Hallo Caye,
die DRV macht nicht nur solch dusseligen Dinge, die DRV macht einfach wozu sie gerade lustig ist - Gesetz hin Gesetz her.
Schau nur mal meine Geschichte, wo man jetzt behauptet (wohlgemerkt nach 20 Jahren Rente davon die letzten 7 mit voller EM-Arbeitsmarktrente und inzwischen als ü60) das meine vorliegenden medizinischen Unterlagen angeblich nicht für einen Weiterbewilligungsantrag ausreichen. Selbst das urspüngliche Gerichtsurteil für die unbefristete BU-Rente setzt man einfach nicht um, denn lt. Gesetz müßte nach Ende der höherrangigen Rente (bis 30.06.2019 die Arbeitsmarktrente) nun zumindest die rangniedrigere Rente (BU-Rente) weiter gezalt werden, aber das interessiert die DRV nicht im geringsten.
Das mal dazu.
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@Schnütchen
Im Rehabericht steht, letzte sozialplichtige Arbeit unter 3 std.
Allgemeine Arbeit 6+ Std leichte Arbeit überwiegend im gehen, stehen, sitzen....und genau das kann ich nicht.
Nun ja, wenn das in deinem Reha-Abschlussbericht steht - der ja immerhin ein sozialmedizinisches Gutachten darstellt, und die DRV dir nun die volle EMR mit der nachfolgenden Begründung ablehnt
die Einschränkungen die sich aus ihren Krankheiten ergeben, führen nicht zum Anspruch einer EMR....sie können noch mindestens 6std täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein....blabla....wir dürfen dabei nicht berücksichtigen, ob sie ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Es kommt nur darauf an, das sie irgendeine Tätigkeit ausüben können, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.
Wir haben festgestellt, das sie in ihrem Beruf als Büroangestellte mindestens 6 std tägl erwerbsfähig sein können deshalb sind sie nicht berufsunfähig und können auch keine EMR
dann würde ich dir empfehlen, hier mit Widerspruch und ggf. Klage zu kämpfen.
Das setzt dann aber leider auch voraus, daß du jetzt bereits ausreichende medizinsiche Unterlagen hast, die darlegen das du z.B. deinen Beruf wirklich nicht mehr ausführen kannst.
Bei mir sah das 1998 nach der ersten Reha nicht anders aus. Auch ich kam da mit einem Reha-Abschlussbericht raus, wonach ich für meinen Beruf unter 3 Std./tägl. Leistungsfähig war, ansonsten aber 6+ und eben diverse gesundheitliche Einschränkungen hatte. Im Anschluss folgte dann sogar noch eine Arbeitserprobung in einem weiteren Reha-Haus der DRV und auch dort lautete es - kann seinen Beruf nicht mehr ausführen -.
Das hat die Herrschaften der DRV in der Verwaltung allerdings nicht im geringsten Interessiert. Also kam es zu Widerspruch und Klage und dann entlich 2001 nachdem das Gericht einen örthopädischen Gerichtsgutachter eingeschaltet hatte zu dem Urteilsspruch - BU-Rente bis zur Regelaltersgrenze -. Aber hier gibt es heute im Gegensatz zu früher leider zu bedenken, ich erfüllte wegen dem Alter auch die kurz zuvor geänderte Gesetzeslage (vor 1961 geb.) für die BU-Rente.
Bei mir ist es ja sogar so, daß ich in meiner letzten Reha in 2012 dann sogar von der leitenden Reha-Ärztin (Orthopädin) inzwischen für 3-6 Std./tägl. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft wurde, plus der weiteren gesundheitlichen Einschränkungen jedoch in der Quantitativen wie auch Qualitativen zur letzten Tätigkeit ausdrücklich basierend auf den zugrunde liegenden orthopädischen Grunderkrankungen, also den seit 1998 bestehenden Krankheiten. Wie man heute nun wieder einmal sehen kann, scheint die Herrschaften in der DRV Verwaltung das mal wieder alles nicht zu interessieren. Witzig dabei ist dann auch, daß das sozialmedizinische Gutachten (Reha-Bericht) eigentlich von ausschlaggebender Bedeutung sein soll und nicht eine mögliche Einschätzung der Mitarbeiter des sozialmedizinischen Dienstes der DRV.
Dazu hat ein Richter ein schönes Referat geschrieben zur prozeßrechtlichen Bedeutung des Reha-Entlassungsberichtes. (siehe Anhang)
Das du seitens der AfA Gutachterin nur sogar unter 3 Std./tägl. eingestuft wurdest, nun ja das hat leider für die DRV keinerlei Bedeutung, denn die muß nur eigene Begutachtungen (Reha bzw. Gutachter) in ihrer Bewertung berücksichtigen, leider. Andererseits irgendwie auch ein wenig verständlich, denn zumeist werden die äD-Gutachten ja nur per Aktenlage erstellt und selbst wenn es da zu einer persönlichen Begutachtung kommt, ist diese eher oberflächlich. Bei mir damals z.B. war die Begutachtung nach knapp 10min. abgeschlossen und bestand eher aus dem Witz wie kann er auf einem Bein stehen, wie weit kann man sich vorbeugen bzw. die Armen im Nacken bzw. hinter dem Rücken verschränken etc.. Das stellt wahrlich kein aussagefähiges Gutachten dar, dauerte doch meine ärztliche Untersuchung beim Gerichtsgutachter in 2001 sage und schreibe fast 6 Std. und beinhaltete dazu noch Röntgenbilder sowie eine Laboruntersuchung mit vollständige Anamnese, was schon ein gravierender Unterschied ist.
Wie gesagt, ich würde hier in Widerspruch und notfalls auch Klage gehen.
Zuerst aber wäre hier zur Fristwahrung (4 Wochen) direkt einmal ein formloser Widerspruch einzulegen.
Dazu solltest du dir dann aös nächstes umgehend zuerst einmal den kompletten Reha-Abschlussbericht seitens der DRV besorgen, aber genauso gut die sozialmedizinische Begutachtung der DRV, damit du überhaupt weißt was da alles so geschrieben bzw. festgestellt wurde um es mit all deinen hoffentlich bereits dir vorliegenden ärztlichen Unterlagen einmal abzugleichen. So lassen sich wohlmöglich bereits erste Fehler aufdecken.
Danach kannst du dann später deinen Widerspruch auch sachlich
begründen und wenn der wie zumeist zu erwarten abgelehnt werden sollte, nun dann bleibt dir nur der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht.
Grüße saurbier