Hallo,
ich bin neu hier und sollte ich gegen irgendeine Regel verstossen, dann bitte ich um Mitteilung.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit unwiderruflicher und unbezahlter Freistellung ab 10.12.2017 unterschrieben. Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.12.2017. Lt. meinem Bewilligungsbescheid erhalte ich jedoch erst ab 01.01.2018 Arbeitslosengeld. Ich habe gedacht, da ich ab 11.12.2017 ohne Einkommen bin müsste ich ab da auch ALG bekommen. Eine Sperrzeit erhalte ich nicht, da ich mein Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen beenden musste.
Habe etwas gegoogelt, aber keine eindeutige Antwort bekommen. Dadurch bin ich auf dieses Forum gekommen.
ich bin neu hier und sollte ich gegen irgendeine Regel verstossen, dann bitte ich um Mitteilung.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit unwiderruflicher und unbezahlter Freistellung ab 10.12.2017 unterschrieben. Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.12.2017. Lt. meinem Bewilligungsbescheid erhalte ich jedoch erst ab 01.01.2018 Arbeitslosengeld. Ich habe gedacht, da ich ab 11.12.2017 ohne Einkommen bin müsste ich ab da auch ALG bekommen. Eine Sperrzeit erhalte ich nicht, da ich mein Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen beenden musste.
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