Hallo,
ich habe heute ein Gespräch mit meinem Bereichsleiter gehabt. Bisher hatte ich 1,5 Stunden am Tag bei 6 Tagewoche, was nach meiner neulichen Tariflohnerhöhung ca. 430 Euro brutto ist.
Das Ergebnis vom Gespräch ist, dass ich nun ein weiteres Objekt übernehme mit ca. 5-6 Stunden zusätzlich pro Woche, was mich nun in einen SV-pflichtigen Teilzeit-Job bringt. freu.
Ich hoffe, dass dies nun dazu führt, dass mich das Mobcenter einigermaßen in Ruhe lässt mit Androhungen von EEJ, Maßnahme oder im schlimmsten Fall dieses Sklaven-Teilhabe-Gedöns, die ich dann wieder mit Gegenvorschläge und Widersprüche bisher erfolgreich abgwehrt habe (und ich darauf als alter Sack auf diese Schreiberei keine Lust mehr habe). Zurück zum eigentlichen.
Der neue Arbeitsvertrag wird nun aufgesetze und wird in ein- bis zwei Wochen bei mir eintrudeln, so dass ich wahrscheinlich Mitte März oder zum 1. April das neue Objekt übernehmen werde. Der erhöhte Lohn würde entweder dann Mitte April oder Mai kommen.
Meine Frage ist: Wann gebe ich die VÄM nun ab? Nach Erhalt und Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag oder nach Erhalt der neuen Lohnabrechnung (April bzw. Mai). Meine Befürchtung wäre bei zu früher Abgabe, dass die übereifrig zu viel bzw. zu früh die Leistungen einbehalten und Anfang April bzw. Mai im schlimmsten Fall nicht mal meine vollständige KdU mehr überwiesen bekomme und bis zum 15. von Kranenberger und Semmelbrösel leben darf.
Ausserdem wäre die Frage, was ich dem Mobcenter vorlege: Den Vertrag lege ich mit Sicherheit nicht vor. Wäre also entweder die erste Lohnabrechnung oder diese Arbeitgeberbescheinigung. Wobei letzeres im Grunde auch erst nach der ersten Abrechnung erstellt werden kann.
Danke
ich habe heute ein Gespräch mit meinem Bereichsleiter gehabt. Bisher hatte ich 1,5 Stunden am Tag bei 6 Tagewoche, was nach meiner neulichen Tariflohnerhöhung ca. 430 Euro brutto ist.
Das Ergebnis vom Gespräch ist, dass ich nun ein weiteres Objekt übernehme mit ca. 5-6 Stunden zusätzlich pro Woche, was mich nun in einen SV-pflichtigen Teilzeit-Job bringt. freu.
Ich hoffe, dass dies nun dazu führt, dass mich das Mobcenter einigermaßen in Ruhe lässt mit Androhungen von EEJ, Maßnahme oder im schlimmsten Fall dieses Sklaven-Teilhabe-Gedöns, die ich dann wieder mit Gegenvorschläge und Widersprüche bisher erfolgreich abgwehrt habe (und ich darauf als alter Sack auf diese Schreiberei keine Lust mehr habe). Zurück zum eigentlichen.
Der neue Arbeitsvertrag wird nun aufgesetze und wird in ein- bis zwei Wochen bei mir eintrudeln, so dass ich wahrscheinlich Mitte März oder zum 1. April das neue Objekt übernehmen werde. Der erhöhte Lohn würde entweder dann Mitte April oder Mai kommen.
Meine Frage ist: Wann gebe ich die VÄM nun ab? Nach Erhalt und Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag oder nach Erhalt der neuen Lohnabrechnung (April bzw. Mai). Meine Befürchtung wäre bei zu früher Abgabe, dass die übereifrig zu viel bzw. zu früh die Leistungen einbehalten und Anfang April bzw. Mai im schlimmsten Fall nicht mal meine vollständige KdU mehr überwiesen bekomme und bis zum 15. von Kranenberger und Semmelbrösel leben darf.
Ausserdem wäre die Frage, was ich dem Mobcenter vorlege: Den Vertrag lege ich mit Sicherheit nicht vor. Wäre also entweder die erste Lohnabrechnung oder diese Arbeitgeberbescheinigung. Wobei letzeres im Grunde auch erst nach der ersten Abrechnung erstellt werden kann.
Danke