Hallo,
ich bin in den ersten Tagen der Arbeitslosigkeit.Für welchen Lohn muß ich jetzt eine Arbeit annehmen?Ich habe direkt eine Einladung zur Zeitarbeit.
Werden fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch noch bezahlt?
Danke
majosu
Hallo.
3) 1Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt
erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. 2In den ersten
drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr
als 20 Prozent und in den folgenden
drei Monaten um mehr als
30 Prozent dieses Arbeitsentgelts
nicht zumutbar.
3Vom
siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen
niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
SGB 3 - Einzelnorm
Nur wenn die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
nachweislich nicht vom AG getragen werden. Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen.
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