Abfindung erhalten - Einkommen, Schonvermögen ?

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nightdave

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ALG II Antrag und und einer bereits erhaltenen Abfindung, darf dieser Betrag angerechnet werden?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des ALG 2 Antrages und einer bereits erhaltenen Abfindung. Da ich bisher sehr gute Erfahrung mit diesem Forum machen durfte, probiere ich es gleich nochmal aus.

Sachverhalt:

Ich habe im Dezember 2017 eine Abfindung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten.

Ich bin zum 31.10.2017 aus dem Unternehmen ausgestiegen.

November 2017 beantragte ich sodann ALG I , welche im Januar 2018 abgelehnt wurde aufgrund der Anwartschaft.

Im Januar 2018, also diesen Monat, habe ich ALG II beantragt.
Rückwirkend zum 01. November 2017.

Da ich im Dezember die Abfindung erhalten habe bin ich mir nicht sicher wie dies nun angerechnet wird, oder ob überhaupt.

Ist es Vermögen, laufende Einnahme, fällt es in das Schonvermögen ?

Ich habe das Geld bereits ausgegeben, da ich damit die aufgelaufenen Kosten wie Miete etc. bezahlt habe, die mir durch die Nichtzahlung meines ArbeitsEntgeltes ( daraufhin meine Klage bei Gericht und die Einigung einer Abfindung ) entstanden sind.

Muss ich nun bei der Antragsabgabe, kommende Woche irgendetwas beachten oder angeben / nicht angeben ?

Da ich zum Zeitpunkt ja weder ALG I noch ALG II bewilligt bekommen hatte, lediglich ALG I Antrag gestellt habe und bei ALG I ist es irrelevant ob ich eine Abfindung erhalte.

Danke für jeden Hinweis.
 

Nena

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AW: ALG II / Abfindung

Ja, Du musst alles angeben.
Die Abfindung ist einmaliges Einkommen.

Anwartschaft? Aber so lange beschäftigt, dass Du nach eigener Kündigung ("ausgestiegen") eine Abfindung bekamst?
 

nightdave

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AW: ALG II / Abfindung

Hi,

ja ich war 10 Monate da und es wurde eine Abfindung angeboten. Fällt der Betrag noch in das Schonvermögen? Ich denke ja ( Abfindung 3000,00€ )
 

Nena

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AW: ALG II / Abfindung

Zufluss nach ALG2-Beginn, also Einkommen.
Aufteilung der 3' auf 6 Monate, also 500 ALG2 weniger für ein halbes Jahr (das ist KEINE Berechnung, nur Beispiele).

Schonvermögen: Wenn Du vorher 2.500 unter der Grenze warst, ist 3' "zu viel"...
 

Seepferdchen 2010

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AW: ALG II / Abfindung

@nightdave,

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift.

Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!oder "ALG II / Abfindung" sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

Überschriften (Thementitel) wenn ihr neue Themen erstellt

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.
 

nightdave

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Servus,

habe noch ein weiteres Anliegen.

ALG 2 Antrag rückwirkend zum 1. November 2017 beantragt. ( ALG1 Bescheid wurde im Januar 2018 erst abgelehnt ).


Im Dezember 2017 eine Abfindung erhalten in Höhe von 3000,00€.
Wie wird dieses nun angerechnet? Wenn ich Ab November 2017 ALG2 rückwirkend bewilligt bekommen, dann wird die Abfindung als Einkommen gewertet, richtig ?

Ich hatte die Hoffnung das es unter das Schonvermögen fällt, aufgrund der Höhe der Abfindung.

Wie wird das dann berechnet? Bekomme ich dann weder Miete noch den Regelbedarf für eine gewisse Zeit oder wird es mtl Anteilig abgezogen?

Fragen über Fragen, aber das ist alles sehr Intressant das Thema
 

22ohhappy

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Müsste unter Einkommen fallen.
Und wird/ wurde sechs Monate abgezogen von deinem Bedarf.
Aber Teil solllte anrechnungsfrei sein 100€? pro Monat
Und würde mit deinen Ansprüchen verrechnet werden.
Was hälst du davon deinen Antrag vom November zurückzuziehen und noch HEUTE einen Antrag ALGII
zu stellen??
Dann müsste es als Vermögen gelten?
 

nightdave

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Müsste unter Einkommen fallen.
Und würde mit deinen Ansprüchen verrechnet werden.
Was hälst du davon deinen Antrag vom November zurückzuziehen und noch HEUTE einen Antrag ALG II
zu stellen.
Dann müsste es als Vermögen gelten?

Hallo,

das habe ich genau heute gemacht :) Ich wollte es hier nur nochmal ansprechen um zu gucken ob ich das richtig gemacht habe. Zurückziehen brauche ich nichts, da ALG 1 ja bereits abgelehnt wurde. Die Sachbearbeiterin sagte auch zu mir das es ab heutigen Datum gilt. Mal sehen. sobald ich den Bescheid habe weiss ich was los ist. dank euch
 

22ohhappy

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Nein es geht um ALG II
Den Antrag musst du zurückziehen, dann Abfindung= Vermögen und alg II ab Januar beantragen.
Das ist nur ein Ratschlag vielleicht übersehe i etwas, also hoffentlich meldet sich ein alter Hase.
 

nightdave

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Nein es geht um ALG II
Den Antrag musst du zurückziehen, dann Abfindung= Vermögen und ALG II ab Januar beantragen.
Das ist nur ein Ratschlag vielleicht übersehe i etwas, also hoffentlich meldet sich ein alter Hase.


Also der ALG 1 Abtrag wurde mit Bescheid von Januar 2018 bereits abgelehnt. Ich wüsste jetzt nicht wieso ich den zurückziehen sollte, sofern dies möglich ist.

Oder meinst du wegen der Möglichkeit der Rückwirkenden Antragstellung vom ALG 2 ?
 

22ohhappy

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Genau, dein alg 2 wird ja rückwirkend ab November gelten.
Rechne aber mal durch wie weit du mit 3000 € kommst also wenn du Nov. Dez. Krankenkasse u Miete zahlen musst.
 

nightdave

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Genau, dein alg 2 wird ja rückwirkend ab November gelten.
Rechne aber mal durch wie weit du mit 3000 € kommst also wenn du Nov. Dez. Krankenkasse u Miete zahlen musst.


Also Miete November und Dezember sind 1200€ gewesen. Krankkasse habe ich nix weiter gezahlt, weil das ja angedacht war das ich ALG1 bekomme.
 

nightdave

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Regelbedarf des Haushalts:
416,00 €
Kosten für Unterkunft und Heizung*:
608,00 €
Bedarf:
1.024,00 €
Arbeitslosengeld 2 (gerundet):
1.024,00 €

Das sagt der Rechner. Inwiefern hilft mir dieser jetzt? Steh gerade auf dem Schlauch wie mir das wegen der Abfindung hilft :O
 

22ohhappy

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Lohnt es sich für Night auf zwei Monate alg 2 zu verzichten?
Addition was bekommst du 2 Monate bei ALG 2, (sorgfältig, alles, worauf du Anspruch hast!!was du bezahlen musst!
Wie wird Abfindung berechnet etc.)
Gegen deine Abfindung
Rechne es dir aus und entscheide, was für dich mehr Sinn macht.
Es ist deine Entscheidung.
 

Helga40

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Eine Antragsrücknahme oder Verzicht geht aber nicht mehr:

Auch eine Antragsrücknahme nur für den Tag der Haftentlassung oder eine nachträgliche Beschränkung des Leistungsantrags aus August 2009 auf die Zeit ab dem 5.9.2009, führt nicht dazu, das Überbrückungsgeld als Vermögen zu qualifizieren. Zwar wäre das Überbrückungsgeld dann vor der vom Kläger erklärten Wirksamkeit des Antrags zugeflossen. Eine derartige nachträgliche Disposition über die Gestaltung des Sozialleistungsverhältnisses ist jedoch grundsätzlich nur zulässig, soweit sie einseitige Rechte und Vergünstigungen des Berechtigten betrifft. Dies ist hier nicht der Fall.

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/u...altspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_22.14_R.htm
 
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