JobcenterBoss
Elo-User*in
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Hallo,
Laut EGV war ich verpflichtet monatlich 2 Bewerbungen zu schreiben. Da ich dies nicht monatlich tat, sondern unregelmäßig, wurde ich mit 30% sanktioniert. Durschnittlich kam ich aber auf die geforderte Anzahl der monatlichen Bewerbungen.
Z.B. April 4 Bewerbungen, Mai 0 Bewerbungen = 2 Bewerbungen pro Monat.
Das Gericht stellte fest, dass dies nicht ausreicht um eine qualifizierte Pflichtverletzung (fahrlässig oder vorsätzlich) zu begründen. Damit liegt auch keine Weigerung im Sinne des §31 SBG II vor.
Ausführlich ist alles in folgendem Thema nachzulesen:
https://www.elo-forum.org/alg-ii-sa...genbemuehungen-197270/index2.html#post2328919
Viel Erfolg
Laut EGV war ich verpflichtet monatlich 2 Bewerbungen zu schreiben. Da ich dies nicht monatlich tat, sondern unregelmäßig, wurde ich mit 30% sanktioniert. Durschnittlich kam ich aber auf die geforderte Anzahl der monatlichen Bewerbungen.
Z.B. April 4 Bewerbungen, Mai 0 Bewerbungen = 2 Bewerbungen pro Monat.
Das Gericht stellte fest, dass dies nicht ausreicht um eine qualifizierte Pflichtverletzung (fahrlässig oder vorsätzlich) zu begründen. Damit liegt auch keine Weigerung im Sinne des §31 SBG II vor.
Ausführlich ist alles in folgendem Thema nachzulesen:
https://www.elo-forum.org/alg-ii-sa...genbemuehungen-197270/index2.html#post2328919
Viel Erfolg