Atze Knorke
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An die Forumsrunde,
möchte in Bezug auf diese Anfrage für eine kranke Person
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...-formular-120-entbindung-schweigepflicht.html
folgendes nachfragen:
Der Ast hatte rechtzeitig einen DRV-Verlängerungsantrag gestellt. Befristung läuft bis Ende April 2013.
Problem 1:
Die DRV teilte jetzt erst dem Ast mit, dass eine erneute medizin. Begutachtung erforderlich ist, neuer Termin steht erst zum Ende März 2013 an. Der Zeitraum des schriftlichen Gutachterergebnisses wird eng und damit DRV-Verlängerungsbescheid.
Problem 2:
Nach Ablauf der befristeten EMR ohne weiteren rechtsgültigen Bescheid steht eine erneute "Antragstellung SGB II" an?
Die Antragstellung SGB II setzt aber "Erwerbsfähigkeit" voraus.
Ebenfalls enden die aufstockenden Leistungen nach dem SGB XII auch bis zum Ablauf der EMrente.
Die EMrente wird bis zum Ablauf gezahlt, nicht das Ast im Mai ohne Rente oder sonstige Einkünfte aus anderen Transferleistungen dasteht?
Wenn kein Bescheid über den Verlängerungsantrag vorliegt, wo beantragt Ast Leistungen, da der 01.05.2013 ein Feiertag ist?
Nachteile sind (kranken) Ast nicht zuzumuten.
Schriftverkehr an DRV bleibt unbeantwortet.
Problem 3:
Fahrkosten - wegen nicht Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Ast ist ja krank u.a. wegen Panik- und Angststörungen.
Die Fahrtkosten für ein Taxi werden aber nur aus "medizinischen Gründen" übernommen.
Was ist, wenn kranker Ast aus dem Bekanntenkreis bittet, ihn privat zu fahren?
Begutachtungsort ist nicht ganz "ortsnah".
Und was ist, wenn kranker Ast an dem Begutachtungstag nicht fit ist und die Mitwirkungspflichten (§§ 60 bis 62, 65, 66 SGB I) dem entgegen stehen?
Dann bleiben die "Sozialleistungen" versagt oder gar entzogen werden.
Problem 4:
Der Schwerbehindertenstatus hat keine Auswirkungen auf die EMR, weshalb soll kranker Ast zur Begutachtung den Bescheid des Versorgungsamtes mitbringen?
Wie verfährt der kranke Ast nun?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise und Erfahrungen in diesem Bereich, gebe diese weiter.
möchte in Bezug auf diese Anfrage für eine kranke Person
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...-formular-120-entbindung-schweigepflicht.html
folgendes nachfragen:
Der Ast hatte rechtzeitig einen DRV-Verlängerungsantrag gestellt. Befristung läuft bis Ende April 2013.
Problem 1:
Die DRV teilte jetzt erst dem Ast mit, dass eine erneute medizin. Begutachtung erforderlich ist, neuer Termin steht erst zum Ende März 2013 an. Der Zeitraum des schriftlichen Gutachterergebnisses wird eng und damit DRV-Verlängerungsbescheid.
Problem 2:
Nach Ablauf der befristeten EMR ohne weiteren rechtsgültigen Bescheid steht eine erneute "Antragstellung SGB II" an?
Die Antragstellung SGB II setzt aber "Erwerbsfähigkeit" voraus.
Ebenfalls enden die aufstockenden Leistungen nach dem SGB XII auch bis zum Ablauf der EMrente.
Die EMrente wird bis zum Ablauf gezahlt, nicht das Ast im Mai ohne Rente oder sonstige Einkünfte aus anderen Transferleistungen dasteht?
Wenn kein Bescheid über den Verlängerungsantrag vorliegt, wo beantragt Ast Leistungen, da der 01.05.2013 ein Feiertag ist?
Nachteile sind (kranken) Ast nicht zuzumuten.
Schriftverkehr an DRV bleibt unbeantwortet.

Problem 3:
Fahrkosten - wegen nicht Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Ast ist ja krank u.a. wegen Panik- und Angststörungen.
Die Fahrtkosten für ein Taxi werden aber nur aus "medizinischen Gründen" übernommen.

Was ist, wenn kranker Ast aus dem Bekanntenkreis bittet, ihn privat zu fahren?
Begutachtungsort ist nicht ganz "ortsnah".
Und was ist, wenn kranker Ast an dem Begutachtungstag nicht fit ist und die Mitwirkungspflichten (§§ 60 bis 62, 65, 66 SGB I) dem entgegen stehen?
Dann bleiben die "Sozialleistungen" versagt oder gar entzogen werden.
Problem 4:
Der Schwerbehindertenstatus hat keine Auswirkungen auf die EMR, weshalb soll kranker Ast zur Begutachtung den Bescheid des Versorgungsamtes mitbringen?
Wie verfährt der kranke Ast nun?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise und Erfahrungen in diesem Bereich, gebe diese weiter.
