8 wichtige Grundfragen zu Kleinunternehmen im ALG2 Bezug

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Kurze Grundinfos: Alle meine Fragen beziehen sich auf ein Gewerbe das als Kleinunternehmen ohne UmSt. im NEBENERWERB geführt werden soll. Derzeit beziehe ich ALG2 (Hartz 4). Dies also bitte bei Antwort beachten .


1. Da ich derzeit kein zweites Konto für das Gewerbe aufmachen kann, frage ich mich nun ob ich beim Weiterbewilligungsbescheid vom JC auf den Kontoauszügen alles offen stehen lassen muss oder ob ich alle oder teile der Ausgaben schwärzen darf?
Einnahmen ist klar, brauchen die ja zur Berechnung usw. Aber wie sieht es eben mit den Ausgaben aus?
Was darf geschwärzt werden und was nicht?

2. Gibt es in der EKS für die geschätzten Einnahmen (am Anfang) eine Art "Spielraum" den man nicht überschreiten darf, mal abgesehen vom Freibetrag. Meine damit, wenn ich z.B. angebe dass ich denke in den ersten 6 Monaten 100 Euro Gesamtgewinn zu haben, es dann hinterher bei der nächsten EKS aber tatsächlich z.B. 1000 Euro sind, gibt es dann Probleme? Mir geht es nur um die Angabe in der vorhersagenden EKS und ob man dort die tatsächlichen Gewinne nahe treffen muss?

3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?

4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??

5. Reicht es aus dem JC !nach! Anmeldung des Gewerbes lediglich den Gewerbeschein zuzuschicken oder bin ich dazu verpflichtet diese !vor! der Anmeldung eines Gewerbes im Nebenerwerb zu melden? Das ich nach Anmeldung Post von der Bewilligungstante bekomme ist mir bewusst.

6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?

7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)

8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?

Das wären wichtige Fragen für mich. Warum ich damit nicht zum JC gehe? Weil gerade mein JC dafür bekannt ist viele Dinge, die mir etwas bringen zu verschweigen! Außerdem würde ich gerne, besonders von anderen Kleinunternehmern hören wie sich das ganze im Alltag verhält und tatsächlich ist, abgesehen von dem was auf irgendwelchen Webseiten steht.

Ich hoffe mir können einige Leute antworten. Dafür wäre ich sehr dankbar
 

Die Ausgaben zu schwärzen macht nicht wirklich Sinn weil Du die Ausgaben eh mit einer Rechnung, Quittung o.ä belegen musst. Kein Beleg keine Anerkennung der Kosten.


Es exestiert theoretisch ein Spielraum im Bezug darauf welche Kosten in welcher Höhe anerkannt werden können. Mein Jobcenter allerdings versucht so viel wie möglich nicht anzuerkennen weil eine selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb hier nicht gern gesehen ist. Es kann aber keine Probleme geben wenn die Zahlen in der vorläufigen EKS von der abschließenden EKS abweichen da die vorläufige EKS nur eine Prognose ist.

3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?

Wenn in der vorläufigen EKS ein Gewinn ausgewiesen ist der das Amt zu Abzügen berechtigt ziehen die auch sofort ab unabhängig davon wann tatsächlich das Geld fließt. Wenn Du in der abschließenden EKS dann einen geringeren Gewinn haben solltest kannst Du das Geld zurück fordern.

4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??

Die EKS müsst normal schon ausreichen. Ich reiche immer noch meine EÜR mit ein.


Gewerbe anmelden - Änderungsmitteilung an Jobcenter

6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?

Nein das ist nicht ganz korrekt. Grundsätzlich sind erstmal 100,00 frei. Zuverdients wie bei jedem anderen Nebenerwerb auch. Die anderen 65,00 können durch Prämien für Versicherungen und Vorsorge frei sein. Hier bin ich mir aber nicht ganz so sicher wie das im Detail ist weil ich nur mit den 100,00 Freibetrag rechne

7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)

Nein. Du musst aber aufpassen, das Du dem Amt gegenüber nicht mitteilst das Du mehr als 10 Stunden pro Woche für den Nebenerwerb aufbringst, weil Du so theoretisch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?

Ja das ist richtig.

Ich kann Dir nur raten vorab mit Deinem Jobcenter ein Gespräch zu führen. Wenn Das Jobcnter da nicht mitzieht hast Du mehr Aufwand und Ärger als Dir lieb ist
 
Vielen Dank dafür dass du dir die Zeit zur Beantwortung aller meiner Fragen genommen hast .

Nun bin ich schonmal einen großen Schritt weiter.

Eine Frage habe ich aber nochmal da ich da noch nicht ganz sicher bin.
Bezüglich dem "im Nebenerwerb". Irgendwie muss das JC doch wissen dass das ganze nur im Nebenberwerb gemacht wird da Sie doch sonst von Vollzeit ausgehen. Wie bekommen die das denn raus? Durch die EKS? Gehen die dann vom Gewinn in der EKS aus dass man nur im Nebenerwerb tätig ist oder muss man es denen direkt sagen?
 
...
7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)

Nein. Die Höchstgrenze von 15 Stunden pro Woche gilt nur für Leute im ALG-1-Bezug,weil es da um die Frage "arbeitslos oder nicht?" geht. Bei ALG-2 steht dagegen die Frage, ob Du von Deinem Verdienst leben kannst. Es gibt genug Leute, die Vollzeit arbeiten und trotzdem ALG2 beziehen. Von denen verlangt das Amt dann Bewerbungen auf besser bezahlte Stellen.

8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten?

Zu allem. Wie Du Deine Nebentätigkeit mit Bewerbugen, Vorstellungsgesprächen, JC-Terminen und Maßnahmen koordiniert bekommst, interessiert das Amt überhaupt nicht. Wer ein Ladengeschäft betreibt, muß damit rechnen, bevorzugt während seiner Öffnungszeiten vorgeladen zu werden. Als ALG2-Bezieher muß mein seine Selbständigkeit leider dahingehend ausrichten, dem Amt möglichst keine Angriffspunkte für Störmanöver zu bieten.

Warum ich damit nicht zum JC gehe?

Weil Du von denen im besten Falle keine Hilfe bekommst, das ist uns schon klar.

https://www.elo-forum.org/existenzg...ler-selbstaendigkeit-hartz-iv-gestrichen.html
 
Mal abgesehen, dass hier wieder viel Halbwissen und teilweise auch Fehlinformationen verbreitet werden, aus eigenem Erleben ein paar wichtige Infos:

Kurze Grundinfos: Alle meine Fragen beziehen sich auf ein Gewerbe das als Kleinunternehmen ohne UmSt. im NEBENERWERB geführt werden soll. Derzeit beziehe ich ALG2 (Hartz 4). Dies also bitte bei Antwort beachten .

Bei ALG 2 und Selbständigkeit gibt es keine Unterscheidung zwischen Nebenerwerb und Haupterwerb.

In beiden Fällen musst Du Deine Gewinne melden, in beiden Fällen arbeitest Du um Deinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu decken. Eine Stundenbeschränkung gibt es in beiden Fällen nicht.

Haupt- oder Nebenerwerb ist nur für die KK Interessant. Weil sich danach berechnet wer wieviel Beitrag zu zahlen hat. Haupt- und Nebenerwerb bedeutet nur, aus welchen Mitteln deckst Du den Hauptanteil deines Einkommens. Für das JC ist die Unterscheidung insofern interessant, weil sich danach bestimmt wieviel Schikane Du ertragen musst.


Generell ist hier nicht nur die Meldepflicht zu beachten. Es gilt auch das BundesDatenSchutzGesetz zu beachten.

Alle Personen bezogenen Daten deiner Kunden und Lieferanten, alle Daten, die religiöse, persönliche, weltanschauliche und politische Ansichten, anziegen sind zu schützen. D. h. zu schwärzen.

Bedeutet im Einzelnen:

Für was Du Geld ausgibts, geht niemanden etwas an, kann geschwärzt werden.

D. h. bei allen privaten Ausgaben kannst Du den Empfänger und den Ausgabegrund schwärzen.

D. h. bei allen Einnahmen, egal ob Privat oder Geschäftlich kannst Du den Absender schwärzen.

Generell muss das Datum und der Betrag ungeschwärzt bleiben.

Bei geschäftlichen Ein- und Ausgaben zusätzlich ein Zuordnungskriterium wie Rechnungsnummer oder Kundennummer oder Verwendungszweck.

Bei privaten Einnahmen ein Zurodnungskriterium wie Grund der Zahlung oder, sofern es keine natürliche Person ist, der Absender.

Bei privaten Ausgaben macht es Sinn bei allen anrechenbaren, leistungsrelevanten Ausgaben den Empfänger (sofern es keine natürliche Person ist) offen zu lassen.

Natürliche Person bedeutet: Der Name einer lebenden Person.


Alles, was DU in der vorausschauenden EKS an Einnahmen und Ausgaben angibst, kann und wird angerechnet und hat Auswirkung auf Deine H4 Leistung.

Deshalb auf keinen Fall eine Kaffeesatzleserer versuchen. Dort gehört nur rein, was tatsächlich anfällt. Keine Erwartung oder Schätzung.

Bedeutet:
Bei den Ausgaben: Miete, Mietnebenkosten, Zeitungsabbo, Versicherungsbeiträge, Telefongrundgebühren, also alle Zahlungen. die mit Vertrag nachgewiesen werden können.

Bei den Einnahmen:
Nur vertraglich zugesicherte und tatsächlich stattfindende Einnahmen. Schätzungen und Erwartungen haben hier nichts zu suchen.

Sonst gehört nichts darein.


3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?

Die EKS ist die Grundlage auf der Dein Anspruch berechnet wird. Also jede Schätzung wird als schon gezahlt angenommen. Deswegen äußerste Vorsicht bei der vorausschauenden EKS.

4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??

Rein voḿ Datenschutz her mußt du nur die Art der Ausgabe und die Höhe der Ausgabe sowie die Höhe der Einnahme angeben. Kunden-, Lieferanten- und Geschäftsdaten sind geschützt und dürfen nicht eingefordert werden.

Sprich Namen und Anschriften, Zahlungs- und Einkaufskonditionen sind zu schwärzen. BDSG sowie SGB setzen da ganz genaue Grenzen, die gerne von den JC überschritten werden.

Vorlegen musst Du alles, was für die Leistungsberechnung relevant ist. D. h. alles was geeignet ist um deine Ausgaben zu prüfen, Deine Einńahmen zu erfassen und den Gewinn daraus zu errechnen. Alles was die Angemessenheit der Ausgaben beweist. Mit was Du Deine Einnahmen erwirtschaftest ist dabei völlig irrelevant, wird aber gerne mit erfragt. Handelst Du mit Waren, solltest Du den Einkauf und den Verkauf zuordenbar machen. Einnahmen, die Du aus Dienstleistung, d. h. ohne Einkäufe (Ausgaben) erwirtschaftest sind in der Art der Dienstleistung irrelevant. Da ist nur die Höhe der Einnahme und der Zuflusszeitpunkt wichtig.



Dem JC musst Du die Aufnahme des Gewerbes zwar anzeigen, Sinn macht es den Gewerbeschein vorzulegen und die Vorlage bestätigen zu lassen, zur Akte braucht er aber nicht gegeben werden. Eine einfache Veränderungsmeldung mit Datum der Gewerbeanmeldung und Art des Gewerbes ist ausreichend.

6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?

Dies gibt es nicht im ALG 2. Es wird alles als Einkommen erfasst und dann genauso wie bei Arbeitnehmern die Freibeträge berechnet. Pauschalen oder ähnliches gibt es nicht. Die Berechnungregeln findest Du im Forum oder im Netz bzw. direkt im SGB 2

7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)

Nicht das Amt legt die Stunden fest, du legst Sie selbst fest. Du erklärst wieviel Du in Deinem Gewerbe arbeiten möchtest. Das Amt kann jedoch dann über die restlichen Stunden bis zur Vollzeit "verfügen". D. h. Dich zu Sinnlosmaßnahmen schicken, dich sinnlos Einladen, Dich zu Bewerbungen auf Voll- und Teilzeitstellen, auf geringfügige und Helferstellen verdonnern etc. Dich schikanieren und auf das SGB festlegen.


8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?

Wenn Du erklärst nur eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit zu arbeiten, dann ja.


Das JC würde Dich mit Sicherheit nur teilweise zu Deinen Rechten aber zu 100% zu Deinen Pflichten aufklären. Es würde alles was ihm Geld spart dir auferlegen und als Pflicht darstellen, alles was Dir mehr Unterstützung bringt jedoch verschweigen.

Ich hoffe mir können einige Leute antworten. Dafür wäre ich sehr dankbar

Nicht dafür, was und wie du es handhabst ist Dir überlassen.
 
Danke an deinen ausfürhlichen Beitrag Solanus.

Eins wüsste ich aber noch gerne. Ich habe nun mehrfach gelesen dass wen ich ein Kleinunternehmen in Vollzeit ausführen möchte, dass das Jobcenter dann sagen kann "wenn sich das nach 1 Jahr nicht rentiert bzw. Sie davon Leben können, müssen Sie das Gewerbe aufgeben!".
Das lese ich immer wieder auch hier im Forum.

Das was ich machen möchte könnte ich im Neben- als auch im Vollzeiterwerb ausführen. Wenn ich nun dem JC sage dass ich das ganze Vollzeit mache, gibt es dann Fristen vom JC oder auch Finanzamt etc. bis wann ich davon Leben können muss? Oder können dir mir nichts?
Ich meine nun nicht wenn ich garkeinen Gewinn mache. Sondern wenn ich nicht genug Gewinn mache um nach einer gewissen Zeit davon Leben zu können.

Würde sehr gerne das ganze in Vollzeit ausführen, allein um den Idioten aus dem Weg zu gehen und Ruhe zu haben. Allerdings schrecken mich diese Texte im Internet davor ab da ich nicht sicher sagen kann ob ich schon nach 1 Jahr davon Leben kann.

Wenn du mir dies noch beantworten könntest Solanus, wäre ich dir sehr dankbar .
 

Bisher gibt es dafür keine gesetzliche Regelung seitens der JC.

Natürlich läßt sich fragen, warum geht es nicht voran?

Liegt es am Businessplan, liegt es am Geschäftsumfeld, ist die Geschäftsidee nicht ausreichend hinterfragt oder liegt es am HE, der kein Interesse hat in die Gewinnzone zu kommen.

Zwamgsabmeldungen oder "Pistole auf die Brust" jetzt abmelden oder kein H4, dafür gibt es keine gesetzliche Regelung, derzeit!

Im Gesetz wird gefordert "alles zur Minderung der Bedürftigkeit zu unternehmen"

Nur macht es auch wenig Sinn, wenn ein lukrativer Job angeboten wird diesen nach mehreren Jahren als HE abzulehnen. Das ist also eine Gratwanderung, die bei mir so aussieht, ich biete meine Arbeitskraft dem JC an, mit der Vorgabe, dass ich unmittelbar aus der Bedürftigkeit rauskommen muss. Hat das JC nichts in dieser Richtung, bleibt alles beim Alten.



Beim FA gibt es ein ungeschriebenes Vorgehen. Wenn nach mehreren Jahren, meistens 4 - 5, keine Gewinnzone erreicht wird, dann wird die Gewinnerzielungsabsicht bestritten und man wird als Arbeitnehmer rückwirkend versteuert. Und das kann teuer werden.


Meine Empfehlung, aus eigenem Erleben, immer eine jährliche Steigerung der Umsätze nachweisen, immer kaufmännisch handeln, auf komplizierte Steuertricks verzichten und versuchen so nach 3 -4 Jahren sich abzunabeln. Auch wenn man später wieder in den Bezug fallen könnte.

Allerdings ollte man auch zu sich selbst so ehrlich sein und erkennen, wenn man sich verrechnet hat und das Gewerbe so nicht funktioniert. Dann aber nicht aufgeben, sondern neue Wege suchen.

Mein Geschäft hat sich in den letzten 10 Jahren mehrfach verändert. Ich bin den Gegebenheiten der Technik und des Marktes gefolgt und war auch nach 4 Jahren unabhängig. Nur unvorhersehnbare Krankheit hat mich wieder hierher gebracht und das kann ich nunmal so gut wie nicht steuern. Trotzdem setze ich alles daran von dieser schikanösen Behörde weg zu kommen. Mehrere Rechtsanwälte, drei Verfahren vor dem SG und all meine Kraft um wieder in die ausreichende Gewinnzone zu kommen.

Das Ziel vor Augen haben. dieses Vertreten und offensiv erklären.

Das Wichtigste dabei, nichts gefallen lassen seitens der JC. Recht und Gesetz ist vorhanden und dieses auch einfordern. Niemals zu irgendwelchen mündlichen Kompromissen oder mündlichen Vereinbarungen hinreisen lassen. Mit dem JC wird generell nur schriftlich kommuniziert, per Fax und Bote, egal wie gut man miteinander zusammenarbeitet.
 
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