Hallo Liona,
Sind die Verpflichtungen irgendwo geregelt? Oder alles individuell, abhängig vom SB?
Diese Verpflichtungen sind allgemein gesetzlich geregelt und die EGV soll mit dir zusammen erstellt (verhandelt) werden und dich konkret / individuell fördern wieder in Arbeit zu kommen.
Dazu hat dein SB erst mal eine entsprechende "Potential-Analyse" zu machen (also was kannst du / welche Berufserfahungen hast du schon / welche Ablschlüsse usw.) dazu sollte auch die Kenntnis (des SB) gehören welche Möglichkeiten es am umliegenden Arbeitsmarkt gibt im "Tagespendelbereich" ...
Das Ganze hat dann auch noch der Zumutbarkeiit nach § 140 SGB III zu unterliegen, denn man muss noch nicht "Alles" machen im Bezug von ALGI ...
Soweit die "schöne" Theorie dazu, in der Regel geben die SB vor was in der EGV stehen soll und erwarten, dass du das "gut" findest und ohne lange Diskussion unterschreibst.
Einen Vertrag "muss" man aber nicht ungeprüft und sofort unterschreiben, darum nimmst du den erst mal (für einige Tage) mit nach Hause.
Wie das oft so weiter läuft kannst du hier hundertfach nachlesen ...
https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va/
Achte bitte darauf ob es um EGV im ALG I oder ALG II geht, das ist durchaus von Bedeutung ...
Meist geht es (vorrangig) um eine bestimmte Anzahl Bewerbungen in einem festgelegten Zeitraum (monatlich / wöchentlich) das sollte eigentlich auch zu den örtlichen Möglichkeiten passen.
Ist aber meist nicht der Fall, in Teilzeitbereichen dürfte es noch schwieriger sein als wenn Vollzeit-Stellen gesucht werden und 16 Stunden sind ja knapp über Mini-Job-Grenze (bis 15 Wochenstunden).
Mit der Hochrechnung auf 38/40 Std. meinte ich, ob man sich als Vollzetikraft zur Verfügung stellen MUSS oder ob ich sagen kann, ich will weiterhin nur TZ arbeiten.
Du musst dich nicht Vollzeit zur Verfügung stellen, wenn du bisher / zuletzt Teilzeit gearbeitet hast und wieder mit dieser Stundenzahl vermittelt werden möchtest ... mehr ALGI bekommst du auch nicht wenn du nun in Vollzeit vermittelt werden möchtest.
Es steht dir natürlich frei einen Vollzeit-Job anzunehmen wenn du das selbst willst.
Spätestens bei Vollbezug von ALGII wird aber immer die Aufnahme einer Vollzeit-Beschäftigung verlangt, es sei denn du findest selbst was in Teilzeit wo du finanziell auf das JC und Hartz 4 nicht mehr angewiesen bist.
Wo kann ich ausrechnen wie die Zahl mit Kind wäre? Es lebt ja bei mir mit vollem KG Bezug.
Mit unterhaltsberechtigtem Kind (wie alt ?) bekommst du ca. 67 % vom letzten Netto-Einkommen, das kommt etwa mit deiner Vorstellung oben hin.
Mit Kind (unter 25 Jahre alt) gibt es aber auch kein ALG II für dich alleine berechnet, ihr seid dann eine BG (Bedarfsgemeinschaft) und der Fehlbetrag (am Existenzminimum) wird dann für euch beide ermittelt.
Eigenes "Einkommen" (Unterhalt / Kindergeld/ Erwerbseinkommen / Lohnersatzleistungen) des Kindes fließt natürlich auch in diese Berechnungen / Anrechnungen mit ein.
Der "Teil einer BG" (wenn unter 25 Jahre) kann nicht so einfach auf die Leistung verzichten wenn er sich nicht komplett selbst (von nachweisbarem Einkommen) ernähren könnte.
Dann wird immer noch die "halbe Miete" (50 % der KdU) beizusteuern sein, was du dann weniger vom JC bekommst.
Welche Rolle spielt es, das ich 51 J. bin?
Bei ausreichend Vorversicherungszeit kann dir ALGI bis zu 15 Monate gezahlt werden ...
Ansonsten sollte es überhaupt
KEINE Rolle spielen, es gibt ein "Diskriminierungs-Verbot", was konkret erwartest du an dein aktuelles Lebensalter gebunden für Besonderheiten ?
Fakt ist, dass man ab Ü 50 nur sehr wenige Chancen auf eine neue Stelle hat, wenn das nicht sehr zügig gelingt, was Neues zu finden.
Die AG reißen sich nicht gerade um diese Altersgruppe, werden das aber auch geschickt anders zu begründen wissen oder gar nicht begründen, warum man dich nicht haben will.
Es gibt / gab eben "geeignetere Bewerber" ...
Kommt ja ein wenig darauf an wie du selbst deine berufliche Zukunft sehen möchtest, was finden wirst du nur wenn du dich selber auch ohne EGV-Vorschriften intensiv darum bemühst ...
AfA und JC sind nicht unbedingt die richtige "Unterstützung" dabei, es mag Ausnahmen geben aber ich persönlich habe noch nie eine (gute) neue Stelle vom Amt vermittelt bekommen.
MfG Doppeloma