Verdienst Du genau 400 € bei dieser geringfügigen Beschäftigung/Minijob? Wenn Du ein dreizehntes Mal 400 € erhalten würdest, kämst Du - wenn Du schon das ganze Jahr dort arbeitest mit gleichem Verdienst - über die maximal möglichen 4.800 €; dann wär's keine geringfügige Beschäftigung, also kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit:
Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 400 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 4.800 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung. Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Quelle und Beispiel:
Minijob-Zentrale - 400-Euro-Minijob In Ausnahmefällen dürfen die 400 € monatlich auch überschritten werden, aber:
Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahmeregelung nur für die Fälle gilt, in denen die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro infolge unvorhersehbarer Umstände überschritten wird. Die Zahlung eines (tarif)vertraglich geregelten jährlichen Weihnachts- oder Urlaubsgeldes beispielsweise ist vorhersehbar und muss bereits bei Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts berücksichtigt werden.
Quelle und mehr:
Minijob-Zentrale - 400-Euro-Minijob Was ich aber
eigentlich schreiben wollte, ist, dass Du dann aber im Monat des doppelten Zuflusses einen höheren Gesamtfreibetrag hast.
Bei
beispielsweise 300 € hättest Du ja zur Zeit einen Gesamtfreibetrag von
100 € Grundfreibetrag + 20 % der restlichen 200 € = 140 €.
Würdest Du dann z.B. im November oder Dezember das Doppelte erhalten, würde sich der Gesamtfreibetrag auf 200 € erhöhen. Ich weiß, das tröstet jetzt nicht, aber trotzdem ... :s
Auch wenn Du jetzt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hättest, also mehr als 400 € im Monat, könntest Du die
Fahrtkosten bzw. die Aufwendungen, die durch den Grundfreibetrag nicht gedeckt sind, nicht zusätzlich absetzen, da Du nicht über die 100 € GFB kommst:
15,33 € Werbungskostenapuschale + 30 € Versicherungspauschale + 50 €
Fahrtkosten (wahrscheinlich Ticket öffentliche Verkehrmittel) = 95,33 €. Du kommst nicht über die 100 € Grundfreibetrag, hast also nicht mehr Aufwendungen als die 100 €, die's pauschal gibt.