Hallo,
ich habe aktuell folgende Situation: Mein neuer Arbeitgeber hat mich im Dezember in der Probezeit gekündigt, da ich zu dem Zeitpunkt bereits knapp 1 Monat arbeitsunfähig war. Natürlich habe ich mich gleich online arbeitslos gemeldet und war auch persönlich vor Ort. Jedoch wurde der ALG 1 Antrag abgelehnt, da ich natürlich arbeitsunfähig bin (hatte nur vor Ort niemand so recht interessiert), ich müsste mich nochmals persönlich arbeitslos melden, sobald die Arbeitsunfähigkeit ausgelaufen ist und den Antrag auf ALG 1 erneut stellen. Eine Einladung für ein Vermittlungsgespräch habe ich aber erhalten. Aktuell erhalte ich Krankengeld und die AU läuft noch bis Ende Januar.
Aktuell bin ich aber auf Jobssuche, so dass ich hoffe baldmöglichst wieder Arbeit zu haben. Nun ist es aber auch so, dass die neuen Jobs überwiegend weiter entfernt sind (deutlich über 2,5 Stunden einfache Fahrt) und ich definitiv umziehen müsste (egal ob nun vom Haupt- noch Zweitwohnsitz) . Finanziell wäre es für mich derzeit nicht stemmbar (gerade Kaution und teilweise noch Umzug selbst). Aktuell ist auch meine Wohnkonstellation etwas anders, ich habe eine Hauptwohnsitz und ein Zweitwohnsitz über 500km entfernt, jedoch bereits seit knapp über 3 Jahren und auch meine neue/alte Arbeit war am Zweitwohnsitz. Ich möchte dies auch komplett auflösen im Rahmen einer neuen Arbeit.
Nun stellt sich für mich die Frage: Sollte ich mich Anfang Februar erneut arbeitslos melden und den Antrag auf ALG 1 stellen, aber vll. zu Mitte/Ende Februar eine neue Arbeit anfangen können, wäre es möglich Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu erhalten?
Viele Grüße
ich habe aktuell folgende Situation: Mein neuer Arbeitgeber hat mich im Dezember in der Probezeit gekündigt, da ich zu dem Zeitpunkt bereits knapp 1 Monat arbeitsunfähig war. Natürlich habe ich mich gleich online arbeitslos gemeldet und war auch persönlich vor Ort. Jedoch wurde der ALG 1 Antrag abgelehnt, da ich natürlich arbeitsunfähig bin (hatte nur vor Ort niemand so recht interessiert), ich müsste mich nochmals persönlich arbeitslos melden, sobald die Arbeitsunfähigkeit ausgelaufen ist und den Antrag auf ALG 1 erneut stellen. Eine Einladung für ein Vermittlungsgespräch habe ich aber erhalten. Aktuell erhalte ich Krankengeld und die AU läuft noch bis Ende Januar.
Aktuell bin ich aber auf Jobssuche, so dass ich hoffe baldmöglichst wieder Arbeit zu haben. Nun ist es aber auch so, dass die neuen Jobs überwiegend weiter entfernt sind (deutlich über 2,5 Stunden einfache Fahrt) und ich definitiv umziehen müsste (egal ob nun vom Haupt- noch Zweitwohnsitz) . Finanziell wäre es für mich derzeit nicht stemmbar (gerade Kaution und teilweise noch Umzug selbst). Aktuell ist auch meine Wohnkonstellation etwas anders, ich habe eine Hauptwohnsitz und ein Zweitwohnsitz über 500km entfernt, jedoch bereits seit knapp über 3 Jahren und auch meine neue/alte Arbeit war am Zweitwohnsitz. Ich möchte dies auch komplett auflösen im Rahmen einer neuen Arbeit.
Nun stellt sich für mich die Frage: Sollte ich mich Anfang Februar erneut arbeitslos melden und den Antrag auf ALG 1 stellen, aber vll. zu Mitte/Ende Februar eine neue Arbeit anfangen können, wäre es möglich Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zu erhalten?
Viele Grüße