Hallo und Grüß Gott an Alle, an die Rechtsabteilung und Alle Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit! 
sorry für die Aufmachung aber ich das Forum finde ich einfach grandios und es ist ein Geschenk Gottes und Geistesblitz des Heiligen Geistes. Danke an Alle die das Forum mitgestalten.
Meine Frage ist relativ einfach, vielleicht naiv, aber wir wissen, es kommt immer auf die Kleinigkeiten drauf an.
a) ist der Bildungsgutschein eingelöst wenn ich ihn beim Träger einreiche, der Träger seinen Stempel drauf macht, oder vielleicht macht er auch eine Kopie davon (für interne Zwecke vielleicht darf er das) und meldet das intern dem JC,-
oder
b) ist er erst dann eingelöst wenn ich ihn abgestempelt und unterschrieben zurück zum JC bringe - so steht es zumindest auf dem Gutschein selbst. "Der Gutschein ist dem JC vor Maßnahmebeginn zur Entscheidung vorzulegen, sonst verliert er seine Gültigkeit." Somit nicht eingelöst.
Naja ich weiß, jedes Wesen mit gesundem Menscheverstand und logischem Denken würde sagen das ist doch offensichtlich, steht schwarz auf weiss, aber ich trau dem nicht, schon lange nicht ,) vielleicht ist es auch ein Trick - und der Gutschein wird trotz der Nichteinreichung beim JC, als eingelöst gesehen, weil sich der Träger beim JC meldet, der Teilnehmer war bai uns und hat uns den Gutschein zur Unterschrift und zum abstempeln vorgelegt.
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Vorgeschichte dazu:
Es ist "bedingt" freiwillig und ich will die Maßnahme auch nicht, aber will zu dem Träger gehen um in die Verträge Einsicht zu bekommen. Und solange muss ich irgendwie mitspielen.
Ich habe mich "freiwillig" erklärt an einer Bildungs-Maßnahme teilzunehmen, wofür ich einen Bildungsschein erhalten habe.
Habe dazu auch eine EGV unterschrieben weil dort unter 2 Punkten steht: die Nichteinlösung des Scheins löst keine Sanktion aus. Und sonst gibts auch keine Pflichten die aufgeführt werden.
Wir haben uns natürlich im Vorfeld unterhalten über mögliche Träger die Infrage kommen und es ist 1 Trager übrig gelieben der für diese Bildung geeignet ist, dieser Träger ist aber auf dem Bildungsschein nicht aufgeführt und auch auf der EGV nicht (das soll später erfasst werden, bei erneuten EGV wenn der Bildungsschein konkret eingelöst wird).
Nun habe ich eben rausgefunden dass der Träger eigentlich eine Zeitarbeitsfirma (Tochterfirma etc.) ist, die versuchen wird die Teilnehmer anschließend an sich zu binden. Entweder gleich mittels Maßnahmevertrag oder noch schlechter, später im Laufe des "Programms" wird uns aufgezwungen irgendwas zu unterschreiben. Das will ich aber rausfinden was in den Verträgen steht, weil dann habe ich auch bessere Gründe später solche Maßnahmen abzulehnen.
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sorry für die Aufmachung aber ich das Forum finde ich einfach grandios und es ist ein Geschenk Gottes und Geistesblitz des Heiligen Geistes. Danke an Alle die das Forum mitgestalten.
Meine Frage ist relativ einfach, vielleicht naiv, aber wir wissen, es kommt immer auf die Kleinigkeiten drauf an.
a) ist der Bildungsgutschein eingelöst wenn ich ihn beim Träger einreiche, der Träger seinen Stempel drauf macht, oder vielleicht macht er auch eine Kopie davon (für interne Zwecke vielleicht darf er das) und meldet das intern dem JC,-
oder
b) ist er erst dann eingelöst wenn ich ihn abgestempelt und unterschrieben zurück zum JC bringe - so steht es zumindest auf dem Gutschein selbst. "Der Gutschein ist dem JC vor Maßnahmebeginn zur Entscheidung vorzulegen, sonst verliert er seine Gültigkeit." Somit nicht eingelöst.
Naja ich weiß, jedes Wesen mit gesundem Menscheverstand und logischem Denken würde sagen das ist doch offensichtlich, steht schwarz auf weiss, aber ich trau dem nicht, schon lange nicht ,) vielleicht ist es auch ein Trick - und der Gutschein wird trotz der Nichteinreichung beim JC, als eingelöst gesehen, weil sich der Träger beim JC meldet, der Teilnehmer war bai uns und hat uns den Gutschein zur Unterschrift und zum abstempeln vorgelegt.
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Vorgeschichte dazu:
Es ist "bedingt" freiwillig und ich will die Maßnahme auch nicht, aber will zu dem Träger gehen um in die Verträge Einsicht zu bekommen. Und solange muss ich irgendwie mitspielen.
Ich habe mich "freiwillig" erklärt an einer Bildungs-Maßnahme teilzunehmen, wofür ich einen Bildungsschein erhalten habe.
Habe dazu auch eine EGV unterschrieben weil dort unter 2 Punkten steht: die Nichteinlösung des Scheins löst keine Sanktion aus. Und sonst gibts auch keine Pflichten die aufgeführt werden.
Wir haben uns natürlich im Vorfeld unterhalten über mögliche Träger die Infrage kommen und es ist 1 Trager übrig gelieben der für diese Bildung geeignet ist, dieser Träger ist aber auf dem Bildungsschein nicht aufgeführt und auch auf der EGV nicht (das soll später erfasst werden, bei erneuten EGV wenn der Bildungsschein konkret eingelöst wird).
Nun habe ich eben rausgefunden dass der Träger eigentlich eine Zeitarbeitsfirma (Tochterfirma etc.) ist, die versuchen wird die Teilnehmer anschließend an sich zu binden. Entweder gleich mittels Maßnahmevertrag oder noch schlechter, später im Laufe des "Programms" wird uns aufgezwungen irgendwas zu unterschreiben. Das will ich aber rausfinden was in den Verträgen steht, weil dann habe ich auch bessere Gründe später solche Maßnahmen abzulehnen.
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