Zur Information Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse selbstständig abrufen.

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HermineL

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Ab dem 01.01.2023 entfällt für Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Arbeitgeber. Arbeitgeber müssen diese dann selbständig bei der Krankenkasse abrufen.
Der Ausdruck in der Arztpraxis entfällt in der Regel. Ein Ausdruck beim Arzt ist dann nur noch bei Arbeitslosen notwendig oder wenn ein Patient eine Kopie haben möchte. Damit müssen sich gesetzlich Versicherte, die arbeitslos sind, diese Arbeitslosigkeit gegenüber dem Arzt offenlegen oder sich eine Kopie für den Eigenbedarf ausstellen lassen, die sie dann bei der BA oder dem Jobcenter vorlegen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von der Arztpraxis Ende-zu-Ende-verschlüsselt an die Krankenkasse geschickt und von dort aus vom Arbeitgeber abgerufen. Ab 1. Januar 2023 ist dieser Weg für die Praxis bei gesetzlich Versicherten vorgeschrieben, wie die kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt. Auf Wunsch der Patienten werde auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt. Für die eAU benötigen Praxen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
Quelle: https://www.golem.de/news/arbeitsun...bung-ab-2023-elektronisch-ab-2212-170453.html

Das Aushändigen einer ausgedruckten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dann nicht mehr nötig. Nur noch bei besonderen Fällen, zum Beispiel bei Arbeitslosen oder auf Wunsch der Patienten, fällt eine Printversion an.
Quelle: https://ztg-nrw.de/blog/2022/12/12/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-ab-2023-pflicht/
 
Hier noch einige Infos zu den Gesetzesänderungen 2023

Ab 2023 hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem gelben Papier bei Krankschreibungen ausgedient. Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiter:innen abrufen. Arbeitnehmer:innen müssen von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Sie müssen aber weiterhin ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit melden.

 
Ich darf ergänzen, dass es für Personen im Leistungsbezug weiterhin Ausdrucke in Papierform geben wird (und auch muss, da diese z.B. im JC dem SB vorzulegen sind). Ferner hat jeder das Recht, einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen zu verlangen.

Der "gelbe Schein" hat schon seit mindestens einem halben Jahr ausgedient. In den Praxen, die noch keine spezielle Software hatten (Rosa Papier), gab es die AUB auf einem DINA4-Weißpapier, wie ich es auch hier in meinem Drucker habe.
 
Ferner hat jeder das Recht, einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen zu verlangen.
Den es so oder so in Form einer (formlosen) Bestätigung geben wird. Ob die grundsätzlich oder nur auf Nachfrage ausgedruckt wird, ist A) dem Patienten und B) der Praxis überlassen.

Sofern ich das erkenne, hat man aber im Zuge einer "elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung" (eAU) keinen gesetzlichen (verpflichtende) Anspruch auf solch eine Bestätigung...

Ich persönlich werde es im Leistungsbezug und einer möglichen eAU drauf anlegen und werden dem JC ganz bestimmt - erst einmal - nix vorlegen. Denn auch dafür gibt es (noch) keine Anweisungen oder entsprechende gesetzliche Grundlage...
 
dass es für Personen im Leistungsbezug weiterhin Ausdrucke in Papierform geben wird
werde es im Leistungsbezug und einer möglichen eAU drauf anlegen und werden dem JC ganz bestimmt - erst einmal - nix vorlegen
Fänd ich auch mega unangenehm in der Praxis, am besten noch am Tresen zu sagen, ich brauch das für das JC. Das brauche ich nicht wirklich, wenn das für die Arbeitgeber gilt, dann seh ich das auch so für die JC.
 
Sofern ich das erkenne, hat man aber im Zuge einer "elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung" (eAU) keinen gesetzlichen (verpflichtende) Anspruch auf solch eine Bestätigung
Das habe ich aber anders in Erinnerung.

Grade für Kunden der AfA und der JC ist der Ausdruck obligatorisch. Ebenfalls muss dem Wunsch nachgekommen werden, einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen zu erhalten.

@HermineL hatte hierzu auch etwas geschrieben, ich finde den Beitrag momentan nicht.

und werden dem JC ganz bestimmt - erst einmal - nix vorlegen
Das kannst du gerne tun und uns dann hier berichten, mit wieviel Prozent Sanktion es ausgegangen ist oder es ob es eine Kompletteinstellung gab. Es wird nämlich von Arbeitgebern gesprochen, die elektronisch abrufen müssen und nicht von irgendwelchen Behörden, die dafür wahrscheinlich weder Software noch die Erlaubnis haben.

Fänd ich auch mega unangenehm in der Praxis, am besten noch am Tresen zu sagen, ich brauch das für das JC. Das brauche ich nicht wirklich, wenn das für die Arbeitgeber gilt, dann seh ich das auch so für die JC.
Es ist tatsächlich so, dass du dich entweder a) als Kunde des JC "outen" musst oder b) einen Ausdruck für deine eigenen Unterlagen zu verlangen hast, um diesen dann dem SB vorzulegen.

Ich würde in diesem Fall einfach antworten, dass mein Arzt Bescheid weiß, dass ich einen Ausdruck brauche. Der Arzt sollte ja wissen, ob ich arbeite oder Leistungen erhalte.

Im Übrigen verstehe ich nicht ganz, was "der Terz" soll: Ich habe schon einige Ärzte durch und jeder, jeder, wirklich jeder fragte mich, was ich aktuell beruflich mache bzw. wo ich momentan beschäftigt bin. Den eigenen Arzt dann zu belügen, dreist und frech ins Gesicht, anstatt zu sagen "ich beziehe ALG2" wäre mir nie eingefallen und würde auch auf ein sehr gestörtes Vertrauensverhältnis zum Mediziner deuten.
 
Zur Info

Ergänzend der vollständige Artikel:

Ab 2023 hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem gelben Papier bei Krankschreibungen ausgedient. Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiter:innen abrufen. Arbeitnehmer:innen müssen von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Sie müssen aber weiterhin ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit melden.
Arztpraxen über-mitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die Krankenkassen. Erkrankte erhalten aber weiterhin die Papierausfertigung für die Versicherten für ihre Unterlagen. Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Ärzt:innen im Ausland sowie Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapeut:innen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt zudem nicht für Privatversicherte. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erleichtert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Abläufe für Versicherte: Betroffene müssen die Krankmeldung nun weder an die Krankenkasse noch ihren Arbeitgeber versenden. Zudem entfällt das Risiko, durch eine verspätete Meldung kein Krankengeld zu erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich werde es im Leistungsbezug und einer möglichen eAU drauf anlegen und werden dem JC ganz bestimmt - erst einmal - nix vorlegen. Denn auch dafür gibt es (noch) keine Anweisungen oder entsprechende gesetzliche Grundlage...
@HermineL hatte hierzu auch etwas geschrieben, ich finde den Beitrag momentan nicht.
Jepp hatte sie:
Der Ausdruck in der Arztpraxis entfällt in der Regel. Ein Ausdruck beim Arzt ist dann nur noch bei Arbeitslosen notwendig oder wenn ein Patient eine Kopie haben möchte. Damit müssen sich gesetzlich Versicherte, die arbeitslos sind, diese Arbeitslosigkeit gegenüber dem Arzt offenlegen oder sich eine Kopie für den Eigenbedarf ausstellen lassen, die sie dann bei der BA oder dem Jobcenter vorlegen.
Das Aushändigen einer ausgedruckten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dann nicht mehr nötig. Nur noch bei besonderen Fällen, zum Beispiel bei Arbeitslosen oder auf Wunsch der Patienten, fällt eine Printversion an.
Quelle: https://ztg-nrw.de/blog/2022/12/12/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-ab-2023-pflicht/
 
Und wie ist es mit der elektronischen AU für schulische Azubis an Berufsfachschulen?
 
Ich würde drinnen beim Arzt sagen, daß die AU fürs JC ist und man das vorne an der Theke nicht rumkrakeelen soll. Das wird schon klappen.

Meine Ärzte wissen nichts von Alg 2. Die fragen wohl mal, was ich mache. Ich sage dann, ich mache nix. Sie können sich ja was denken.
 
Ich kann es leider nicht verlinken bzw. es würde nichts bringen da es ein kostenpflichtiger Artikel ist.

In einem Artikel bei spiegel-online stand heute, dass für die Arbeitgeber nicht mehr ersichtlich sein soll, welcher Arzt die AU ausgestellt hat. Ist manchen ja wichtig, die z.B. ihre AU vom Psychiater erhalten.
 
In einem Artikel bei spiegel-online stand heute, dass für die Arbeitgeber nicht mehr ersichtlich sein soll, welcher Arzt die AU ausgestellt hat.
Jepp, schaust du auch hier:
Laut Gesetzliche Krankenversicherung Spitzenverband (GKV) enthält der Datensatz, der an den Arbeitgeber übermittelt wird, auch keine Angaben zum behandelnden Arzt mehr. Arbeitgeber nutzen laut GKV-Spitzenverband-Sprecher Helge Dickau für den Abruf der eAU bei den Kassen zertifizierte Systeme. Der Datenschutz sei gewährleistet.
Quelle:https://www.focus.de/gesundheit/arz...er-krankschreibung_id_180423263.html#/insured
 
In einem Artikel bei spiegel-online stand heute, dass für die Arbeitgeber nicht mehr ersichtlich sein soll, welcher Arzt die AU ausgestellt hat. Ist manchen ja wichtig, die z.B. ihre AU vom Psychiater erhalten.

Da steht auch drin, dass die Ausdrucke für die Patienten die Diagnosen beinhalten, und die will ich nun wirklich nicht dem JC schicken.
 
dass die Ausdrucke für die Patienten die Diagnosen beinhalten,
Das ist richtig, aber...
und die will ich nun wirklich nicht dem JC schicken.
einfach einmal in der Mitte falten. Zumindest bei Abgabe in elektronischer Form oder Fax sind die Diagnosen dann weg.
Warum dem Arzt sagen?
Meine Ärzte wissen nichts von Alg 2
Warum wird gegenüber der Vertrauensperson Arzt so ein Geheimnis um den Leistungsbezug gemacht? Sollte der Arzt einen deswegen "verurteilen", muss ein neuer Arzt her.
 
Warum wird gegenüber der Vertrauensperson Arzt so ein Geheimnis um den Leistungsbezug gemacht?
Es ist jedem freigestellt, wo er mit seinen sensiblen Daten hausieren geht. Dem einen ist es halt egal und dem anderen nicht. Ich habe noch nie irgendeinen Arzt darüber informiert und sehe auch für mich keinen Grund das zu tun.
Ganz abgesehen davon, dass der eine oder andere, nachdem er es seinem Doc erzählt hat, keine Krankschreibung mehr erhielt. Dies, weil der Arzt dann der Auffassung war, dass man ja so oder so zu Hause ist und dann auch keinen Krankenschein braucht. Diese Fälle gab es auch schon hier im Forum.
 
Ich habe noch nie irgendeinen Arzt darüber informiert
Ich werde bei beinahe jedem Arztbesuch nach meiner Beschäftigung gefragt. Die Antwort "am PC" reicht aus, früher hat auch "arbeitslose Putzfrau" nie zu einer ALG2-Frage geführt.
 
Ich habe noch nie irgendeinen Arzt darüber informiert
Du wurdest nie von einem Arzt gefragt, was du beruflich machst oder wo du arbeitest?
weil der Arzt dann der Auffassung war, dass man ja so oder so zu Hause ist und dann auch keinen Krankenschein braucht.
Diese Auffassung ist auch erstmal nicht falsch. Das Ding nennt sich ja AUB und wer keine Arbeit hat... Es kommt halt immer auf den Einzelfall und die Hintergründe an. Chronische und oder psychische Erkrankungen sind natürlich was anderes.
Ich werde bei beinahe jedem Arztbesuch nach meiner Beschäftigung gefragt
So kenne ich es auch.
 
Du wurdest nie von einem Arzt gefragt, was du beruflich machst oder wo du arbeitest?
Ersteres ja. Beim ersten reicht es aber den Beruf zu nennen und das zweite geht den Arzt nichts an.

Diese Auffassung ist auch erstmal nicht falsch.
Das Ding nennt sich ja AUB und wer keine Arbeit hat..
Doch es ist falsch. Auch Leistungsempfänger benötigen eine Krankschreibung wenn sie aktuell nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können. Schaust du in die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie, dort kannst du das nachlesen.
Wenn du dann gleichzeitig noch eine Erwerbsminderungsrente beantragt hast und der Arzt dich nicht krankschreibt, wirst du damit in der Regel bei der DRV schlechte Karten haben.

Ich werde bei beinahe jedem Arztbesuch nach meiner Beschäftigung gefragt. Die Antwort "am PC" reicht aus,....
Das ist ja dann auch nicht die Frage nach dem Arbeitgeber sondern nach dem Beruf. Wenn du arbeitslos bist hast du ja nur deinen Job verloren aber nicht deinen erlernten Beruf. Wenn, überhaupt hat mich ein Arzt höchstens danach gefragt was ich beruflich mache.

Aber wie schon zuvor ausgeführt, kann das jeder halten wie er möchte.
 
Ja, stimmt. Hab auch schon gesagt, ich mache gerade nichts, aber ich bin gelernte sowieso.
 
Da man den Teil für den Arbeitgeber bisher immer ans Jobcenter senden musste, was gleichzeitig als Krankmeldung galt, stellt sich die Frage, in welcher Form man sich in Zukunft korrekt krankzumelden hat, wenn es diesen Teil für den Arbeitgeber bald nicht mehr gibt?

Genügt da ein formloser Einzeiler? Da müsste man dann bei jeder Folgebescheinigung wieder einen Brief ans Jobcenter senden.

Oder werden die Jobcenter automatisch von der Krankmeldung informiert?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Jobcenter dann selber bei den Krankenkassen nachfragen. Das wäre ja ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Bleibt die Ausfertigung für den Versicherten weiterhin in Papierform oder wird es diese auch nicht mehr geben?
 
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