Abgelehnter Widerspruch zur Mitwirkungspflicht

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colognier

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Moin zusammen,

kurz zu den Fakten:

Ich sollte zur Mitwirkung, Unterlagen (Rechnung) einreichen die ich mit Eingangsbestätigung abgegeben habe.
Dann wird behauptet, die Unterlagen seien unvollständig.
Ein Widerspruch gegen die erneute Mitwirkungspflicht wurde abgelehnt, mit Verweis darauf, dass nur gegen Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt werden könnte.

Werde ich nun vom JC erneut angeschrieben zur Mitwirkungspflicht oder muss ich proaktiv und ohne Aufforderung die Unterlagen erneut einreichen?

Danke für Antwort

:icon_mrgreen:
 
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colognier

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Moin zusammen,
aus einem 33 Seitigen Dokument, Seite 1 und Seite 33.
Das entspräche dem Anschreiben (1): und zu guter letzt, die Vertragsbestandteile (33):.
Das klein Gedruckte. Die Verlogenheiten eben..

:bigsmile:
 
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