Hallo Zusammen,
mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Interessieren:
Ich hatte eine abschließende EKS abgegeben für 6 Monate, leider wusste ich nicht, wie sie genau auszufüllen ist.
Ich bekam eine Rückforderung in Höhe von ca. 2500,- Euro ohne jede Erläuterung oder Berechnung.
Nach eigener Überprüfung musste ich jetzt feststellen, dass diese Rückforderung um ca. 1500,- Euro zu hoch ist. Sie hatten die Einnahmen abzüglich den Freibetrag genommen und die Ausgaben nicht berücksichtigt.
Ich habe im September lt. § 44 einen Überprüfungsantrag (Rücknahme eines rechtsw. Becheides) mit neuer Buchhaltung (abschl. EKS , mit Raumkosten, Benzinkosten, Div. Werbungskosten, welche ich vorher nicht drin hatte) abgeschickt.
Nun erhalte ich vom JC folgende Antwort auf diesen Überprüfungsantrag :
Sehr geehrte Frau XXX,
bezüglich Ihrem Antrag vom XXX auf Überprüfung Ihres Bescheides vom XXX nach § 44 SGB X und der Vorlage einer neuen abschließenden Beurteilung Ihres Einkommens für den Zeitraum XXX werden noch folgende Unterlagen benötigt:
Leider differenziert die neue abschließende Beurteilung mit der uns bereits vorliegenden Tabelle. Bitte machen Sie Angaben zu den nun aufgeführten Raumkosten. Haben sie ein Betriebs-PKW oder Privat-PKW. Auch die weiteren Angaben differenzieren mit unserer ersten Tabelle. Ich möchte Sie bitten, bis spätestens zum 03.11.2009 alle Nachweise bezüglich der aufgeführten Einnahmen und Ausgaben nachzureichen. Eine Überprüfung nach § 44 SGBX ist sonst nicht möglich.
Ebenso würden wir zur Überprüfung Ihre Unterlagen gerne an einen vom JobCenter beauftragten Steuerberater abgeben. Bitte erklären Sie hierzu Ihre Einwilligung.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage:
Soll ich dem vom JC beauftragtem Steuerberater zustimmen??
Würde mich wirklich interessieren, was Ihr davon haltet...
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Interessieren:
Ich hatte eine abschließende EKS abgegeben für 6 Monate, leider wusste ich nicht, wie sie genau auszufüllen ist.
Ich bekam eine Rückforderung in Höhe von ca. 2500,- Euro ohne jede Erläuterung oder Berechnung.
Nach eigener Überprüfung musste ich jetzt feststellen, dass diese Rückforderung um ca. 1500,- Euro zu hoch ist. Sie hatten die Einnahmen abzüglich den Freibetrag genommen und die Ausgaben nicht berücksichtigt.
Ich habe im September lt. § 44 einen Überprüfungsantrag (Rücknahme eines rechtsw. Becheides) mit neuer Buchhaltung (abschl. EKS , mit Raumkosten, Benzinkosten, Div. Werbungskosten, welche ich vorher nicht drin hatte) abgeschickt.
Nun erhalte ich vom JC folgende Antwort auf diesen Überprüfungsantrag :
Sehr geehrte Frau XXX,
bezüglich Ihrem Antrag vom XXX auf Überprüfung Ihres Bescheides vom XXX nach § 44 SGB X und der Vorlage einer neuen abschließenden Beurteilung Ihres Einkommens für den Zeitraum XXX werden noch folgende Unterlagen benötigt:
Leider differenziert die neue abschließende Beurteilung mit der uns bereits vorliegenden Tabelle. Bitte machen Sie Angaben zu den nun aufgeführten Raumkosten. Haben sie ein Betriebs-PKW oder Privat-PKW. Auch die weiteren Angaben differenzieren mit unserer ersten Tabelle. Ich möchte Sie bitten, bis spätestens zum 03.11.2009 alle Nachweise bezüglich der aufgeführten Einnahmen und Ausgaben nachzureichen. Eine Überprüfung nach § 44 SGBX ist sonst nicht möglich.
Ebenso würden wir zur Überprüfung Ihre Unterlagen gerne an einen vom JobCenter beauftragten Steuerberater abgeben. Bitte erklären Sie hierzu Ihre Einwilligung.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage:
Soll ich dem vom JC beauftragtem Steuerberater zustimmen??
Würde mich wirklich interessieren, was Ihr davon haltet...
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!