämlich die Rede davon, dass ich den MEB am 20.10.2008 beantragt hätte. Das ist so nicht richtig. Beantragt wurde der MEB im ALG-II Hauptantrag und der liegt nachweislich 5 Monate zurück (Kopie vorhanden natürlich).
Der MEB (ebenfalls in Kopie vorhanden) besagt das selbe Datum. Da kann also schon mal was nicht stimmen. Ferner ist die Rede von einem mysteriösen Amtsarzt den ich nie gesehen habe. Stellen die nun schon Ferndiagnosen?
Bei Beantragung des MEB habe ich bewusst nicht die Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet. Darauf hin wurde die ganze Sache an das hiesige Gesundheitsamt überwiesen zwecks Klärung. Ich war weder beim Gesundheitsamt noch beim Amtsarzt vorstellig.
Somit wurde also alles per Aktenlage entschieden. Jetzt frage ich mich aber welche Akte? Ich hab ja keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Wie geht das also?
Meine Erkrankung (MC) ist eine rezidivierende Erkrankung. Derzeit geht es mir auch etwas besser. Ist das trotzdem Anlass dazu den Mehrbedarf abzulehnen? Die Krankheit und die Einschränkungen sind ja nach wie vor vorhanden.
Also irgendwie werd ich da nicht schlau draus. Kann es sein, dass der SB sich im Fall vertran hat? Das passt nämlich vorne und hinten nicht.
Was meint ihr? Kann man den Bescheid angreifen? Und wenn ja. Mit welchen Argumenten?
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Paolo