Moin zusammen,
kurz zu den Fakten:
Ich sollte zur Mitwirkung, Unterlagen (Rechnung) einreichen die ich mit Eingangsbestätigung abgegeben habe.
Dann wird behauptet, die Unterlagen seien unvollständig.
Ein Widerspruch gegen die erneute Mitwirkungspflicht wurde abgelehnt, mit Verweis darauf, dass nur gegen Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt werden könnte.
Werde ich nun vom JC erneut angeschrieben zur Mitwirkungspflicht oder muss ich proaktiv und ohne Aufforderung die Unterlagen erneut einreichen?
Danke für Antwort

kurz zu den Fakten:
Ich sollte zur Mitwirkung, Unterlagen (Rechnung) einreichen die ich mit Eingangsbestätigung abgegeben habe.
Dann wird behauptet, die Unterlagen seien unvollständig.
Ein Widerspruch gegen die erneute Mitwirkungspflicht wurde abgelehnt, mit Verweis darauf, dass nur gegen Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt werden könnte.
Werde ich nun vom JC erneut angeschrieben zur Mitwirkungspflicht oder muss ich proaktiv und ohne Aufforderung die Unterlagen erneut einreichen?
Danke für Antwort

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