Hallo,
wie lange darf sich ein Jobcenter Zeit lassen, wenn es um die Kostenerstattung aufgrund eines erfolgreichen Widerspruches geht?
Mein nachträgliches Kostenschreiben wurde leider nicht vom Jobcenter abgestempelt, die verschwinden seltsamerweise dann immer.
Also habe ich nochmal eine Kostenaufstellung, diesmal per Fax, an das Jobcenter gestellt. Dies ist nun weitere 4 Wochen unbeantwortet.
Hat das Jobcenter hier auch 6 Monate Zeit das Geld zu erstatten?
Meine Kosten waren der Widerspruchsstelle schon vorm endgültigen Abhilfebescheid ohne meine Kostenaufstellung bekannt. Im Widerspruchsverfahren verlangte das Jobcenter ein weiteres ärztliches Attest. Dieses bekam das Jobcenter inkl.Parkticket/Fahrtkostennachweis. Reicht das auch oder muss man ganz genau nach Verfahren einen Antrag stellen? Hier geht es mir um die zeitliche Frist, da mein erstes Schreiben keinen Eingangsstempel trägt, die Widerspruchsstelle aber schriftlich von meinen Kosten Kenntnis hatte.
wie lange darf sich ein Jobcenter Zeit lassen, wenn es um die Kostenerstattung aufgrund eines erfolgreichen Widerspruches geht?
Mein nachträgliches Kostenschreiben wurde leider nicht vom Jobcenter abgestempelt, die verschwinden seltsamerweise dann immer.
Also habe ich nochmal eine Kostenaufstellung, diesmal per Fax, an das Jobcenter gestellt. Dies ist nun weitere 4 Wochen unbeantwortet.
Hat das Jobcenter hier auch 6 Monate Zeit das Geld zu erstatten?
Meine Kosten waren der Widerspruchsstelle schon vorm endgültigen Abhilfebescheid ohne meine Kostenaufstellung bekannt. Im Widerspruchsverfahren verlangte das Jobcenter ein weiteres ärztliches Attest. Dieses bekam das Jobcenter inkl.Parkticket/Fahrtkostennachweis. Reicht das auch oder muss man ganz genau nach Verfahren einen Antrag stellen? Hier geht es mir um die zeitliche Frist, da mein erstes Schreiben keinen Eingangsstempel trägt, die Widerspruchsstelle aber schriftlich von meinen Kosten Kenntnis hatte.