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ExitUser 55598
Gast
Hallo, ich habe in den letzten zwei Wochen, zwei Anhörungen bekommen.
Bei einem geht es darum, das ich angeblich zu einem vereinbarten Vorstellungstermin nicht erschienen bin, bei dem anderen das ich mich auf ein VV nicht gemeldet habe.
Beides sind lügen, weder wurde bei den einem Arbeitgeber ein Termin vereinbart, noch habe ich mich bei dem AG nicht beworben (E-mail Sendenachweis etc. habe ich meiner Stellungnahme beiglegt).
So da die Arbeitgeber offenbar mit Absicht unwahre Behauptungen über mich beim Jobcenter verbreitet haben, würde ich die gerne anzeigen.
In meinen Stellungnahmen schrieb ich, das ich zwecks strafrechtlicher Prüfung eine Kopie der Antwort des Arbeitgebers haben möchte. Eine Reaktion auf meine Stellungnahmen bekam ich bisher nicht.
Jedenfalls möchte ich gerne schon jetzt aktiv gegen diese unseriösen Arbeitgeber werden und sie anzeigen. Daher frage ich mich, ob ich einen direkten Ansprechpartner der VV anzeigen soll oder einfach ganz die ganze Firma? Und wie ist das eigentlich wenn man als AG beim Jobcenter falsche Angaben macht? Gibt es dann nicht auch eine Ordungswidrigkeit wie bei einem Antragsteller?
Und da ich vorher noch nie mit Sanktionen zu tun hatte, weiss ich auch nicht, ob ich dann evtl. die Sanktionen hintereinander bekommen würde oder die zwei zusammen?
Klar, das ich im Fall von Sanktionen dagegen angehen werde, mit Anwalt etc. aber erstmal hat man ja die Sanktion am Hals...
Gruß
Bei einem geht es darum, das ich angeblich zu einem vereinbarten Vorstellungstermin nicht erschienen bin, bei dem anderen das ich mich auf ein VV nicht gemeldet habe.
Beides sind lügen, weder wurde bei den einem Arbeitgeber ein Termin vereinbart, noch habe ich mich bei dem AG nicht beworben (E-mail Sendenachweis etc. habe ich meiner Stellungnahme beiglegt).
So da die Arbeitgeber offenbar mit Absicht unwahre Behauptungen über mich beim Jobcenter verbreitet haben, würde ich die gerne anzeigen.
In meinen Stellungnahmen schrieb ich, das ich zwecks strafrechtlicher Prüfung eine Kopie der Antwort des Arbeitgebers haben möchte. Eine Reaktion auf meine Stellungnahmen bekam ich bisher nicht.
Jedenfalls möchte ich gerne schon jetzt aktiv gegen diese unseriösen Arbeitgeber werden und sie anzeigen. Daher frage ich mich, ob ich einen direkten Ansprechpartner der VV anzeigen soll oder einfach ganz die ganze Firma? Und wie ist das eigentlich wenn man als AG beim Jobcenter falsche Angaben macht? Gibt es dann nicht auch eine Ordungswidrigkeit wie bei einem Antragsteller?
Und da ich vorher noch nie mit Sanktionen zu tun hatte, weiss ich auch nicht, ob ich dann evtl. die Sanktionen hintereinander bekommen würde oder die zwei zusammen?
Klar, das ich im Fall von Sanktionen dagegen angehen werde, mit Anwalt etc. aber erstmal hat man ja die Sanktion am Hals...
Gruß