Hi,
die §§ 57 und 60 SGB2 verpflichten Arbeitgeber, über Arbeitsentgeld Auskunft zu geben, wenn die Agentur danach verlangt.
Aber müssen die Arbeitgeber nicht auch prüfen können, ob das wirklich notwendig ist oder müssen die auf jede Anfrage ohne Prüfung reagieren.
In meinem Fall wurde für einen Zeitraum ohne Leistungsbezug angefragt und auch Rückantwort bekommen. Allerdings für meine Studienzeit, wo ich KEINE staatlichen Leistungen bekommen habe. Der entsprechende Vermerk war dann auch: "Leistungen überschneiden sich nicht mit der Arbeitstätigkeit". Tja...
Mich interessiert nicht der Datenschutzrechtliche Aspekt, der Datenschutz ist bereits eingeschaltet. Mich interessiert der strafrechtliche Aspekt. Weiß da einer was darüber? Und wo erstattet man Anzeige?
die §§ 57 und 60 SGB2 verpflichten Arbeitgeber, über Arbeitsentgeld Auskunft zu geben, wenn die Agentur danach verlangt.
Aber müssen die Arbeitgeber nicht auch prüfen können, ob das wirklich notwendig ist oder müssen die auf jede Anfrage ohne Prüfung reagieren.
In meinem Fall wurde für einen Zeitraum ohne Leistungsbezug angefragt und auch Rückantwort bekommen. Allerdings für meine Studienzeit, wo ich KEINE staatlichen Leistungen bekommen habe. Der entsprechende Vermerk war dann auch: "Leistungen überschneiden sich nicht mit der Arbeitstätigkeit". Tja...
Mich interessiert nicht der Datenschutzrechtliche Aspekt, der Datenschutz ist bereits eingeschaltet. Mich interessiert der strafrechtliche Aspekt. Weiß da einer was darüber? Und wo erstattet man Anzeige?