Nudelholz68
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Hallo.
Eine Frage:
Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, weil es schwer krank ist, aber das Pflegeheim nicht voll aus eigener Tasche bezahlen kann, greift ja der Elterunterhalt, also Kinder zahlen für Eltern, oder Kinder zahlen später dem Sozialamt das Geld zurück.
Die Kinder bestehen aus 2 Söhnen, einem Gutverdiener und aus einem Erwerbsminderungsrentner, der eine kleine Arbeitsmarktrente ( Arbeitsmarkt verschlossen, weil krank) und noch Hartz4 bekommt. Einnahmen des "Hartzers" liegen unter 1000 Euro (Existenzminimum).
Dass heisst doch, dass der "Hartzer" nicht zum Elternunterhalt ran gezogen werden kann, oder?
Kennt jemand solche Fälle?
Danke fürs Lesen.
LG
Eine Frage:
Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, weil es schwer krank ist, aber das Pflegeheim nicht voll aus eigener Tasche bezahlen kann, greift ja der Elterunterhalt, also Kinder zahlen für Eltern, oder Kinder zahlen später dem Sozialamt das Geld zurück.
Die Kinder bestehen aus 2 Söhnen, einem Gutverdiener und aus einem Erwerbsminderungsrentner, der eine kleine Arbeitsmarktrente ( Arbeitsmarkt verschlossen, weil krank) und noch Hartz4 bekommt. Einnahmen des "Hartzers" liegen unter 1000 Euro (Existenzminimum).
Dass heisst doch, dass der "Hartzer" nicht zum Elternunterhalt ran gezogen werden kann, oder?
Kennt jemand solche Fälle?
Danke fürs Lesen.
LG