Vera....ter
Elo-User*in
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Hallo, bei der Vorstellung bei einem Arbeitgeber saß eine Dame vom Arbeitsamt mit dabei.
Ist das in Ordnung ?
Hintergrund1: Es handelt sich bei diesem normalen Beschäftigungsverhältnis um eine Saisonarbeit, wie Spargelstechen, Obsternte ...
Hintergrund2: ... mit Akkordlohn, der nicht zu schaffen ist. (ich wüßte nicht wie, außer der Umgehung von Anweisungen – und in diesem Falle muß man wiederum mit Abzügen rechnen – wie man es also macht, es ist falsch!)
Hintergrund3: Die Entlohnung liegt hier bei machbarer Leistung bei ca. 1 EURO (in der Stunde!). Der Arbeitslose bleibt trotz Abmeldung aus dem ALG II – Bezug ALG II – Empfänger (er bekommt die Leistungen weiter gezahlt), ist aber dort mit ganz normalem Arbeitsvertrag bei der Firma angestellt.
Sobald der Betrag von 100 € (Freibetrag) überschritten wird, wird der darüber hinausgehende Verdienst angerechnet. (zu 80 %)
Gearbeitet wird von Montag bis Sonntag (!) ohne jeglichen Feiertag. Am Sa. und So. jedoch nur 6 Std. täglich. Das ergibt:
Bei 30 Tagen davon
22 volle Arbeitstage je 8 Std. = 176 Std.
8 Arbeitstage je 6 Std. = 48 Std.
insgesamt also 224 Stunden = 224 EURO (BRUTTO!)
davon gehen ab an Lohnsteuer – 33 EURO
davon gehen ab an SV-Beiträge – 23 EURO
bleiben noch übrig: 168 EURO
davon 100 €® anrechnungsfrei
davon 68 €® zu 80 % angerechnet auf ALG II
verbleiben davon (20 % von 68 €® =) 13,60 €®
Insgesamt also NETTO 100 + 54,40 = 154,40 €®
Bilanz:
BRUTTO vor Abzug ALG II: 168 €® / 224 Std. = 0,75 €®
BRUTTO nach Abzug ALG II:
(168 - 54,40 €®)= 113,60 €®/ 224 Std. = 0,5071428 €®
Der Arbeitgeber fragt nicht nach evtl. bestehenden Hinderungsgründen, sondern jeder, der vom AA / ARGE geschickt wird, der wird eingestellt. Wer sich nicht zu dieser Arbeit vorstellt oder zu dieser Arbeit nicht bereit ist, dem wird das ALG II entsprechend gekürzt. Wer vom Arbeitgeber (!) gekündigt wird, erhält vom AA / ARGE ebenfalls das ALG II entsprechend gekürzt.
Ich bestätige die Richtigkeit dieser Angaben ! (also kein FAKE!)
Ich wollte aber nur wissen, ob das AA / ARGE bei der Vorstellung / Vorstellungsgespräch mit dabei sein darf.
Ist das in Ordnung ?
Hintergrund1: Es handelt sich bei diesem normalen Beschäftigungsverhältnis um eine Saisonarbeit, wie Spargelstechen, Obsternte ...
Hintergrund2: ... mit Akkordlohn, der nicht zu schaffen ist. (ich wüßte nicht wie, außer der Umgehung von Anweisungen – und in diesem Falle muß man wiederum mit Abzügen rechnen – wie man es also macht, es ist falsch!)
Hintergrund3: Die Entlohnung liegt hier bei machbarer Leistung bei ca. 1 EURO (in der Stunde!). Der Arbeitslose bleibt trotz Abmeldung aus dem ALG II – Bezug ALG II – Empfänger (er bekommt die Leistungen weiter gezahlt), ist aber dort mit ganz normalem Arbeitsvertrag bei der Firma angestellt.
Sobald der Betrag von 100 € (Freibetrag) überschritten wird, wird der darüber hinausgehende Verdienst angerechnet. (zu 80 %)
Gearbeitet wird von Montag bis Sonntag (!) ohne jeglichen Feiertag. Am Sa. und So. jedoch nur 6 Std. täglich. Das ergibt:
Bei 30 Tagen davon
22 volle Arbeitstage je 8 Std. = 176 Std.
8 Arbeitstage je 6 Std. = 48 Std.
insgesamt also 224 Stunden = 224 EURO (BRUTTO!)
davon gehen ab an Lohnsteuer – 33 EURO
davon gehen ab an SV-Beiträge – 23 EURO
bleiben noch übrig: 168 EURO
davon 100 €® anrechnungsfrei
davon 68 €® zu 80 % angerechnet auf ALG II
verbleiben davon (20 % von 68 €® =) 13,60 €®
Insgesamt also NETTO 100 + 54,40 = 154,40 €®
Bilanz:
BRUTTO vor Abzug ALG II: 168 €® / 224 Std. = 0,75 €®
BRUTTO nach Abzug ALG II:
(168 - 54,40 €®)= 113,60 €®/ 224 Std. = 0,5071428 €®
Der Arbeitgeber fragt nicht nach evtl. bestehenden Hinderungsgründen, sondern jeder, der vom AA / ARGE geschickt wird, der wird eingestellt. Wer sich nicht zu dieser Arbeit vorstellt oder zu dieser Arbeit nicht bereit ist, dem wird das ALG II entsprechend gekürzt. Wer vom Arbeitgeber (!) gekündigt wird, erhält vom AA / ARGE ebenfalls das ALG II entsprechend gekürzt.
Ich bestätige die Richtigkeit dieser Angaben ! (also kein FAKE!)
Ich wollte aber nur wissen, ob das AA / ARGE bei der Vorstellung / Vorstellungsgespräch mit dabei sein darf.