Feierliche Rückblicke genügen nicht
Von Anne Dänner
Bonn, 23. Mai 1949: Der Präsident des Parlamentarischen Rates Konrad Adenauer verkündet in einer feierlichen Sitzung das Inkrafttreten des Grundgesetzes. Elf Ministerpräsidenten – die der Länder in den drei westlichen Besatzungszonen – haben das Dokument unterzeichnet. Das Fundament hatte 1948 der Verfassungskonvent, ein Ausschuss von Sachverständigen und Wissenschaftlern gelegt. 60 Jahre später schauen wir in Gedenkveranstaltungen, Festreden und Medienberichten stolz auf die Errungenschaften, die wir den 66 Vätern und 4 Müttern des Grundgesetzes verdanken. Doch zurückzublicken genügt nicht...
Quelle: NRhZ-online
Von Anne Dänner
Bonn, 23. Mai 1949: Der Präsident des Parlamentarischen Rates Konrad Adenauer verkündet in einer feierlichen Sitzung das Inkrafttreten des Grundgesetzes. Elf Ministerpräsidenten – die der Länder in den drei westlichen Besatzungszonen – haben das Dokument unterzeichnet. Das Fundament hatte 1948 der Verfassungskonvent, ein Ausschuss von Sachverständigen und Wissenschaftlern gelegt. 60 Jahre später schauen wir in Gedenkveranstaltungen, Festreden und Medienberichten stolz auf die Errungenschaften, die wir den 66 Vätern und 4 Müttern des Grundgesetzes verdanken. Doch zurückzublicken genügt nicht...
Quelle: NRhZ-online