Hallo,
ja so ist es die - Zahlungsanweisung zur Verrechnung – sind ca. 5 ½ Jahre alt, aus September 2007. Fragt mich bitte nicht wie so etwas passieren konnte. Ich habe sie mit ein paar anderen ungeöffneten Briefen beim Frühjahrsputz in einem Karton mit alten ALG1 Unterlagen gefunden. Da es sich nun nicht nur um 5.-€ handelt interessiert es mich schon was da noch geht. Bevor ich nun einfach versuche sie einzureichen würde ich gerne erstmal ein paar Dinge klären. Ein paar Informationen vorweg.
Es sind die normal Zahlungsanweisung zur Verrechnung ALG1( Schecks aus Nürnberg ).
Mich interessieren jetzt nicht die Vorlagefristen von z.B. 8 Tagen ( innerhalb Deutschlands ) sondern Infos die darüber hinausgehen, denn ein Scheck ich auch nach Ablauf der Vorlagefrist Gültig.
LG Jariff
ja so ist es die - Zahlungsanweisung zur Verrechnung – sind ca. 5 ½ Jahre alt, aus September 2007. Fragt mich bitte nicht wie so etwas passieren konnte. Ich habe sie mit ein paar anderen ungeöffneten Briefen beim Frühjahrsputz in einem Karton mit alten ALG1 Unterlagen gefunden. Da es sich nun nicht nur um 5.-€ handelt interessiert es mich schon was da noch geht. Bevor ich nun einfach versuche sie einzureichen würde ich gerne erstmal ein paar Dinge klären. Ein paar Informationen vorweg.
Es sind die normal Zahlungsanweisung zur Verrechnung ALG1( Schecks aus Nürnberg ).
Mich interessieren jetzt nicht die Vorlagefristen von z.B. 8 Tagen ( innerhalb Deutschlands ) sondern Infos die darüber hinausgehen, denn ein Scheck ich auch nach Ablauf der Vorlagefrist Gültig.
Hinweis: Artikel 32 ScheckG.
| (2) Wenn der Scheck nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch
| nach Ablauf der Vorlegungsfrist Zahlung leisten.
Fragen sind:| (2) Wenn der Scheck nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch
| nach Ablauf der Vorlegungsfrist Zahlung leisten.
- Gilt für den Scheckaussteller, weil Behörde vielleicht etwas Besonderes? (werden nicht eingelöste Schecks vielleicht automatisch widerrufen)
- Hat jemand praktische Erfahrung mit einem so lange verschollenen Scheck?
- Ich beziehe im Moment ALG2. Was könnte nun eine zusätzliche Summe X über diesen Weg bedeuten? Bzw. kann ich durch triggern eines so alten Vorganges eine so genannte Bürokratie-Kompetenz-Zuständikeitskaskade auslösen?
(nach dem Motto -never touch a running system-)
Ich habe noch zu einem anderen Thema Fragen. Ist es üblich einen 2. Tread aufzumachen oder lieber 2 Themen in einem?- Hat jemand praktische Erfahrung mit einem so lange verschollenen Scheck?
- Ich beziehe im Moment ALG2. Was könnte nun eine zusätzliche Summe X über diesen Weg bedeuten? Bzw. kann ich durch triggern eines so alten Vorganges eine so genannte Bürokratie-Kompetenz-Zuständikeitskaskade auslösen?
LG Jariff