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ALG II Antrag und und einer bereits erhaltenen Abfindung, darf dieser Betrag angerechnet werden?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des ALG 2 Antrages und einer bereits erhaltenen Abfindung. Da ich bisher sehr gute Erfahrung mit diesem Forum machen durfte, probiere ich es gleich nochmal aus.
Sachverhalt:
Ich habe im Dezember 2017 eine Abfindung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten.
Ich bin zum 31.10.2017 aus dem Unternehmen ausgestiegen.
November 2017 beantragte ich sodann ALG I , welche im Januar 2018 abgelehnt wurde aufgrund der Anwartschaft.
Im Januar 2018, also diesen Monat, habe ich ALG II beantragt.
Rückwirkend zum 01. November 2017.
Da ich im Dezember die Abfindung erhalten habe bin ich mir nicht sicher wie dies nun angerechnet wird, oder ob überhaupt.
Ist es Vermögen, laufende Einnahme, fällt es in das Schonvermögen ?
Ich habe das Geld bereits ausgegeben, da ich damit die aufgelaufenen Kosten wie Miete etc. bezahlt habe, die mir durch die Nichtzahlung meines ArbeitsEntgeltes ( daraufhin meine Klage bei Gericht und die Einigung einer Abfindung ) entstanden sind.
Muss ich nun bei der Antragsabgabe, kommende Woche irgendetwas beachten oder angeben / nicht angeben ?
Da ich zum Zeitpunkt ja weder ALG I noch ALG II bewilligt bekommen hatte, lediglich ALG I Antrag gestellt habe und bei ALG I ist es irrelevant ob ich eine Abfindung erhalte.
Danke für jeden Hinweis.
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des ALG 2 Antrages und einer bereits erhaltenen Abfindung. Da ich bisher sehr gute Erfahrung mit diesem Forum machen durfte, probiere ich es gleich nochmal aus.
Sachverhalt:
Ich habe im Dezember 2017 eine Abfindung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten.
Ich bin zum 31.10.2017 aus dem Unternehmen ausgestiegen.
November 2017 beantragte ich sodann ALG I , welche im Januar 2018 abgelehnt wurde aufgrund der Anwartschaft.
Im Januar 2018, also diesen Monat, habe ich ALG II beantragt.
Rückwirkend zum 01. November 2017.
Da ich im Dezember die Abfindung erhalten habe bin ich mir nicht sicher wie dies nun angerechnet wird, oder ob überhaupt.
Ist es Vermögen, laufende Einnahme, fällt es in das Schonvermögen ?
Ich habe das Geld bereits ausgegeben, da ich damit die aufgelaufenen Kosten wie Miete etc. bezahlt habe, die mir durch die Nichtzahlung meines ArbeitsEntgeltes ( daraufhin meine Klage bei Gericht und die Einigung einer Abfindung ) entstanden sind.
Muss ich nun bei der Antragsabgabe, kommende Woche irgendetwas beachten oder angeben / nicht angeben ?
Da ich zum Zeitpunkt ja weder ALG I noch ALG II bewilligt bekommen hatte, lediglich ALG I Antrag gestellt habe und bei ALG I ist es irrelevant ob ich eine Abfindung erhalte.
Danke für jeden Hinweis.