Kurze Grundinfos: Alle meine Fragen beziehen sich auf ein Gewerbe das als Kleinunternehmen ohne UmSt. im NEBENERWERB geführt werden soll. Derzeit beziehe ich ALG2 (Hartz 4 ). Dies also bitte bei Antwort beachten
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1. Da ich derzeit kein zweites Konto für das Gewerbe aufmachen kann, frage ich mich nun ob ich beim Weiterbewilligungsbescheid vom JC auf den Kontoauszügen alles offen stehen lassen muss oder ob ich alle oder teile der Ausgaben schwärzen darf?
Einnahmen ist klar, brauchen die ja zur Berechnung usw. Aber wie sieht es eben mit den Ausgaben aus?
Was darf geschwärzt werden und was nicht?
2. Gibt es in der EKS für die geschätzten Einnahmen (am Anfang) eine Art "Spielraum" den man nicht überschreiten darf, mal abgesehen vom Freibetrag. Meine damit, wenn ich z.B. angebe dass ich denke in den ersten 6 Monaten 100 Euro Gesamtgewinn zu haben, es dann hinterher bei der nächsten EKS aber tatsächlich z.B. 1000 Euro sind, gibt es dann Probleme? Mir geht es nur um die Angabe in der vorhersagenden EKS und ob man dort die tatsächlichen Gewinne nahe treffen muss?
3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?
4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??
5. Reicht es aus dem JC !nach! Anmeldung des Gewerbes lediglich den Gewerbeschein zuzuschicken oder bin ich dazu verpflichtet diese !vor! der Anmeldung eines Gewerbes im Nebenerwerb zu melden? Das ich nach Anmeldung Post von der Bewilligungstante bekomme ist mir bewusst.
6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?
7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)
8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?
Das wären wichtige Fragen für mich. Warum ich damit nicht zum JC gehe? Weil gerade mein JC dafür bekannt ist viele Dinge, die mir etwas bringen zu verschweigen! Außerdem würde ich gerne, besonders von anderen Kleinunternehmern hören wie sich das ganze im Alltag verhält und tatsächlich ist, abgesehen von dem was auf irgendwelchen Webseiten steht.
Ich hoffe mir können einige Leute antworten. Dafür wäre ich sehr dankbar
1. Da ich derzeit kein zweites Konto für das Gewerbe aufmachen kann, frage ich mich nun ob ich beim Weiterbewilligungsbescheid vom JC auf den Kontoauszügen alles offen stehen lassen muss oder ob ich alle oder teile der Ausgaben schwärzen darf?
Einnahmen ist klar, brauchen die ja zur Berechnung usw. Aber wie sieht es eben mit den Ausgaben aus?
Was darf geschwärzt werden und was nicht?
2. Gibt es in der EKS für die geschätzten Einnahmen (am Anfang) eine Art "Spielraum" den man nicht überschreiten darf, mal abgesehen vom Freibetrag. Meine damit, wenn ich z.B. angebe dass ich denke in den ersten 6 Monaten 100 Euro Gesamtgewinn zu haben, es dann hinterher bei der nächsten EKS aber tatsächlich z.B. 1000 Euro sind, gibt es dann Probleme? Mir geht es nur um die Angabe in der vorhersagenden EKS und ob man dort die tatsächlichen Gewinne nahe treffen muss?
3. Wird in den ersten 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung und EKS bereits die geschätzten Einnahmen vom Regelsatz abgezogen oder erfolgt dies erst wenn nach 6 Monaten die tatsächliche EKS vorhanden ist?
4. Was genau will das JC bezüglich meines Umsatzes haben, abgesehen vom Zeitraum? Nur die EÜR oder muss ich noch andere Sachen vorlegen??
5. Reicht es aus dem JC !nach! Anmeldung des Gewerbes lediglich den Gewerbeschein zuzuschicken oder bin ich dazu verpflichtet diese !vor! der Anmeldung eines Gewerbes im Nebenerwerb zu melden? Das ich nach Anmeldung Post von der Bewilligungstante bekomme ist mir bewusst.
6. Frage zur Anrechnung: Ist es aktuell richtig dass monatlich 165 Euro reiner Gewinn aus einem Gewerbe frei sind und alles was darüber geht wird angerechnet, abzüglich 20% ?
7. Da das ganze ja voerst im Nebenerwerb stattfindet, kann mir das Amt z.B. max. Arbeitsstunden pro Woche auferlegen? (abgesehen davon dass Sie dies bei reinem Onlinegeschäft über PC schlecht nachvollziehen könnten)
8. Zu was kann mich das JC weiterhin verpflichten? Habe gehört das man trotzdem weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss und wohl auch trotzdem an evtl. Maßnahmen teilnehmen muss. Ist dies richtig?
Das wären wichtige Fragen für mich. Warum ich damit nicht zum JC gehe? Weil gerade mein JC dafür bekannt ist viele Dinge, die mir etwas bringen zu verschweigen! Außerdem würde ich gerne, besonders von anderen Kleinunternehmern hören wie sich das ganze im Alltag verhält und tatsächlich ist, abgesehen von dem was auf irgendwelchen Webseiten steht.
Ich hoffe mir können einige Leute antworten. Dafür wäre ich sehr dankbar