Tanzbefehl
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- 25 Juni 2019
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Hallo Leute,
ich (ü25) beziehe seit April ALG2. Ich habe eine Eingliedrungsvereinbarung unterschrieben zur Aufnahme einer Ausbildung als Ziel. Ich habe zur Zeit einen Ausbildungplatz in Aussicht.
Zögere aber mit dessen Aufnahme, weil ich in Teilzeit an der Fernuni Hagen studiere und ich beides womöglich nicht gebacken bekomme. Das ging beim Center mit der Teilzeituni soweit durch.
Ich bin zur Zeit zu 50% sanktioniert. Grund: es kamen neben Vermittlungsvorschlägen zu Ausbildungsplätzen auch normale Lagerhelferjobs auf die ich micht nicht beworben habe.
Grund: Wahrscheinlich Bequemlichkeit.
Ich wurde mehrmals vorgeladen um mein Fehlverhalten zu erklären. Ich gebe dort mein Fehlverhalten zu, nehme die Sanktionen in Kauf und bitte um zusätzliche Bedenkzeit, ob ich das mit der Ausbildung gewuppt kriege. Nun werde ich alle zwei Wochen vorgelden mit Befragungen warum ich den Vermittlungsvorschlag x nicht angenommen habe.
Da ich meist nur dasitze und 45 beschallert werde, bin ich seit diesem Monat dazu übergegangen nur noch zur Tür des SBs zu gehen einen Guten Tag zu wünschen, einen Kaffe anzubieten und dann zu gehen. Natürlich gab es 2x 10% in schneller Doppelfolge.
Jetzt kommt meine Frage.
Egal, ob nun ab September mit neuer Ausbildung oder nicht:
Ab wann kann man Lebensmittelgutscheine beantragen? Muss ich dazu persölich mit dem Fallmanger verhandeln? Ich bin generell sehr wortkarg und durchsetzungsschwach.
Kann man das schriftlich/postalisch abwickeln?
Diese 45 Minuten monotone SB Belehrungen machen mich noch kirre.
Vielen Dank und herzlichen Gruß.
ich (ü25) beziehe seit April ALG2. Ich habe eine Eingliedrungsvereinbarung unterschrieben zur Aufnahme einer Ausbildung als Ziel. Ich habe zur Zeit einen Ausbildungplatz in Aussicht.
Zögere aber mit dessen Aufnahme, weil ich in Teilzeit an der Fernuni Hagen studiere und ich beides womöglich nicht gebacken bekomme. Das ging beim Center mit der Teilzeituni soweit durch.
Ich bin zur Zeit zu 50% sanktioniert. Grund: es kamen neben Vermittlungsvorschlägen zu Ausbildungsplätzen auch normale Lagerhelferjobs auf die ich micht nicht beworben habe.
Grund: Wahrscheinlich Bequemlichkeit.
Ich wurde mehrmals vorgeladen um mein Fehlverhalten zu erklären. Ich gebe dort mein Fehlverhalten zu, nehme die Sanktionen in Kauf und bitte um zusätzliche Bedenkzeit, ob ich das mit der Ausbildung gewuppt kriege. Nun werde ich alle zwei Wochen vorgelden mit Befragungen warum ich den Vermittlungsvorschlag x nicht angenommen habe.
Da ich meist nur dasitze und 45 beschallert werde, bin ich seit diesem Monat dazu übergegangen nur noch zur Tür des SBs zu gehen einen Guten Tag zu wünschen, einen Kaffe anzubieten und dann zu gehen. Natürlich gab es 2x 10% in schneller Doppelfolge.
Jetzt kommt meine Frage.
Egal, ob nun ab September mit neuer Ausbildung oder nicht:
Ab wann kann man Lebensmittelgutscheine beantragen? Muss ich dazu persölich mit dem Fallmanger verhandeln? Ich bin generell sehr wortkarg und durchsetzungsschwach.
Kann man das schriftlich/postalisch abwickeln?
Diese 45 Minuten monotone SB Belehrungen machen mich noch kirre.
Vielen Dank und herzlichen Gruß.