onkel hotte
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p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; } Im Juni 2016 erhielt ich eine freundliche Einladung von meinem Jobcenter für eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III = Coaching Maßnahme.
Laut dem Vertrag läuft diese Maßnahme erst einmal einen Monat.
Dafür gibt es einen gültigen Vertrag in dem auch die Frist von einem Monat festgeschrieben ist.
Dienstag nächste Woche ist der Monat um und die Maßnahme laut Vertrag auch beendet.
Pünktlich zum Wochenende kam Post vom Center, dass diese tolle Coaching Maßnahme nahtlos verlängert wird, d.h. Mittwoch soll's nahtlos weiter gehen und das jetzt für fast'n halbes Jahr!
Kann man die Verlängerung dieser Maßnahme von sich aus ablehnen?
Es wird doch bestimmt einen Neue Vermittlungsvereinbarung geben, denn die alte läuft ja am Dienstag aus.
Wenn ich Dienstag diese Vereinbarung diesmal nicht unterschreibe, kann ich dann dieser Veranstaltung straffrei fernbleiben?
Eine neuerliche EGV wird's, denke ich mal, nicht geben.
Das Ding habe ich diesmal leider unterschrieben.
Das nächste Mal wieder nur mit Verwaltungsakt!
Erstellt wurde die EGV am 1.Juni 2016 und gilt bis zum 2. September 2016.
kurz zu mir noch:
Ich habe einen Schwerbehinderten-Ausweis mit einem GDB von 50%, kann man damit evtl. etwas in Sachen Vertragsverlängerung machen?
Eine Maßnahme mit Praktika suchen um evtl. mal eingestellt zu werden hab ich schon mal erfolglos absolviert.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich vor ca. 10 Jahren erfolgreich eine Umschulung für's Büro gemacht.
Dir sagt auch dort, beim Träger jeder, dass es chancenlos ist, was zu finden in dem Bereich.
Eine Fortbildung, wo ich mal Kenntnisse dazu erwerbe, mit Zertifikat oder sowas-würde mich auf jeden Fall weiterbringen, als 3 Tage die Woche vor'm Rechner zu sitzen, wo's Internet nur sporadisch geht.
Bis jetzt habe ich nix gemacht, was ich nicht auch schon so oder so gemacht habe!
Die Schreiben in den Anhängen habe ich selbst abgeschrieben, nicht abgescannt-da hatte ich ja Zeit genug dazu.
Danke und liebe Grüße
O.H.
Laut dem Vertrag läuft diese Maßnahme erst einmal einen Monat.
Dafür gibt es einen gültigen Vertrag in dem auch die Frist von einem Monat festgeschrieben ist.
Dienstag nächste Woche ist der Monat um und die Maßnahme laut Vertrag auch beendet.
Pünktlich zum Wochenende kam Post vom Center, dass diese tolle Coaching Maßnahme nahtlos verlängert wird, d.h. Mittwoch soll's nahtlos weiter gehen und das jetzt für fast'n halbes Jahr!
Kann man die Verlängerung dieser Maßnahme von sich aus ablehnen?
Es wird doch bestimmt einen Neue Vermittlungsvereinbarung geben, denn die alte läuft ja am Dienstag aus.
Wenn ich Dienstag diese Vereinbarung diesmal nicht unterschreibe, kann ich dann dieser Veranstaltung straffrei fernbleiben?
Eine neuerliche EGV wird's, denke ich mal, nicht geben.
Das Ding habe ich diesmal leider unterschrieben.
Das nächste Mal wieder nur mit Verwaltungsakt!
Erstellt wurde die EGV am 1.Juni 2016 und gilt bis zum 2. September 2016.
kurz zu mir noch:
Ich habe einen Schwerbehinderten-Ausweis mit einem GDB von 50%, kann man damit evtl. etwas in Sachen Vertragsverlängerung machen?
Eine Maßnahme mit Praktika suchen um evtl. mal eingestellt zu werden hab ich schon mal erfolglos absolviert.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich vor ca. 10 Jahren erfolgreich eine Umschulung für's Büro gemacht.
Dir sagt auch dort, beim Träger jeder, dass es chancenlos ist, was zu finden in dem Bereich.
Eine Fortbildung, wo ich mal Kenntnisse dazu erwerbe, mit Zertifikat oder sowas-würde mich auf jeden Fall weiterbringen, als 3 Tage die Woche vor'm Rechner zu sitzen, wo's Internet nur sporadisch geht.
Bis jetzt habe ich nix gemacht, was ich nicht auch schon so oder so gemacht habe!
Die Schreiben in den Anhängen habe ich selbst abgeschrieben, nicht abgescannt-da hatte ich ja Zeit genug dazu.

Danke und liebe Grüße
O.H.