Hallo,
kann mir jemand den § 48 SGB X Aufhebung eines Verwaltungaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse erklären?
Was heißt genau Dauerwirkung?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Danke.
LG.
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Erwerbslosenforum Deutschland.