Ab wann muss ich mich melden wenn ich eine Arbeit habe?

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Ameisen

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Hallo ihr Lieben

Ich fange ab Donnerstag den 26.10.2017 das arbeiten an.

Ich bekomme noch Arbeitslosengeld 1 habe mich aber schon für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter gemeldet (Anträge noch nicht abgegeben da ich auf die Einladung warten soll).

Jetzt ist mein Problem am 25.10. rum überweist mir das Arbeitslosengeld 1.

Ab wann müsste ich mich spätestens melden bei denen das ich Arbeit habe ab den 26.10.?

Das Problem wenn ich mich heute melde klappt das bestimmt nicht pünktlich bis zum 1.11. das mein Geld überwiesen wird denke ich, da die mir ja dann erst mal den Riegel vorschieben da ich ja Arbeit habe (Bearbeitungszeit)

Mir ist auch klar das ich die Tage wo ich arbeite dann dem Arbeitsamt wieder zurückzahlen muss da sie ja das komplette Geld überweisen für den Monat.


Vielen Dank fürs lesen und liebe Grüße von Ameisen
 
Hallo,
wenn ich in der Situation wäre würde ich es dem Amt am Donnerstag 26. am Nachmittag mitteilen.
Als Argument das zuvor die Arbeitsstelle noch nicht angetreten war, es hätte ja etwas dazwischen kommen können.
Dann hoffen das es etwas dauert bis die Überweisung gestoppt wird. Für den laufenden Monat müsste es ja (anteilig bis 26.) noch Geld geben. Bei ALG I gibt es (soweit ich weiß) keine Möglichkeit eine Überbrückung zu bekommen. (es wird ja erst zum Monatsende ausbezahlt)
LG
 
Hallo Ameisen,

Ich bekomme noch Arbeitslosengeld 1 habe mich aber schon für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter gemeldet (Anträge noch nicht abgegeben da ich auf die Einladung warten soll).

Aus welchem Grund hast du ALG II beantragt, wirst du das (als Aufstockung) trotzdem benötigen ???

Sonst solltest du auch dort direkt deinen Antrag (nachweislich) zurück ziehen (schriftlich Verzicht erklären weil du wieder Arbeit aufnehmen wirst, mehr ist aktuell überflüssig).

Jetzt ist mein Problem am 25.10. rum überweist mir das Arbeitslosengeld 1.

Glaube ich eher nicht, vergleiche das nicht mit dem JC ...

Ab wann müsste ich mich spätestens melden bei denen das ich Arbeit habe ab den 26.10.?

Umgehend, sobald du sicher weißt, dass du Arbeit aufnehmen wirst bist du dazu verpflichtet, du bekommst den Aufhebungsbescheid (für ALGI) zum 26.10.2017 auch wenn du das aktuell schon weißt.

Das Problem wenn ich mich heute melde klappt das bestimmt nicht pünktlich bis zum 1.11. das mein Geld überwiesen wird denke ich, da die mir ja dann erst mal den Riegel vorschieben da ich ja Arbeit habe (Bearbeitungszeit)

Das ist nicht richtig, die AfA bearbeitet das zeitgerecht und du wirst dein Rest-ALGI sogar direkt nach der Aufhebung überwiesen bekommen.

Die AfA möchte Überzahlungen auch lieber vermeiden, also warte nicht länger ...

MfG Doppeloma
 
Hallo Doppeloma

Nein zum Austocken ist es nicht gedacht,mein AG1 läuft nur in 2 Wochen aus.

Ich werde mich dann morgen melden bei der Agentur und beim Jobcenter (schriftlich) damit es keine Scherereien geben wird.

Also mit dem 25ten meinte ich die Anweisung des Geldes von der Arbeitsagentur.(ersichtlich online)

Liebe Grüße von Ameisen
 
Da Alg 1 nachträglich, bzw. am Monatsende gezahlt wird, sehe ich da keine Probleme.
Bei Alg 2 wäre es anders, da dieses im Voraus geleistet wird.
 



Vorsichtig muss ich nur sein, das keine Zahlungslücke entsteht. Wenn ich am 26. anfange zu arbeiten und der AG überweißt den Lohn richtiger maßen für die Zeit vom 26.-31. des Monats am 1. oider 14. dauert es einen Monat bis zum nächsten Geld.

Sollte eine Zahlungslücke drohen, muss ich beantragen, das ich was zur Überbrückung erhalte.

Alg1 müsstest du noch in voller Höhe für den Monat und kommender Zahlung am letzten d.M. erhalten wenn ich das richtig sehe und du hast sogar noch nen Restanspruch über.

ALG2 würdest du nicht mehr erhalten, weil das im voraus gezahlt wird. Das bedeutet, bei ALG2 dann betteln, das dir Geld zur Überbrückung gewährt wird, das gegebenenfalls zurückgezahlt werden darf, so hab ich das im Memory, wenn da nix geändert wurde.
 
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