62 Jahre, seit 14 Jahren EM-Rente (auch wegen Arbeitsmarkt) GdB 60 - jetzt Einladung vom Jobcenter

Leser in diesem Thema...

gipsifilla

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Aug 2015
Beiträge
19
Bewertungen
7
Hallo, guten Abend,

ich habe seit September 2015 mit dem Jobcenter zu tun. Bisher keine EGV unterschrieben, die 3. dieser Art kam Anfang September 2017 per Post.

Alle hatten den gleichen Inhalt wie:
Stabilisierung Ihrer Gesundheit
und
Einreichung ärztlicher Berichte.

Nach gut 2 Jahren kam jetzt die Einladung:

"Bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in das
Jobcenter.

Ich möchte mit Ihnen Ihr(e) Stellengesuch(e) und vermittlungsrelevante Daten besprechen bzw. ergänzen.

Dies ist eine Einladung nach § 69 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 % des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert."


Ja, wie soll ich mich verhalten? Ich habe natürlich Arztberichte, möchte diese aber dem SB nicht anvertrauen, dieser sensible Inhalt geht ihn nichts an.

Aber woher soll er dann wissen, was für Arbeitsplätze für mich in Frage kommen?

mfg gipsifilla
 

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
den termin wahrnehmen, die EGV zur prüfung mitnehmen oder gleich ablehnen.
da SB deine einschränkungen nicht kennt, du nicht verpflichtet bist, mit ihm über gesundheitsfragen zu reden, kann auch keine EGV abgeschlossen werden.

dafür hat SB dann durch den ärztl. dienst ein gutachten anfertigen zu lassen, dem du natürlich deine arztberichte zur verfügung stellen solltest.

der kann dann anhand der unterlagen feststellen, welche arbeit du überhaupt noch ausüben kannst. danach hat SB sich dann zu richten.

und die dann angebotenen arbeitsplätze müssen auch den vorgaben der DRV entsprechen, immerhin zahlen die eine rente wegen verschlossenem arbeitsmarkt, kennen also deine einschränkungen und sehen wohl keine freien sozialversicherungspflichtigen teilzeit-arbeitsplätze für dich.
 
Oben Unten