Unbenannter
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Seid gegrüsst.
Ich habe vor, einen 400 Euro-Job zu kündigen. Da in dem Zusammenhang meistens mögliche Sanktionen genannt werden, stellen sich mir folgende Fragen:
1. Können Sanktionen ausgesprochen werden, wenn für diese bestimmte Tätigkeit nie mögliche Konsequenzen in Form einer Rechtsfolgenbelehrung - und schon gar nicht schriftlich - angesprochen wurden?
2. Falls ja, auf welcher grundlegenden Information beruht dies (bspw. das Informationsheft, welches man bei Beginn des Bezuges - letztendlich ohne Nachweis - ausgehändigt bekommt)? Rechtsfolgenbelehrungen an sich hätten ja im Grunde keinen Sinn, wenn dem eine Leistung Beziehenden ohnehin unterstellt würde, er müsse alle relevanten Rechtsgrundlagen kennen.
3. Inwiefern spielt eine Rolle, dass ich seit über einem Jahr keine EGV mehr habe?
Ich habe vor, einen 400 Euro-Job zu kündigen. Da in dem Zusammenhang meistens mögliche Sanktionen genannt werden, stellen sich mir folgende Fragen:
1. Können Sanktionen ausgesprochen werden, wenn für diese bestimmte Tätigkeit nie mögliche Konsequenzen in Form einer Rechtsfolgenbelehrung - und schon gar nicht schriftlich - angesprochen wurden?
2. Falls ja, auf welcher grundlegenden Information beruht dies (bspw. das Informationsheft, welches man bei Beginn des Bezuges - letztendlich ohne Nachweis - ausgehändigt bekommt)? Rechtsfolgenbelehrungen an sich hätten ja im Grunde keinen Sinn, wenn dem eine Leistung Beziehenden ohnehin unterstellt würde, er müsse alle relevanten Rechtsgrundlagen kennen.
3. Inwiefern spielt eine Rolle, dass ich seit über einem Jahr keine EGV mehr habe?