In meiner Renteninformation steht bei Zeiten mit Minijob: ....OHNE Arbeitslosigkeit
2008 erklarten zwei ZAF unabhängig voneinander, dass man nach 6 Wochen Langzeitarbeitslos wäre und daher nur in der niedrigsten Lohnstufe eingestuft würde.
Mein Vermittler hat gesagt ab 6 Monate Arbeitslosigkeit gehört man zu den Langzeitarbeitslosen
und ob man einen VV aus wichtigem Grund ablehnen kann, weil der Stundenlohn weniger als Mindest-Lohn ist
Wenn man also ein Jahr Erwerbslosigkeit unterbrochen hat mit Mini-Job - ob man dann immer noch als langzeit-arbeitslos gilt und so Anspruch auf Mindestlohn hat.
Letztlich ist auch das "Auslegungssache" denn ein Minijob ist keine vollwertige versicherungspflichtige Arbeit (mit der man aus dem Bezug kommen kann) ... damit beendet man ja die Arbeitslosigkeit nicht wirklich ... die rentenrechtliche Bewertung hat hier wieder nicht viel mit der Arbeitsrechtlichen zu tun.
Auch bei einem Mini-Job habe ich eine Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn ich bei einer sinnvollen Vollzeit-Tätigkeit anfangen könnte ...
Würde ich da einfach wegbleiben um der Vollzeittätigkeit nachgehen zu können, müsste ich evtl. sogar mit Vertragsstrafen oder sowas rechnen?
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