Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Kind von "Nicht-ALGII-Beziehern" ist zweck Studiums zuhause ausgezogen.
Jetzt erfolgte ein Studienabbruch (es ist auch keine andere Ausbildung abgeschlossen) und das Kind möchte vorübergehend wieder bei den Eltern einziehen (bis Job, eine andere Ausbildung usw. gefunden ist).
Kind wird demnächst 25.
Und jetzt zur Frage: Ab wann gilt denn dann, dass das Kind nicht mehr zur "Bedarfsgemeinschaft" gehört?
Oder ist es in diesem Fall sowieso egal, da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind? (Und somit kein ALGII-Bezug in Betracht kommt)
Falls doch Anspruch auf ALGII besteht - ab wann genau gilt sozusagen "Ü25", wenn das Kind am Ende des Monats Geburtstag hat. Wird dann der Bescheid für den "Geburtstagsmonat" aufgeteilt - bis zum Geburtstag/nach dem Geburtstag?
Oder sollte der Antrag dann besser sowieso erst nach dem 25. Geburtstag gestellt werden?
Kann da jemand weiterhelfen?
Gruß, SunnyG
Folgender Fall:
Kind von "Nicht-ALGII-Beziehern" ist zweck Studiums zuhause ausgezogen.
Jetzt erfolgte ein Studienabbruch (es ist auch keine andere Ausbildung abgeschlossen) und das Kind möchte vorübergehend wieder bei den Eltern einziehen (bis Job, eine andere Ausbildung usw. gefunden ist).
Kind wird demnächst 25.
Und jetzt zur Frage: Ab wann gilt denn dann, dass das Kind nicht mehr zur "Bedarfsgemeinschaft" gehört?
Oder ist es in diesem Fall sowieso egal, da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind? (Und somit kein ALGII-Bezug in Betracht kommt)
Falls doch Anspruch auf ALGII besteht - ab wann genau gilt sozusagen "Ü25", wenn das Kind am Ende des Monats Geburtstag hat. Wird dann der Bescheid für den "Geburtstagsmonat" aufgeteilt - bis zum Geburtstag/nach dem Geburtstag?
Oder sollte der Antrag dann besser sowieso erst nach dem 25. Geburtstag gestellt werden?
Kann da jemand weiterhelfen?
Gruß, SunnyG