Ja JesseJames49 das ist auf jedenfall ein Problem das ich in so einer Massnahme bin.Nur komm ich da nicht raus ohne eine Sperre oder Sanktion.
Die EGV ist unterschrieben von dir? Vom Datum her ist sie abgelaufen. Deine Verpflichtung zur Maßnahme dauert darüber hinaus an.
Ob das so korrekt ist müssen andere sagen. Nach meinem Dafürhalten nicht. Hast du unterschrieben, dann warts du aber damit einverstanden.
Meine Fallmanagerin hat auch mit meinen neuen Vermittler gesprochen und ich habe am 14.3.13 einen Termin bei meiner alten Fallmanagerin und dann wird sie entscheiden ob sie mich abgibt oder weiterhin behält auch sehr merkwürdig finde ich.
Da füllt mann sich echt noch wie eine kleines Kind bzw wie ein ****!
Sehr merkwürdig. Fakt ist aber, dass du irgendwann über 25 bist. Eine 10%- Sanktion sollte da nicht mehr möglich sein. Wobei hier die EGV aber wieder ins Spiel kommt.
Also wäre einn 400€Job besser wie diese Massnahme auch wenn sie theoretisch bzw angeblich einen Aussbildungsplatz oder Quereinstig anbieten?.
Ja WENN...
Stell dir vor am Ende bekommst du den Mittelfinger, was dann? Findest du einen Minijob denke ich schon, dass der Vorrang vor der Maßnahme hat, da du deinen Bedarf verringerst, sobald die was anrechnen können.
Und sie darf mir das auch nicht verbieten wie sie es die ganze Zeit macht?das ist also nicht Rechtens?
Hast du Dir meine EGV angeschaut? Wie findest du die?
Ich finde die EGV knebelig

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Den SB würde ich nicht fragen, ob ich einen Minijob machen darf. Ich unterschreibe den Vertrag, mache eine Veränderungsmitteilung und fertig ist der Lack.
Ach ja die EGv was ich jetzt zugeschickt bekommen habe ist mit einen Gelben Brief gekommen die soll/muss ich bis zum 21.2.13 wieder in die Arge geschickt haben natürlich Unterschrieben worauf ich echt keine lust habe auf sowas damit schneid ich mir doch nur ins eigene Fleisch,oder?
Gruss klaus
Blödsinn, müssen musst du gar nichts. Es gibt Vertragsfreiheit. Soll die Dame dir einen VA schicken. Den kannst du hier einstellen und die User schauen drüber.
Zur Maßnahme würde ich an deiner Stelle trotzdem noch gehen, weil die alte EGV... Hm, ich weiss nicht. Vielleicht wissen andere mehr.