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ExitUser
Gast
Hallo zusammen!
Ich habe einige Widersprüche offen und auf meine Beschwerde teilte mir das Sozialministerium mit, dass diesen teilweise durch entsprechende VA abgeholfen wurde. (Leistungen wurde versagt, dann aber kurzfristig oder rückwirkdend doch bewilligt).
Ist das nun richtig oder kann ich einen expliziten Widerspruchsbescheid verlangen?
Es wäre mir dabei vor allem wichtig, schriftlich zu haben, dass meine neue Wohnung angemessen ist. Sonst geht das Theater am neuen Wohnort in die nächste Runde.
Ich habe einige Widersprüche offen und auf meine Beschwerde teilte mir das Sozialministerium mit, dass diesen teilweise durch entsprechende VA abgeholfen wurde. (Leistungen wurde versagt, dann aber kurzfristig oder rückwirkdend doch bewilligt).
Ist das nun richtig oder kann ich einen expliziten Widerspruchsbescheid verlangen?
Es wäre mir dabei vor allem wichtig, schriftlich zu haben, dass meine neue Wohnung angemessen ist. Sonst geht das Theater am neuen Wohnort in die nächste Runde.