B
Barrit
Gast
muss die Firma im Vordruck VÄM genannt werden oder reicht es aus, diesen ohne Angabe über Arbeitsgeber einzureichen und nach dem 1. Lohneingang einen KTO-Auszug als Nachweis beim JC einreichen?
schwärzen ist nicht erlaubt so wie z.B. beim AV?
schwärzen ist nicht erlaubt so wie z.B. beim AV?
Spätestens durch den Datenabgleich erfährt das JC den Namen des Arbeitgebers, darum kann man sich das "Schwärzen" vorher sparen.
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.