schöneswetter
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 30 August 2019
- Beiträge
- 21
- Bewertungen
- 0
Hallo,
bin neu und bitte um Hilfe! Vielen Dank schon mal im voraus!
Ablehnung des Antrag auf Leistungen nach SGB II wegen Nichtnachkommen der Mitwirkungspflichten bei Nicht-Termin-Einhaltung zur Eingangsberatung - bevor (!) der Hauptantrag eingegangen ist?
KURZVERSION:
1. Antrag auf Leistungen nach SGB II habe ich als „Einzeiler“ mündlich und schriftlich gestellt. Hauptantrag und erforderliche Nachweise liegen JC noch nicht (!) vor.
2. Werde vom JC per Brief aufgefordert zur >Eingangsberatung< (Datum, Uhrzeit) persönlich zu erscheinen:
(!) „Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird der Antrag gemäß § 9 SGB II abgelehnt.“ (!)
-Ist das Rechtens?
-Bin ich bereits ab (!) Antragstellung (!) Mitwirkungspflichtig (Hauptantrag ist noch nicht bei JC eingegangen)???
-Hat jemand einen Rat / Empfehlung?
-Wäre es evtl. ratsam zur Feststellung meines aktuellen Gesundheitszustandes mich zu meinem Hausarzt zu begeben? Vielleicht stellt der ja fest, das ich besser einige Tage krankgeschrieben werden sollte….könnte JC mir dann (sofern JC hier generell im Recht sein sollte) wegen Mitwirkungspflichtverletzung meinen Antrag ablehnen?
LANGVERSION:
(...habe dies hier absichtlich recht ausführlich gehalten damit andere Leserinnen evtl. etwas hiervon lernen/profitieren können und nicht meine gemachten Fehler wiederholen…!)...wer möchte...
1. 15.08.19 möchte Antrag auf Leistungen nach SGB II bei meinem JC rausholen. Empfangsdame sagt NEIN geben wir nicht raus! Stattdessen findet unmittelbar ein persönliches Gespräch >Vorstellung / Antragstellung< statt. Dort fragt man mich bereits zu Was bisher gemacht? / Vermögensverhältnisse? und teilt mir dann nach einigen weiteren Fragen mit, dass ich nun einen Termin für ein weiteres (genauer gesagt hieß es 3 weitere Gespräche – es hieß inetwa Leistungsangelegenheiten u. Profiling) persönliches Gespräch bekäme. Sollten diese beiden Gespräche positiv verlaufen würde ich in einem 3. Gespräch dann die Unterlagen zum Hauptantrag bekommen! Dieser („3er“) Gesprächstermin wurde (dummerweise habe ich hier zugestimmt) auf den 02.09.19 gelegt und mir schriftlich bestätigt.
(Zudem habe ich hier auch (da ich nun schon mal hier im JC bin) mündlich zum 01.09.19 Leistungen nach SGB II beantragt.)
Dies alles kam mir ziemlich merkwürdig vor – zumal ich mich auch erinnerte: den Antrag kann ich doch auch aus dem Internet (offizielle Seiten Bundesargentur für Arbeit) runterladen / ausfüllen und (mit Zeuge auf Inhalt und Einwurf) in den JC Briefkasten einwerfen.
Habe dann auch auf:
So beantragen Sie Arbeitslosengeld II - Bundesagentur für Arbeit
Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen - Bundesagentur für Arbeit
auch mal nachgeguckt. Dort steht:
>>>1. Melden Sie sich in Ihrem Jobcenter.
Beim ersten Besuch in Ihrem Jobcenter besprechen wir Ihre persönliche Lage. Zum Abschluss des Gesprächs erhalten Sie dann die Anträge und Unterlagen.<<<
!! Da steht: beim ersten (!) Besuch…!!
2. 19.08.19 war ich dann mit allem was ich schriftlich am 15.08.19 zum „...Ausgefüllt zum nächsten Termin mitzubringen!“ bekommen hatte
a) Bestätigung der Vorsprache / Antragstellung Schrieb (mit 9 geforderten Nachweisen mitzubringen (Nachweis Einnahmen, Vermögen, Kosten der Unterkunft,…...),
b) Arbeitspaket SBG II (5 Seiten zum Ausfüllen: Lebenslauf, Mobilität, Sprachkenntnisse,…..),
c) Befragungsschrieb zum Migrationshintergrund (freiwillig)
bei einem örtlichem Hilfeverein für Arbeitslose um Beratung einzuholen.
Dort war man ebenfalls höchst Erstaunt und Erbost über diese Antrags-Prozedur (>>>persönliches Gespräch um einen Termin zu machen um an diesem Termin in 2 Gesprächen zu klären ob mir dann im 3. Gespräch gesagt wird ob ich einen Antrag erhalte oder nicht!)
Man half mir mit einem Schrieb an mein JC indem (nochmal und nun schriftlich) Leistungen nach SGB II zum 01.09.19 gestellt wurde und um unverzügliche Zusendung der benötigten Anträge gebeten wurde. Auf meine Frage: „Und wenn JC nichts unverzüglich zusendet?“ empfahl mir der Hilfeverein einen Anwalt einzuschalten zwecks Einforderung der Antrags Unterlagen. Auf meine Frage: „Und wie gehe ich mit dem persönlichen Termin zum 02.0919 um? Hingehen? Absagen?“ antortete der Hilfeverein: „Einfach ignorieren / nicht hingehen!“
3. 27.08.19: Habe keine Unterlagen zugeschickt bekommen! Ich habe dann selbst entschieden, der Empfehlung einen Anwalt einzuschalten, nicht nachzukommen. Das ist wohlmöglich ein Fehler – war mir aber – da es ja erstmal nur um Antragsformulare ging (!!!) – zu heftig (und da ich mich auch in dieses Thema: >Anwalt einschalten< noch nicht ausreichend eingelesen habe und hier auch finanzielle und gesundheitliche Aspekte eine Rolle spielen).
Habe am 27.08.19 (weil ich wohl so erzogen wurde dass man Termine nicht einfach ausfallen läßt…) den 02.09.19 Termin abgesagt (Briefeinwurf mit Zeuge auf Inhalt u. Einwurf). Die Termin-Absage steht mir zu (denke ich zumindest), auch ohne (wichtige) Grundangabe!
Mit der Absage wollte ich etwas Zeit erhalten um mich besser auf die gesammte JC-Situation vorbereiten zu können. Die Antragsformulare wollte ich nun selbst aus dem Internet downloaden/ausfüllen und im Verlauf des Septembers in JC Briefkasten einwerfen (Zeuge/Inhalt/Einwurf). Und dachte, wenn Hauptantrag bei JC eingegangen ist, wird mir JC einen neuen Termin fürs persönliche Erscheinen mitteilen.
4. 29.08.19 erhalte Brief vom JC:
„Sehr gee……,
aufgrund Ihrer Antragstellung am 15.08.19 sende ich Ihnen einen Termin für die Eingangsberatung zu. Termin ist der 04.02.19, Uhrzeit.
(!!!!UND NUN KOMMT DER ENTSCHEIDENE SATZ!!!!)
Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird der Antrag gemäß § 9 SGB II abgelehnt.
MfG
im Auftrag“
-Ist das Rechtens?
-Bin ich bereits ab (!) Antragstellung (!) Mitwirkungspflichtig (Hauptantrag ist noch nicht bei JC eingegangen)???
-Hat jemand einen Rat / Empfehlung?
!Diese gesammte „Antrags-Prozedur“ empfinde ich bereits im Vorfeld als Gängelung! Das verschlimmert meinen eh schon nicht gesunden Zustand derzeit wesentlich! (...ist ein anderes dickes Thema wozu ich noch einen neuen Thema erstellen möchte…). Wäre es evtl. ratsamm zur Feststellung meines aktuellen Gesundheitszustandes am 02. oder 03.08.19 mich zu meinem Hausarzt zu begeben? Vielleicht stellt der ja fest, das ich besser einige Tage krankgeschrieben werden sollte….könnte JC mir dann (sofern JC hier generell im Recht sein sollte) wegen Mitwirkungspflichtverletzung meinen Antrag ablehnen?
……..wer diese LANGVERSION gelesen hat, wird sicherlich sehen, das ich einige grobe Fehler begangen habe!
Z.B. gleich nachdem mir die Anträge im JC nicht ausgehändigt wurden hätte ich umgehend das JC verlassen sollen und mich nicht zu diesen Vorsprache / Antragstellungs Termin unvorbereitet „überrumpeln“ lassen sollen….! (….weil ich nicht gut VORBEREITET war….!)
Mein Rat wäre nun an Andere (nachdem ich selbst wohl einiges falsch angegangen bin):
Um diese komplette „Antrags-Gängelungs-Termin-Druckaufbau-Prozedur“ zu umgehen:
Anträge aus Internet downloaden / ausfüllen / Einwurf in JC Briefkasten (Zeuge/Inhalt/Einwurf) evtl. 2gleisig noch als Einwurf-Einschreiben.
Damit hättet ihr bis hierhin 0 persönlichen Kontakt / 0 Briefverkehr mit JC.
Das ist nur meine Empfehlung – andere bevorzugen vielleicht tatsäschlich eher persönliche Gespräche mit JC….! Aber die kommen dann ja sowieso (Mitwirkungspflicht)……!
Und vielleicht ist es bei anderen JC ja auch anders? Bei „meinem“: „….nix mehr mit mal eben was am Empfangstresen rausholen! Wir stempeln auch nix mehr hier am Empfangstresen zur Annahme mit Datum/Stempel/Unterschrift ab! Nix mehr mit Abgeben! Nur noch auf Termin (…..um Termin zu machen um einen Termin zu machen………………………………………)!
...Herzstechen schon bevor der Hauptantrag eingereicht ist….schlafende Hunde geweckt….hätte alles nicht sein müssen wenn ich besser VORBEREITET gewesen wäre…..
Hoffe ich darf auf Eure Hilfe zählen….geht ja erst los….da wird wohl noch so einiges nun kommen………...aber hauptsache: morgen gibt es
schöneswetter
bin neu und bitte um Hilfe! Vielen Dank schon mal im voraus!
Ablehnung des Antrag auf Leistungen nach SGB II wegen Nichtnachkommen der Mitwirkungspflichten bei Nicht-Termin-Einhaltung zur Eingangsberatung - bevor (!) der Hauptantrag eingegangen ist?
KURZVERSION:
1. Antrag auf Leistungen nach SGB II habe ich als „Einzeiler“ mündlich und schriftlich gestellt. Hauptantrag und erforderliche Nachweise liegen JC noch nicht (!) vor.
2. Werde vom JC per Brief aufgefordert zur >Eingangsberatung< (Datum, Uhrzeit) persönlich zu erscheinen:
(!) „Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird der Antrag gemäß § 9 SGB II abgelehnt.“ (!)
-Ist das Rechtens?
-Bin ich bereits ab (!) Antragstellung (!) Mitwirkungspflichtig (Hauptantrag ist noch nicht bei JC eingegangen)???
-Hat jemand einen Rat / Empfehlung?
-Wäre es evtl. ratsam zur Feststellung meines aktuellen Gesundheitszustandes mich zu meinem Hausarzt zu begeben? Vielleicht stellt der ja fest, das ich besser einige Tage krankgeschrieben werden sollte….könnte JC mir dann (sofern JC hier generell im Recht sein sollte) wegen Mitwirkungspflichtverletzung meinen Antrag ablehnen?
LANGVERSION:
(...habe dies hier absichtlich recht ausführlich gehalten damit andere Leserinnen evtl. etwas hiervon lernen/profitieren können und nicht meine gemachten Fehler wiederholen…!)...wer möchte...
1. 15.08.19 möchte Antrag auf Leistungen nach SGB II bei meinem JC rausholen. Empfangsdame sagt NEIN geben wir nicht raus! Stattdessen findet unmittelbar ein persönliches Gespräch >Vorstellung / Antragstellung< statt. Dort fragt man mich bereits zu Was bisher gemacht? / Vermögensverhältnisse? und teilt mir dann nach einigen weiteren Fragen mit, dass ich nun einen Termin für ein weiteres (genauer gesagt hieß es 3 weitere Gespräche – es hieß inetwa Leistungsangelegenheiten u. Profiling) persönliches Gespräch bekäme. Sollten diese beiden Gespräche positiv verlaufen würde ich in einem 3. Gespräch dann die Unterlagen zum Hauptantrag bekommen! Dieser („3er“) Gesprächstermin wurde (dummerweise habe ich hier zugestimmt) auf den 02.09.19 gelegt und mir schriftlich bestätigt.
(Zudem habe ich hier auch (da ich nun schon mal hier im JC bin) mündlich zum 01.09.19 Leistungen nach SGB II beantragt.)
Dies alles kam mir ziemlich merkwürdig vor – zumal ich mich auch erinnerte: den Antrag kann ich doch auch aus dem Internet (offizielle Seiten Bundesargentur für Arbeit) runterladen / ausfüllen und (mit Zeuge auf Inhalt und Einwurf) in den JC Briefkasten einwerfen.
Habe dann auch auf:
So beantragen Sie Arbeitslosengeld II - Bundesagentur für Arbeit
Zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen - Bundesagentur für Arbeit
auch mal nachgeguckt. Dort steht:
>>>1. Melden Sie sich in Ihrem Jobcenter.
Beim ersten Besuch in Ihrem Jobcenter besprechen wir Ihre persönliche Lage. Zum Abschluss des Gesprächs erhalten Sie dann die Anträge und Unterlagen.<<<
!! Da steht: beim ersten (!) Besuch…!!
2. 19.08.19 war ich dann mit allem was ich schriftlich am 15.08.19 zum „...Ausgefüllt zum nächsten Termin mitzubringen!“ bekommen hatte
a) Bestätigung der Vorsprache / Antragstellung Schrieb (mit 9 geforderten Nachweisen mitzubringen (Nachweis Einnahmen, Vermögen, Kosten der Unterkunft,…...),
b) Arbeitspaket SBG II (5 Seiten zum Ausfüllen: Lebenslauf, Mobilität, Sprachkenntnisse,…..),
c) Befragungsschrieb zum Migrationshintergrund (freiwillig)
bei einem örtlichem Hilfeverein für Arbeitslose um Beratung einzuholen.
Dort war man ebenfalls höchst Erstaunt und Erbost über diese Antrags-Prozedur (>>>persönliches Gespräch um einen Termin zu machen um an diesem Termin in 2 Gesprächen zu klären ob mir dann im 3. Gespräch gesagt wird ob ich einen Antrag erhalte oder nicht!)
Man half mir mit einem Schrieb an mein JC indem (nochmal und nun schriftlich) Leistungen nach SGB II zum 01.09.19 gestellt wurde und um unverzügliche Zusendung der benötigten Anträge gebeten wurde. Auf meine Frage: „Und wenn JC nichts unverzüglich zusendet?“ empfahl mir der Hilfeverein einen Anwalt einzuschalten zwecks Einforderung der Antrags Unterlagen. Auf meine Frage: „Und wie gehe ich mit dem persönlichen Termin zum 02.0919 um? Hingehen? Absagen?“ antortete der Hilfeverein: „Einfach ignorieren / nicht hingehen!“
3. 27.08.19: Habe keine Unterlagen zugeschickt bekommen! Ich habe dann selbst entschieden, der Empfehlung einen Anwalt einzuschalten, nicht nachzukommen. Das ist wohlmöglich ein Fehler – war mir aber – da es ja erstmal nur um Antragsformulare ging (!!!) – zu heftig (und da ich mich auch in dieses Thema: >Anwalt einschalten< noch nicht ausreichend eingelesen habe und hier auch finanzielle und gesundheitliche Aspekte eine Rolle spielen).
Habe am 27.08.19 (weil ich wohl so erzogen wurde dass man Termine nicht einfach ausfallen läßt…) den 02.09.19 Termin abgesagt (Briefeinwurf mit Zeuge auf Inhalt u. Einwurf). Die Termin-Absage steht mir zu (denke ich zumindest), auch ohne (wichtige) Grundangabe!
Mit der Absage wollte ich etwas Zeit erhalten um mich besser auf die gesammte JC-Situation vorbereiten zu können. Die Antragsformulare wollte ich nun selbst aus dem Internet downloaden/ausfüllen und im Verlauf des Septembers in JC Briefkasten einwerfen (Zeuge/Inhalt/Einwurf). Und dachte, wenn Hauptantrag bei JC eingegangen ist, wird mir JC einen neuen Termin fürs persönliche Erscheinen mitteilen.
4. 29.08.19 erhalte Brief vom JC:
„Sehr gee……,
aufgrund Ihrer Antragstellung am 15.08.19 sende ich Ihnen einen Termin für die Eingangsberatung zu. Termin ist der 04.02.19, Uhrzeit.
(!!!!UND NUN KOMMT DER ENTSCHEIDENE SATZ!!!!)
Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird der Antrag gemäß § 9 SGB II abgelehnt.
MfG
im Auftrag“
-Ist das Rechtens?
-Bin ich bereits ab (!) Antragstellung (!) Mitwirkungspflichtig (Hauptantrag ist noch nicht bei JC eingegangen)???
-Hat jemand einen Rat / Empfehlung?
!Diese gesammte „Antrags-Prozedur“ empfinde ich bereits im Vorfeld als Gängelung! Das verschlimmert meinen eh schon nicht gesunden Zustand derzeit wesentlich! (...ist ein anderes dickes Thema wozu ich noch einen neuen Thema erstellen möchte…). Wäre es evtl. ratsamm zur Feststellung meines aktuellen Gesundheitszustandes am 02. oder 03.08.19 mich zu meinem Hausarzt zu begeben? Vielleicht stellt der ja fest, das ich besser einige Tage krankgeschrieben werden sollte….könnte JC mir dann (sofern JC hier generell im Recht sein sollte) wegen Mitwirkungspflichtverletzung meinen Antrag ablehnen?
……..wer diese LANGVERSION gelesen hat, wird sicherlich sehen, das ich einige grobe Fehler begangen habe!
Z.B. gleich nachdem mir die Anträge im JC nicht ausgehändigt wurden hätte ich umgehend das JC verlassen sollen und mich nicht zu diesen Vorsprache / Antragstellungs Termin unvorbereitet „überrumpeln“ lassen sollen….! (….weil ich nicht gut VORBEREITET war….!)
Mein Rat wäre nun an Andere (nachdem ich selbst wohl einiges falsch angegangen bin):
Um diese komplette „Antrags-Gängelungs-Termin-Druckaufbau-Prozedur“ zu umgehen:
Anträge aus Internet downloaden / ausfüllen / Einwurf in JC Briefkasten (Zeuge/Inhalt/Einwurf) evtl. 2gleisig noch als Einwurf-Einschreiben.
Damit hättet ihr bis hierhin 0 persönlichen Kontakt / 0 Briefverkehr mit JC.
Das ist nur meine Empfehlung – andere bevorzugen vielleicht tatsäschlich eher persönliche Gespräche mit JC….! Aber die kommen dann ja sowieso (Mitwirkungspflicht)……!
Und vielleicht ist es bei anderen JC ja auch anders? Bei „meinem“: „….nix mehr mit mal eben was am Empfangstresen rausholen! Wir stempeln auch nix mehr hier am Empfangstresen zur Annahme mit Datum/Stempel/Unterschrift ab! Nix mehr mit Abgeben! Nur noch auf Termin (…..um Termin zu machen um einen Termin zu machen………………………………………)!
...Herzstechen schon bevor der Hauptantrag eingereicht ist….schlafende Hunde geweckt….hätte alles nicht sein müssen wenn ich besser VORBEREITET gewesen wäre…..
Hoffe ich darf auf Eure Hilfe zählen….geht ja erst los….da wird wohl noch so einiges nun kommen………...aber hauptsache: morgen gibt es
schöneswetter