1. Da ich derzeit kein zweites Konto für das Gewerbe aufmachen kann, frage ich mich nun ob ich beim Weiterbewilligungsbescheid vom JC auf den Kontoauszügen alles offen stehen lassen muss oder ob ich alle oder teile der Ausgaben schwärzen darf?
Einnahmen ist klar, brauchen die ja zur Berechnung usw. Aber wie sieht es eben mit den Ausgaben aus? Was darf geschwärzt werden und was nicht?
2. Gibt es in der EKS für die geschätzten Einnahmen (am Anfang) eine Art "Spielraum" den man nicht überschreiten darf, mal abgesehen vom Freibetrag. Meine damit, wenn ich z.B. angebe dass ich denke in den ersten 6 Monaten 100 Euro Gesamtgewinn zu haben, es dann hinterher bei der nächsten EKS aber tatsächlich z.B. 1000 Euro sind, gibt es dann Probleme? Mir geht es nur um die Angabe in der vorhersagenden EKS und ob man dort die tatsächlichen Gewinne nahe treffen muss?
3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?
4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??
5. Reicht es aus dem JC !nach! Anmeldung des Gewerbes lediglich den Gewerbeschein zuzuschicken oder bin ich dazu verpflichtet diese !vor! der Anmeldung eines Gewerbes im Nebenerwerb zu melden? Das ich nach Anmeldung Post von der Bewilligungstante bekomme ist mir bewusst.
6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?
7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)
8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?
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7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)
8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten?
Warum ich damit nicht zum JC gehe?
Kurze Grundinfos: Alle meine Fragen beziehen sich auf ein Gewerbe das als Kleinunternehmen ohne UmSt. im NEBENERWERB geführt werden soll. Derzeit beziehe ich ALG2 (Hartz 4). Dies also bitte bei Antwort beachten.
1. Da ich derzeit kein zweites Konto für das Gewerbe aufmachen kann, frage ich mich nun ob ich beim Weiterbewilligungsbescheid vom JC auf den Kontoauszügen alles offen stehen lassen muss oder ob ich alle oder teile der Ausgaben schwärzen darf?
Einnahmen ist klar, brauchen die ja zur Berechnung usw. Aber wie sieht es eben mit den Ausgaben aus?
Was darf geschwärzt werden und was nicht?
2. Gibt es in der EKS für die geschätzten Einnahmen (am Anfang) eine Art "Spielraum" den man nicht überschreiten darf, mal abgesehen vom Freibetrag. Meine damit, wenn ich z.B. angebe dass ich denke in den ersten 6 Monaten 100 Euro Gesamtgewinn zu haben, es dann hinterher bei der nächsten EKS aber tatsächlich z.B. 1000 Euro sind, gibt es dann Probleme? Mir geht es nur um die Angabe in der vorhersagenden EKS und ob man dort die tatsächlichen Gewinne nahe treffen muss?
3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?
4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??
5. Reicht es aus dem JC !nach! Anmeldung des Gewerbes lediglich den Gewerbeschein zuzuschicken oder bin ich dazu verpflichtet diese !vor! der Anmeldung eines Gewerbes im Nebenerwerb zu melden? Das ich nach Anmeldung Post von der Bewilligungstante bekomme ist mir bewusst.
6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?
7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)
8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?
Das wären wichtige Fragen für mich. Warum ich damit nicht zum JC gehe? Weil gerade mein JC dafür bekannt ist viele Dinge, die mir etwas bringen zu verschweigen! Außerdem würde ich gerne, besonders von anderen Kleinunternehmern hören wie sich das ganze im Alltag verhält und tatsächlich ist, abgesehen von dem was auf irgendwelchen Webseiten steht.
Ich hoffe mir können einige Leute antworten. Dafür wäre ich sehr dankbar
Danke an deinen ausfürhlichen Beitrag Solanus.
Eins wüsste ich aber noch gerne. Ich habe nun mehrfach gelesen dass wen ich ein Kleinunternehmen in Vollzeit ausführen möchte, dass das Jobcenter dann sagen kann "wenn sich das nach 1 Jahr nicht rentiert bzw. Sie davon Leben können, müssen Sie das Gewerbe aufgeben!".
Das lese ich immer wieder auch hier im Forum.
Das was ich machen möchte könnte ich im Neben- als auch im Vollzeiterwerb ausführen. Wenn ich nun dem JC sage dass ich das ganze Vollzeit mache, gibt es dann Fristen vom JC oder auch Finanzamt etc. bis wann ich davon Leben können muss? Oder können dir mir nichts?
Ich meine nun nicht wenn ich garkeinen Gewinn mache. Sondern wenn ich nicht genug Gewinn mache um nach einer gewissen Zeit davon Leben zu können.
Würde sehr gerne das ganze in Vollzeit ausführen, allein um den Idioten aus dem Weg zu gehen und Ruhe zu haben. Allerdings schrecken mich diese Texte im Internet davor ab da ich nicht sicher sagen kann ob ich schon nach 1 Jahr davon Leben kann.
Wenn du mir dies noch beantworten könntest Solanus, wäre ich dir sehr dankbar.
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